Beschlussvorlage (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Bismarckstraße Höhe Spital)
25. März 2015
Beschlussvorlage Amt: 302 Vogt Datum: 25.02.2015 Az.: 112.21 Drucksache Nr.: 43/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verkehrsausschuss 25.03.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 605 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Bismarckstraße Höhe Spital Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss befürwortet die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in der Bismarckstraße zwischen der Einmündung Kreuzstraße und der Einmündung Doler Platz und somit die entsprechende Ausdehnung des derzeitigen Bereichs in Richtung Osten. Anlage(n): Plan verkehrsberuhigter Geschäftsbereich BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 43/2015 Seite - 2 - Begründung: In der Bismarckstraße ist derzeit ab der Einmündung Kreuzstraße ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen, in dem die zulässige Geschwindigkeit auf 20 km/h beschränkt ist. Durch den Neubau des Goldenen Winkels sowie das dort eingerichtete betreute Wohnen queren zwischenzeitlich zahlreiche Fußgänger auf Höhe des Spitals die Bismarckstraße. Dort ist derzeit eine Geschwindigkeit von 50 km/h zugelassen. Durch die Städtische Wohnungsbau GmbH wurde bereits die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs beantragt, um diese Fußgängerquerungen zu sichern. Da die geltenden Richtlinien hierfür jedoch ein Fußgängeraufkommen von mindestens 50 Personen in der Spitzenstunde verlangen und dieses an der betreffenden Stelle nicht erreicht werden kann, kommt diese Option nicht in Betracht. Die Ausdehnung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs bis zur östlichen Gebäudekante des Spitals wird hingegen sowohl von der Verwaltung als auch von der Verkehrspolizei als geeignete und rechtlich zulässige Maßnahme bewertet, um die Fußgängerquerungen sicherer zu gestalten. Ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich setzt einen zentralen innerstädtischen Bereich mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion voraus. Diese Vorgaben können im betreffenden Straßenabschnitt als gegeben angesehen werden. Der Anhalteweg (Summe aus Reaktionsweg und Bremsweg) verringert sich im Vergleich zwischen den derzeit erlaubten 50 km/h und den im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich zulässigen 20 km/h um 30 Meter. Die beabsichtigte Ausdehnung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs kann somit auch als deutlicher Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im dortigen Bereich gewertet werden. Guido Schöneboom Tobias Biendl Lucia Vogt