Beschlussvorlage
Amt: 201
Dinger
Datum: 13.02.2015 Az.: 201/Dg
Drucksache Nr.: 60/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
09.03.2015
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Alten- und Pflegeheim Spital als Spendenempfänger -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss in seiner Funktion als Betriebsausschuss des
Alten- und Pflegeheims Spital fasst folgenden Beschluss:
„Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.“
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 60/2015
Seite - 2 -
Begründung:
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 18.02.2006 die Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) geändert, und in § 78 der GemO den Abs. 4 eingefügt. In § 78 Abs. 4
der GemO wurde das „neue“ Spendenverfahren aufgenommen.
Gem. § 31 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg (StiftG) finden auf die Verwaltung und Wirtschaftsführung der örtlichen Stiftungen im Sinne des § 101 GemO die Vorschriften der GemO sinngemäß Anwendung. § 78 Abs. 4 der GemO ist daher auch bei der
Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr bzw. ihrem Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital zu beachten.
Die Zuständigkeit des Haupt- und Personalausschusses als Betriebsausschuss für die Annahme der Spenden, wurde diesem in der Sitzung des Gemeinderates als Stiftungsrat am
19.04.2010 (Beschlussvorlage Nr. 32/2010) durch Änderung der Betriebssatzung des Altenund Pflegeheims Spital übertragen.
Die Verwaltung bittet den Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss um Zustimmung zur Annahme bzw. Vermittlung der in Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Rüdiger Metzger-Thessen
Heim- und Betriebsleiter
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer