Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Hospital- und Armenfonds Lahr - Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2014)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Herzog

Datum: 08.01.2015 Az.: 892.41

Drucksache Nr.: 7/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.03.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.03.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2014

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds beschließt für das Rechnungsjahr 2014 die Bildung folgender Haushaltsreste:
- Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition
2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“

i.H.v. € 350.000,-

- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition
2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“

i.H.v. € 350.000,-

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 7/2015

Seite - 2 -

Begründung:

Mit Beschluss vom 28.01.2013 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr die Verwaltung ermächtigt, der Stiftung Hospital- und Armenfonds zur Stärkung der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Spital – Wohnen und Pflege – aus dem Kernhaushalt Mittel in Höhe von bis zu
€ 2.500.000,- zuzuführen. Ein entsprechender Ansatz war im Haushaltsplan 2013 der Stadt
Lahr veranschlagt.
Da die buchungstechnische Abwicklung über die Trägerstiftung des Eigenbetriebs erfolgen
muss, war die Kapitalzuführung auch im Haushaltsplan des Hospital- und Armenfonds in
Form eines Einnahme- und eines Ausgabeansatzes im Vermögenshaushalt in entsprechender Höhe zu veranschlagen.
In den Rechnungsjahren 2013 und 2014 wurden in Tranchen insgesamt € 2.150.000,-, jeweils in Abhängigkeit vom Bedarf an liquiden Mitteln, an den Eigenbetrieb ausbezahlt. Um
die haushaltsrechtliche Voraussetzung für gegebenenfalls erforderliche Zuführungen im
Haushaltsjahr 2015 zu schaffen, sollte bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds ein Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition 2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“ und ein Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition 2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr
f. Kapitalzuführung“ in Höhe des jeweils möglichen Restbetrags von € 350.000,- gebildet
werden.
Es wird gebeten, die vorseitige Beschlussempfehlung zu fassen.

_______________
Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender

_______________
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer