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Beschlussvorlage (- Satzung)

                                    
                                        STADT LAHR

Satzung
Bebauungsplan SEEPARK, im Stadtteil Mietersheim
Planungsrechtliche Festsetzungen
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung BadenWürttemberg(GemO) hat der Gemeinderat am 23. März 2015 in öffentlicher Sitzung den
Bebauungsplan SEEPARK im Stadtteil Mietersheim als Satzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich der Satzung
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich
aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2.
§2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus folgenden Teilen:
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 23. Februar 2015
- Nutzungsplan vom 23. Februar 2015
Beigefügt sind:
- Begründung vom 23. Februar 2015
§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den
planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 23. Februar 2015
zuwiderhandelt.
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans
widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben.
Lahr, 24. März 2015

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister