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Beschlussvorlage (- Satzung)

                                    
                                        STADT LAHR

Satzung
Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung

Planungsrechtliche Festsetzungen
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
(GemO) hat der Gemeinderat am 23. März 2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung als Satzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich der Satzung
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich
aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2.
§2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus folgenden Teilen:
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 19.02.2015
- Nutzungsplan vom 19.02.2015
Beigefügt sind:
- Begründung vom 19.02.2015
§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den
planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 19.02.2015 zuwiderhandelt.
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans
widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben.
Lahr, 24. März 2015

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister