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Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)

                                    
                                        Altlasten:
Es wird auf die Begründung zum Bebauungsplan (Ziffer 3.3) verwiesen. Werden bei
Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen und/oder Geruchsemissionen (z.B. Mineralöle,
Teer ...) wahrgenommen, so ist umgehend das Landratsamt, Amt 51, zu unterrichten.
Aushubarbeiten sind an dieser Stelle sofort einzustellen.
Bodenschutz:
Erdaushub ist auf das unumgänglich erforderliche Maß zu reduzieren. Unbelastetes
Aushubmaterial soll innerhalb des Plangebietes zur Geländegestaltung verwendet
werden. Überschüssiger unbelasteter Erdaushub ist auf eine kreiseigene
Erdaushubdeponie zur Zwischenlagerung anzuliefern
8.3

Landratsamt Ortenaukreis, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Die beiden abzweigenden Stichstraßen werden aufgrund fehlender Wendemöglichkeit
von dreiachsigen Abfallsammelfahrzeugen nicht befahren (auch nicht in Rückwärtsfahrt). Dies bedeutet für die Bewohner der betroffenen Grundstücke, dass die
Abfallbehälter sowie die sonstigen Abfälle (Sperrmüll und Grünabfälle) im Einmündungsbereich der mit Abfallsammelfahrzeugen befahrbaren Erschließungsstraße
(zentraler „Platz“) zur Abholung bereitgestellt werden müssen.

8.4

Landesdenkmalamt Baden-Württemberg
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 20 des Denkmalschutzgesetzes (zufällige
Funde) das Landesdenkmalamt, Archäologische Denkmalpflege, Marienstraße 10a,
79098 Freiburg, unverzüglich zu benachrichtigen ist, falls Bodenfunde bei Erdarbeiten
in diesem Gebiet zu tage treten.

8.5

Regierungspräsidium Freiburg, Referat 46 – Verkehr (RP)
Das Planvorhaben liegt im Bauschutzbereich des Verkehrslandeplatzes Sonderflughafen Lahr.
Aus § 12 Abs.3 Nr. 1b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ergibt sich eine Bezugshöhe von
mindestens 199,6 m über N.N. Ab dieser Höhe bedürfen Bauvorhaben der
Zustimmung und Antennen, Baukräne, Baugeräte u.Ä. gemäß § 15 LuftVG der
Genehmigung der zivilen Luftfahrtbehörde.

8.6

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG
Hausanschlusskabel werden im Zuge der Erschließungsarbeiten auf die unbebauten
Grundstücke verlegt.

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Nutzungsschablone
Baugebiet

Geschossigkeit

Grundflächenzahl
Geschossflächenzahl
Dachform/ -neigung
Bauweise
Anzahl der Wohneinheiten

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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