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Beschlussvorlage (CDU-Antrag v. 03.03.2015 S.2)

                                    
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Ein Zuwarten bis nach der Landesgartenschau ist nicht vertretbar. Soweit die notwendigen Arbeiten

zur Aktualisierung des Flächennutzungsplanes nicht im Baudezernat geleistet werden können, ist die
Vergabe an entsprechende externe Planungsbüros in Betracht zu ziehen.
Eine ausführliche Begründung erfolgt in der Sitzung.