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Beschlussvorlage (- Begründung)

                                    
                                        Stadt Lahr

23. Februar 2015

Stadtplanungsamt

Az.: Et

Bebauungsplan SEEPARK, in Lahr-Mietersheim
Begründung
A

Verfahrensablauf
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (4) i.V.m. (1) BauGB

31.03.2014

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gem. § 3 (1) bzw. § 4 (1) BauGB

07.04. – 09.05.2014

Offenlegungsbeschluss

13.10.2014

Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

27.10. – 28.11.2014

Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung
B

Begründung

1.

ALLGEMEINES

1.1

Geltungsbereich, Lage und Nutzung des Plangebiets
Das ca. 23,4 ha große Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Lahr. Es wird
durch die B 36 im Norden, die B 3 im Osten, den Wässermattengraben bzw. dem Mietersheimer Sportgelände im Süden und die Vogesenstraße im Westen begrenzt. Der
geplante Brückenschlag über die B 36 ist vollständig Teil des neuen Bebauungsplans.
Daher reicht der Geltungsbereich an dieser Stelle über die Bundesstraße hinweg und
umfasst das ganze Brückenbauwerk. Die genaue räumliche Abgrenzung ist dem
zeichnerischen Teil des Bebauungsplans zu entnehmen.
Das Plangebiet wurde bislang fast vollständig landwirtschaftlich genutzt.

1.2

Anlass der Planaufstellung
Als Voraussetzung für eine Bewerbung um die Ausrichtung einer Landesgartenschau
wurde 2008 nach geeigneten Flächen gesucht. Das Ergebnis dieses Suchlaufs waren
die Flächen der Gewanne Stegmatten, Mauerfeld und Unteres Brüchle. Sie waren die
einzige Alternative, die eine sinnvolle Lage im Stadtgefüge im Hinblick auf die Nähe zu
Wohngebieten und die geforderte Mindestgröße für eine Landesgartenschau
miteinander vereint haben. Das Gewann „Stegmatten“ war wichtiger Bestandteil des
landschaftsplanerischen Konzepts für die im April 2009 eingereichte Bewerbung um
eine Landesgartenschau in den Jahren 2015 - 2025. Im Dezember 2009 hat der
Ministerrat Baden-Württemberg den Zuschlag für die Durchführung der Landesgartenschau 2018 an die Stadt Lahr erteilt. Mit der damit verbundenen Förderung durch das
Programm „Natur in Stadt und Land“ sind neue, auf Dauer angelegte Parkanlagen zu

Bebauungsplan SEEPARK – Begründung

23. Februar 2015

schaffen. Mit dem Bebauungsplan SEEPARK soll der beim landschaftsplanerischen
Wettbewerb mit dem 1. Preis ausgezeichnete Entwurf des Büros club L 94 Landschaftsarchitekten aus Köln bzw. der daraus entwickelte Rahmenplan planungsrechtlich gesichert werden. Für die beiden anderen zur Garten-schau gehörenden
Parkteile in den oben genannten Gewannen werden jeweils eigen-ständige
Bebauungsplanverfahren (BÜRGERPARK, KLEINGARTENPARK) durchgeführt.
1.3

Flächennutzungsplan / bestehender Bebauungsplan MAUERFELD WEST
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1998 wird das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die vorliegende Planung entwickelt sich somit nicht aus dem
wirksamen Flächennutzungsplan. Daher wird es notwendig, den Flächennutzungsplan
im Zuge eines Parallelverfahrens (7. Änderung) an die jetzt vorgesehene Entwicklung
anzupassen. Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
der 7. Änderung wurden am 28.7.2014 im Gemeinderat der Stadt Lahr beschlossen.
Die Beschlussfassung im Gemeinsamen Ausschuss erfolgte am 28.10.2014.
Der Teilbereich zwischen Wässermattengraben und dem Sportplatz des FC Mietersheim ist Teil des seit 22.12.1973 rechtsverbindlichen Bebauungsplans RIEDMATTEN.
Darin wurde diese Fläche als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Sport festgesetzt. Mit der Rechtsverbindlichkeit des neuen Bebauungsplans wird diese Festsetzung ihre Gültigkeit verlieren und durch dessen neue Festsetzungen
planungsrechtlich ersetzt.

1.4

Grundstücksverhältnisse
Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich weitestgehend im Eigentum der Stadt.
Lediglich drei Grundstücke bilden die Ausnahme. Von diesen wurden zwei Grundstücke über langfristige Pachtverträge gesichert. Das dritte Grundstück wird für das
Brückenwiderlager benötigt, die Erwerbsverhandlungen laufen.

2.

PLANINHALTE

2.1

Städtebauliche Zielsetzung
In der Bewerbung um die Landesgartenschau wurden 2009 folgende „Thesen zur
stadträumlichen Entwicklung“ formuliert:
− Durch die Landesgartenschau kann das städtebauliche und freiraumplanerische
Potenzial im Westen Lahrs zu einer überzeugenden und dauerhaften Stadtinfrastruktur weiter entwickelt werden.
− Derzeit intensiv genutzte Agrarflächen (Maisanbau) in randstädtischer Lage können
zu hochwertigen Landschaftsräumen mit vielfältigen Angeboten für alle Alters- und
Nutzergruppen umgestaltet werden.
− Die Landesgartenschau ermöglicht eine optimale Erschließung/Anbindung für die
umgebende Wohngebiete und Stadtteile Dinglingen, Mietersheim und Langenwinkel
durch den Bau von neuen Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer. Die
Barrieren der Bundesstraßen werden „überbrückt“.
− Durch eine Landesgartenschau kann eine Abrundung der städtebaulichen
Entwicklung erreicht und damit eine langfristige Sicherung der neuen Naherholungsflächen gewährleistet werden.
− Die gesamtökologische Situation in diesem Landschaftsraum würde durch die
Anlage von Feuchtflächen, Gehölzstrukturen, intensive und extensiv genutzte
Parkflächen, kleinstrukturierte Grünflächen deutlich verbessert werden. Die
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Bebauungsplan SEEPARK – Begründung

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dementsprechend formulierten Ziele des Regionalplanes könnten durch die
Unterstützung des Programms „Natur in Stadt und Land“ von Stadt und Land
gemeinsam erreicht werden.
− Eine Landesgartenschau würde die stadträumlichen Teilbereiche „Bürgerpark
Mauerfeld“, „Landschaftspark Stegmatten“, das „Blaue Band der Schutter“ und
„Soziale Stadt Kanadaring“ besser untereinander und mit dem übrigen Stadtgebiet
vernetzen.
Diese als Thesen formulierten städtebaulichen Ziele gelten unverändert. Der Seepark
übernimmt dabei innerhalb des Verbunds der Parkanlagen zur Landesgartenschau die
Funktion eines extensiv gestalteten Landschaftsparks, der den Aspekten Naturschutz,
Naturerfahrung und Freizeitnutzung Rechnung tragen soll, wie es in der Auslobung
zum landschaftsplanerischen Wettbewerb 2010 formuliert wurde.
Der Preisträger des landschaftsplanerischen Wettbewerbs, das Büro club L 94, hat mit
seinem Entwurf einen städtisch geprägten See mit einer Wasserfläche von ca. 2,7 ha
vorgeschlagen. Die angrenzenden weitläufigen, extensiven Wiesenflächen bieten
zahlreiche Aufenthalts- und Nutzungsmöglichkeiten. Darüber hinaus wird der Park
durch die Elemente Seepromenade, Seeterrasse mit einem „Haus am See“, das
Gastronomieangebot und sanitären Einrichtungen beinhaltet, Auenwäldchen, Saum
und Rundweg geprägt (siehe auch Rahmen- und Kostenplan Landesgartenschau Lahr
2018).
2.2

Art der (baulichen) Nutzung
Im Plangebiet spiegelt die planungsrechtliche Ausweisung von öffentlichen
Grünflächen, einer Wald- bzw. Wasserfläche die oben beschriebene Konzeption für
den Seepark wider.

2.2.1 Grün-, Wasser-, Waldflächen
Damit die im Rahmenplan mit Liegewiese, Wiesenzimmern oder Baumsaum
benannten Flächen zur Nutzung durch die Allgemeinheit gesichert werden, werden sie
als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlagen festgesetzt.
Dem Spielen wird im Seepark eine wesentliche Bedeutung zukommen.
Aber Spielen ist heute nicht mehr nur auf die Jugend zu beschränken. Als demografiesensible Stadt gilt es, den Veränderungen Rechnung zu tragen und auch älteren
Bevölkerungsgruppen attraktive Angebote zu unterbreiten. Es geht um die körperliche
Betätigung, aber auch um die Begegnung der Generationen.
Derzeit wird eine Spielplatzkonzeption für den Seepark und die neuen Parkanlagen
Bürger- und Kleingartenpark erarbeitet.
Da es auch im Seepark Spielangebote geben wird, erhält die öffentliche Parkanlage
auch die Zweckbestimmung Spielplatz.
Der See selbst wird als Wasserfläche, das unmittelbar südlich angrenzende Auenwäldchen als Waldfläche festgesetzt. Zur Herstellung des Sees wird der Oberboden
zunächst entfernt und in Teilbereichen die vorhandene Lehmschicht abgetragen. Der
See wird mittels dieser Lehmschicht abgedichtet und hat keine Verbindung zum Grundwasser. Die Uferbereiche sowie die umgebenden Flächen werden aufgeschüttet, damit
der See eine Wassertiefe von rund 2,5 m erhält.

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Bebauungsplan SEEPARK – Begründung

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Die Aufforstung eines Auenwäldchens ist eine Ausgleichsmaßnahme für eine Waldfläche, die im Zuge der Ertüchtigung des Schutterentlastungskanals an anderer Stelle
verloren geht.
2.2.2 Haus am See
Das im Rahmenplan mit „Haus am See“ bezeichnete Gebäude, das Gastronomieangebot und sanitären Einrichtungen beinhaltet, ist an bzw. auf der Seeterrasse
vorgesehen. Damit im Zuge der weiteren Planung für das Gebäude und seine exakte
Verortung Spielräume bestehen, wird die gesamte, ca. 2.300 m² große Seeterrasse als
Fläche mit besonderem Nutzungszweck und ein flächengleiches Baufenster mittels
Baugrenzen festgesetzt. Die Größe des Hauses am See wird durch die Grundfläche
von maximal 700 m² und durch die Zulässigkeit von höchstens 2 Vollgeschossen
begrenzt.
2.3

Verkehr

2.3.1 Erschließung
Die Wege sowie die Fuß- und Radwegbrücke, die die Parkanlage mit dem übergeordneten Wegesystem verbinden, werden als Verkehrsflächen festgesetzt. Nebenwege der Parkanlage sind Teil der Grünflächen und werden durch den Rahmenplan
sowie die daraus entwickelte Werkplanung festgelegt.
2.3.2 Ruhender Verkehr
Mit der Festsetzung einer Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung
öffentliche Parkfläche wird ein Parkplatzangebot an der Vogesenstraße für die
Allgemeinheit gesichert.
2.4

Umweltbericht
In der Umweltprüfung werden alle umweltrelevanten Belange behandelt. Im Laufe des
Planverfahrens gab es noch eine geringfügige Veränderung. Der Rundweg wurde
aufgrund der Hochspannungsleitung um ca. 20 m nach Süden verschoben. In der
Konsequenz wurde auch die Seeterrasse um ca. 13 m verschoben. Daher gibt es eine
Differenz in den Planunterlagen, die dem Fachgutachten zu Grunde lagen. Relevante
Auswirkungen auf die fachlichen Aussagen ergeben sich nicht.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Vermeidung und der Ausgleich
voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der Abwägung zu
berücksichtigen. Die Ermittlung des Eingriffsumfangs erfolgt getrennt nach den
einzelnen Schutzgütern.

2.4.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz des Umweltberichts zeigt auf, dass das Plangebiet
nach der Umsetzung der Planung für den Seepark eine fast doppelt so hohe
ökologische Wertigkeit aufweisen wird, als die bisherigen, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen. Gleichwohl sind trotz grünordnerischer Festsetzungen
zur Erhaltung von Pflanzungen (Bäume, Hecken) und von Entwässerungsgräben mit
der Planung des Seeparks Eingriffe insbesondere bei den Schutzgütern Biotopstrukturen, Tiere (Artenschutz) und Boden verbunden. Sie können jedoch durch
Ausgleichsmaßnahmen im und außerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. (vgl.
Umweltbericht). Die außerhalb des Plangebietes gelegenen Ausgleichsflächen
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Bebauungsplan SEEPARK – Begründung

23. Februar 2015

befinden sich im Eigentum der Stadt. Insofern sind die Ausgleichsmaßnahmen
sichergestellt.
2.4.2 Lärm
Emissionen
Die schalltechnische Untersuchung macht deutlich, dass die insbesondere vom
erwarteten Badebetrieb ausgehenden Emissionen zu keinen Lärmbelastungen bei den
angrenzenden Wohngebieten führen wird. Auch das südlich benachbarte Gewerbegebiet muss keine Einschränkungen durch das Heranrücken des Naherholungsgebiets
Seepark befürchten.
Es wurde ein maximaler Badebetrieb von durchgängig 2.000 Besuchern im
Tagzeitraum angesetzt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass sich die genannte
Personenanzahl auf die Freiflächen des Badesees verteilt und konstant über den
Tagzeitraum hier aufhält. Es ist davon auszugehen, dass eine derartige starke Nutzung
allenfalls an wenigen Tagen im Jahr auftreten wird. Der Regelbetrieb dürfte deutlich
unter den angesetzten Besucherzahlen liegen.
Den schalltechnisch ungünstigsten Betriebsfall stellt der Sonntag dar. Unter Berücksichtigung der oben gemachten Angaben werden an der umliegenden Bebauung tags
sowohl außerhalb als auch innerhalb der Ruhezeiten Beurteilungspegel bis 47 dB(A)
erreicht. Die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie werden tags außer- und
innerhalb der Ruhezeiten an allen maßgeblichen Immissionsorten eingehalten.
Die Forderung der Freizeitrichtlinie hinsichtlich des Spitzenpegelkriteriums wird für alle
Zeitbereiche erfüllt.
Immissionen
Darüber hinaus benennt das Gutachten die Höhe der Lärmbelastung des Plangebiets
durch die beiden Bundesstraßen sowie durch die Rheintalbahn. Wie erwartet, wird die
neue Parkanlage mit Lärm belastet sein. Im relevanten Tagzeitraum wird der
Orientierungswert für Parkanlagen von 55 dB(A) (der gleiche wie für Allgemeine Wohngebiete) überschritten. Daran ändern auch die geprüften aktiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwand, bzw. –wall) entlang der B 36 nichts Grundlegendes. Die
Effekte des aktiven Lärmschutzes sind relativ gering, an der Wahrnehmbarkeitsschwelle und nur für Teilbereiche. Die Lärmminderung fällt im Bereich der Liegewiese
am stärksten aus. Gerade dort entsteht durch die Nutzung am meisten Freizeitlärm, so
dass es sich nicht um einen sensiblen Bereich handelt. In diesem Zusammenhang ist
noch anzumerken, dass die Aufschüttung eines Walls unter der Hochspannungsleitung
Restriktionen unterworfen ist, die unter Umständen in einem Teilbereich nicht die
geprüfte Höhe von 3 m zulässt. Zur Vergleichbarkeit mit einer Lärmschutzwand wurde
dies in der schalltechnischen Betrachtung jedoch nicht berücksichtigt.
Durch den Schienenverkehr sind im westlichen Bereich (westlich des Sees) des
Plangebietes Pegel über 60 dB(A) zu erwarten. Im Großteil des Plangebiets ist mit
Pegeln > 55 dB(A) zu rechnen. Somit wird der Orientierungswert für Parkanlagen
überschritten.
Werden die von Straßen (B 3, B 36) und Bahnlinie ausgehenden Schallemissionen zu
einer Gesamtlärmbetrachtung überlagert, fällt die Überschreitung des Orientierungswertes für Parkanlagen noch etwas deutlicher aus. Die bei einer Gesamtlärmbetrachtung für eine Gesundheitsbeeinträchtigung maßgebliche Zumutbarkeitsschwelle
von tags 70 – 75 dB(A) (ohne Vorbelastung) wird nicht überschritten. Die Lärmbeeinträchtigung des Seeparks ist gleichwohl als erheblich einzustufen. Da es sich beim
Seepark um eine innerstädtische Parkanlage handelt, ist Verkehrslärm meistens nicht
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Bebauungsplan SEEPARK – Begründung

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zu vermeiden und wird von den Erholungssuchenden als nicht so schwerwiegend
wahrgenommen wie in ländlichen Erholungsgebieten. Die höchsten Schallwerte
werden in den straßennahen Bereichen erreicht. Hier befinden sich auch die Liegewiesen des Badesees, auf denen ohnehin aufgrund der Badenutzung höhere Lärmwerte zu erwarten sind. In den naturnäheren, südlichen Bereichen der Parkanlage ist
eine geringere Lärmbeeinträchtigung zu erwarten.
In Anbetracht der vorgesehenen Parknutzung zur aktiven Naherholung wird deshalb
die schalltechnische Situation im Plangebiet als akzeptabel eingeschätzt. Zumal an
Sonn- und Feiertagen – Hauptnutzungszeiten für einen Park – die Verkehrsbelastung
der Bundesstraßen erheblich geringer (annähernd eine Halbierung) ist sowie der Anteil
an Schwerlastverkehr gegen Null tendiert und damit auch die Lärmimmissionen um ca.
3 – 6 dB(A) niedriger ausfallen.
2.5

Ver- und Entsorgung
Die vorhandenen Anlagen zur Abwasserbehandlung (Abwassersammelbecken,
Schmutzwasserhebewerk) bzw. -ableitung wurden als Flächen für die Abwasserbeseitigung bzw. als Wasserfläche mit Zweckbestimmung Entwässerungsgraben
festgesetzt. Damit wird ihre Funktion auch im Kontext mit dem neugestalteten Umfeld
als Parkanlage planungsrechtlich gesichert.
Die Hauptver- und -entsorgungsleitungen – 110-KV-Leitung, Wassertransportleitung,
Abwasser-Hauptsammler sowie ein weiterer Abwasserkanal – werden nachrichtlich in
die Planzeichnung übernommen. Die damit verbundenen Restriktionen dienen der
sicheren Funktion dieser Leitungen.
Alle befestigten Flächen werden breitflächig in die umgebenden Grünanlagen
entwässert. Das Haus am See wird im Trennsystem an das bestehende Kanalnetz in
Richtung Unterführung B 3 angeschlossen.

2.6

Kosten
Im Rahmen- und Kostenplan Landesgartenschau Lahr 2018, der am 12. Mai 2014
einstimmig im Gemeinderat beschlossen wurde, wird für die Herstellung der
Freianlagen des Seeparks rund 6,9 Mio. Euro veranschlagt. Der Bau der Fuß- und
Radweg-Brücke wird rund 5 Mio. Euro kosten. Die Kosten für das einzige Gebäude im
Seepark – das Haus am See – werden auf 1,55 Mio. Euro geschätzt.

2.7

Städtebauliche Daten

Öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung Parkanlage:
Wasserfläche:
Wald:
Verkehrsflächen:
Seeterrasse mit Haus am See:
Bebauungsplangebiet

14,63
2,87
2,29
3,33
0,23
23,35

ha
ha
ha
ha
ha
ha

63 %
12 %
10 %
14 %
1%
100 %

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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