Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
13. Dezember 2004
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 16/2004 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 13.12.2004 Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis Uhr 19:30 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Müller CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Ackermann Benz, Julius Burger Dörfler Haller Kronawitter Dr. Moritz Müller Rompel Schwarz Schweickhardt Straubmüller SPD-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt Kleinschmidt Schmidt Fraktion Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Girstl Hilberer Mauch Roth Wagenmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kremling Kronauer-Dietsche Täubert Vollmer -2- FDP-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Neumeister Uffelmann beratende Mitglieder: Bürgermeisterin Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Kaufmann Lausch Baum Benz Haller Kleinschmidt Roth Schaller Schriftführer: Stadtoberinspektor Weber Zuhörer: 60 (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 29.11.2004 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat dem Stellenplan 2005 zugestimmt den Aufstieg von 2 Beamten des mittleren Verwaltungsdienstes in den gehobenen Verwaltungsdienst beschlossen. 2. Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, die bisherigen Dienstwohnungen mit Ausnahme der Wohnung Kaiserstr. 41 aufzuheben und in Mietwohnungen umzuwandeln. 3. Weiter wurde die Aufhebung der Dienstkleiderverordnung ab 01.01.2005 beschlossen. Die interne Regelung über die Gewährung von Kleidergeld für Standesbeamte wird zum 01.01.2005 ebenfalls aufgehoben. Außerdem ist ab 01.01.2005 die Beschaffung von Dienst-, Warn- und Schutzkleidung für Vollzugsbeamte, Politessen, Feuerwehr, den Bäderbereich, Förster und Friedhofsmitarbeiter entsprechend der PSA-Benutzungsordnung, den Unfallverhütungsvorschriften, den Tarifregelungen, der Dienstvereinbarung über die Bereitstellung von schutz- und Warnkleidung beim Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) und den Sonderregelungen in verschiedenen Bereichen vorzusehen. 4. Der Vermietung der Dachflächen von Gebäuden im Ostareal des Flugplatzes mit dem Zweck der Installation von Photovoltaikanlagen wurde zugestimmt. 5. Der Gemeinderat hat außerdem beschlossen, dass vorbereitende Maßnahmen nach §141 BauGB für den Bereich Dinglinger Hauptstr., Lindenbergstr. und der Straße Am Stadtpark (Areal „Nestler-Wellpappe“) nicht durchgeführt werden. Von einer Festlegung als Sanierungsgebiet wird derzeit Abstand genommen. 6. Die Stadt Lahr verlängert die Option an dem Grundstück FlSt.-Nr. 9160 zugunsten eines Interessenten. 7. Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister, in den Gremien des Industrieund Gewerbezentrums Raum Lahr sowie des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr personellen und organisatorischen Entscheidungen zuzustimmen. -4- II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 131/2004 vom 26.11.2004; Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lahr. Abstimmungsergebnis: 2. Einstimmig. Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 183/2004 vom 13.12.2004; Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung Stadtrat Uffelmann erscheint zur Sitzung. Es wird folgender Beschluss gefasst: Gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit §§ 6 Abs. 3, Satz 1 und Abs. 4, Satz 2, 7, Abs. 1 Satz 1, 18 Abs. 1 Satz 2 und 3, 18a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (FwG) wird die Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr vom 01.10.2003 beschlossen. Die Feuerwehrsatzung vom 10.09.1992 tritt mit Inkrafttreten der Neufassung außer Kraft. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -5- 3. Bebauungsplan ERNETSTRASSE - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 175/2004 vom 17.11.2004; Stadtplanungsamt Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Die Stellungnahmen vom 17. November 2004 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan ERNETSTRASSE (Entwurf) in der Fassung vom 26. Juli 2004 und den hierzu erlassenen örtlichen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften werden beschlossen. 2. Der Bebauungsplan ERNETSTRASSE und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 17. November 2004 als Satzungen beschlossen. Abstimmungsergebnis: 22 11 1 4. Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Stärkung der Gesellschafter in den Entscheidungsgremien der E-Werk Mittelbaden AG & Co. KG und E-Werk Mittelbaden Verwaltungs-AG Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 186/2004 vom 15.11.2004; Stadtkämmerei Ortsvorsteher Benz kommt zur Sitzung. Während der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt stellt Stadtrat Neumeister einen Vertagungsantrag. Dieser wieder allerdings wieder zurückgezogen. Der Gemeinderat entscheidet über folgenden Beschluss: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der E-Werk Mittelbaden AG & Co. KG sowie in der Hauptversammlung der E-Werk Mittelbaden Verwaltungs-AG alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen, damit das in der Vorlage dargestellte Modell zu den künftigen Entscheidungsstrukturen (Änderung des Gesellschaftsvertrags und der –Satzung sowie Besetzung der Aufsichtsräte) umgesetzt werden kann. Abstimmungsergebnis: 13 19 1 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt. -6- III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats am 15.11. und 29.11.2004 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 13.12.2004 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin