Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
17. November 2003
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 16/2003 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 17.11.2003 Dauer der Sitzung: 17:10 Uhr bis 18:15 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Müller CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Ackermann Benz Burger Bühler Dörfler Haller Kronawitter Ohnemus Rieger Rompel Schlitter Schweickhardt Straubmüller SPD-Fraktion: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Baum Beuschel Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt H.-J. Kalt Kleinschmidt Rappenecker Schaller Schmidt FWV-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Hilberer Pfütze Wagenmann FDP-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Asimus Conrad Neumeister Uffelmann 2 Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Kronauer-Dietsche Vollmer beratende Mitglieder: Bürgermeisterin Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Kaufmann Lausch Baum Benz Haller Kleinschmidt Roth Schaller Schweickhardt entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Asimus Mauch Dr. Moritz Roth Täubert Wössner Zuhörer einschl. Presse: 20 Schriftführer: Stadtinspektor Weber (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. 3 I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Es liegen keine Wortmeldungen vor. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 20.10.2003 gefassten Beschlusses Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst: Die Untersuchungsergebnisse der Unternehmensgruppe Dr. Eisele zur Sanierung des Bergerareals werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird von den vorgestellten Sanierungsverfahren die optimierte Grundwasserversicherung mit einer Laufzeit von 20 Jahren umsetzen. Außerdem beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, weitere Angebote für die Umsetzung der Grundwassersanierung einzuholen. Das Areal Berger soll als Baugelände vermarktet werden. Die Verhandlungen sind mit dem Ziel zu führen, möglichst bald eine Privatisierung mit unmittelbarer Realisierung eines Projektes zu erreichen. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Anl. Wahlvorschlag zum Beirat der Wärmeversorgung Lahr Verwaltungs GmbH Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 139/2003 vom 22.10.2003; Stadtkämmerei, Abt. Steuern und Beiträge Zur Wahl wird vorgeschlagen: - Frau Stadträtin Doris Kronawitter. Nachdem sich aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen gegen eine offene Wahl ergeben, wird Frau Stadträtin Doris Kronawitter zum Beirat der Wärmeversorgung Lahr Verwaltungs GmbH gewählt. Abstimmungsergebnis: 30 0 1 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung 4 2. Anl. Rechtsformänderung der E-Werk Mittelbaden AG Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 141/2003 vom 23.10.2003 sowie geänderte Vorlage (Tischvorlage) Nr. 141/2003 vom 17.11.2003; Stadtkämmerei Während der Diskussion kommt Stadtrat Conrad zur Sitzung. Unter dem Vorbehalt der Vorlage der vom Finanzamt Lahr zugesicherten steuerbegünstigten Wirkung der Rechtsformänderung der E-Werk Mittelbaden AG beschließt der Gemeinderat: 1. Die E-Werk Mittelbaden AG in die Rechtsform einer AG & Co. KG zu überführen. 2. Dies geschieht in der Weise, dass die E-Werk Mittelbaden AG im Rahmen eines Formwechsels nach §§ 190 Abs. 1, 191 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 UmwG die Rechtsform einer AG & Co. KG annimmt. Die bisherigen Aktionäre der E-Werk Mittelbaden AG werden Kommanditisten der durch den Formwechsel entstehenden AG & Co. KG. Der Kapitalanteil der Stadt Lahr –Eigenbetrieb “Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ beträgt 32,9412196 %. Der Formwechsel soll mit steuerrechtlicher Wirkung zum 31.12.2003 (steuerlicher Übertragungsstichtag) erfolgen. 3. Komplementärin der AG & Co. KG wird eine vor dem Formwechsel von den künftigen Kommanditisten bar zu gründende Aktiengesellschaft sein. Das Stammkapital beträgt 100.000 EURO, hiervon übernimmt die Stadt Lahr –Eigenbetrieb „Bäderbetrieb der Stadt Lahr- 32,941 % bzw. 32.941 Euro als Bareinlage. 4. Dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages der E-Werk Mittelbaden AG & Co. KG (s. Anlage 3) wird mit der Maßgabe, dass der Aufsichtsrat auch über das Jahr 2005 hinaus aus 21 Mitgliedern besteht, zugestimmt. Der Satzung der E-Werk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft wird zugestimmt (s. Anlage 2). 5. Zur Wahl in den Aufsichtsrat der künftigen E-Werk Mittelbaden AG & Co. KG werden für die restliche Dauer der jeweiligen Amtszeiten die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats der E-Werk Mittelbaden AG vorgeschlagen. 6. Zur Wahl in den Aufsichtsrat der künftigen E-Werk Mittelbaden Verwaltungs-AG werden Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller sowie Herr Stadtrat Josef Rieger vorgeschlagen. 7. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Ausführung der Beschlüsse zu Ziff. Nrn. 1 – 6 erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere in der Hauptversammlung der E-Werk Mittelbaden AG dem Formwechsel in eine AG & Co. KG die Zustimmung zu erteilen. 8. Sollten sich bei der Durchführung der Beschlüsse Änderungen und/oder Ergänzungen als notwendig erweisen, wird der Oberbürgermeister ermächtigt und angewiesen, diese vorzunehmen, sofern 5 hierdurch der Wesensgehalt der Maßnahmen nicht berührt wird. Der Gemeinderat ist hiervon zu unterrichten. 9. Nach dem Wegfall der steuerbegünstigten Wirkungen erfolgt eine Rückführung in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft.“ Abstimmungsergebnis: 31 0 1 3. Anl. Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung Öffentlicher Personennahverkehr in Lahr hier: Einsparpotentiale Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 133/2003 vom 02.10.2003; Haupt- und Personalamt, Abt. Hauptverwaltung Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum ÖPNV in Lahr zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beschließt die Einschränkungen des Sonntagsverkehrs auf den Stadtverkehrslinien 102,103,104,105,107 und 108 sowie die Ergänzung der Fahrbeziehung Bahnhof – Schlüssel am Sonntag. 3. Der Gemeinderat stimmt der Ausweitung des Anruf-Sammel-TaxiAngebots am Sonntag durch ein Vorziehen des Fahrtbeginns auf 10:00 Uhr sowie einer Tariferhöhung beim AST um generell 0,50 € zu. Abstimmungsergebnis: 31 0 1 4. Anl. Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung Bericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2001 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ – BGL Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 137/2003 vom 09.10.2003; Rechnungsprüfungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2001 mit einer Bilanzsumme von 7.015.224,60 DM und einem Jahresverlust in Höhe von 155.381,85 DM auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2000 von 37.883,99 DM wird zur teilweisen Tilgung des Jahresverlustes verwendet. 6 3. Der nach Abzug des Gewinnvortrages verbleibende Jahresverlust mit 117.497,86 DM wird in voller Höhe aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. 4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 5. Anl. Bebauungsplan KÄHNERMATT - Beratung des Entwurfs (Offenlage) Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 134/2003 vom 02.10.2003; Stadtplanungsamt Während der Diskussion kommen Stadtrat Uffelmann und Stadtrat Müller zur Sitzung. Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan KÄHNERMATT wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 32 2 0 6. Anl. Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage GIESENSTRASSE, Stadtteil Reichenbach Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 128/2003 vom 14.10.2003; Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Erschließungsanlage Giesenstraße im Stadtteil Reichenbach endgültig fertiggestellt ist. 2. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand von Euro 102.837,34 für die Giesenstraße, gekürzt um den von der Stadt Lahr zu tragenden 10 %igen Eigenanteil, wird auf die erschlossenen Grundstücke nach Maßgabe der Vorschriften der Erschließungsbeitragssatzung vom 22.11.1988 verteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 7 IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 20.10.2003 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 17. November 2003 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin