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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

17. November 2003
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 16/2003
Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 17.11.2003
Dauer der Sitzung:

17:10 Uhr bis 18:15 Uhr

Teilnehmer/-innen:
Vorsitzender:

Oberbürgermeister Dr. Müller

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Ackermann
Benz
Burger
Bühler
Dörfler
Haller
Kronawitter
Ohnemus
Rieger
Rompel
Schlitter
Schweickhardt
Straubmüller

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Baum
Beuschel
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kalt
H.-J. Kalt
Kleinschmidt
Rappenecker
Schaller
Schmidt

FWV-Fraktion:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Hilberer
Pfütze
Wagenmann

FDP-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Asimus
Conrad
Neumeister
Uffelmann

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Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat

Kronauer-Dietsche
Vollmer

beratende Mitglieder:

Bürgermeisterin
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Kaufmann
Lausch
Baum
Benz
Haller
Kleinschmidt
Roth
Schaller
Schweickhardt

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Asimus
Mauch
Dr. Moritz
Roth
Täubert
Wössner

Zuhörer einschl. Presse:

20

Schriftführer:

Stadtinspektor Weber

(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird
vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

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I. FRAGESTUNDE

Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.

II. BEKANNTGABE

Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 20.10.2003 gefassten
Beschlusses
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Die Untersuchungsergebnisse der Unternehmensgruppe Dr. Eisele zur
Sanierung des Bergerareals werden zur Kenntnis genommen. Die
Verwaltung wird von den vorgestellten Sanierungsverfahren die optimierte Grundwasserversicherung mit einer Laufzeit von 20 Jahren umsetzen. Außerdem beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, weitere
Angebote für die Umsetzung der Grundwassersanierung einzuholen.
Das Areal Berger soll als Baugelände vermarktet werden. Die Verhandlungen sind mit dem Ziel zu führen, möglichst bald eine Privatisierung
mit unmittelbarer Realisierung eines Projektes zu erreichen.

III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN

1.
Anl.

Wahlvorschlag zum Beirat der Wärmeversorgung Lahr Verwaltungs GmbH

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 139/2003 vom 22.10.2003;
Stadtkämmerei, Abt. Steuern und Beiträge
Zur Wahl wird vorgeschlagen:
- Frau Stadträtin Doris Kronawitter.
Nachdem sich aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen
gegen eine offene Wahl ergeben, wird Frau Stadträtin Doris Kronawitter
zum Beirat der Wärmeversorgung Lahr Verwaltungs GmbH gewählt.
Abstimmungsergebnis: 30
0
1

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltung

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2.
Anl.

Rechtsformänderung der E-Werk Mittelbaden AG

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 141/2003 vom 23.10.2003
sowie geänderte Vorlage (Tischvorlage) Nr. 141/2003 vom 17.11.2003;
Stadtkämmerei
Während der Diskussion kommt Stadtrat Conrad zur Sitzung.
Unter dem Vorbehalt der Vorlage der vom Finanzamt Lahr zugesicherten steuerbegünstigten Wirkung der Rechtsformänderung der E-Werk Mittelbaden AG beschließt
der Gemeinderat:
1. Die E-Werk Mittelbaden AG in die Rechtsform einer AG & Co. KG
zu überführen.
2. Dies geschieht in der Weise, dass die E-Werk Mittelbaden AG im
Rahmen eines Formwechsels nach §§ 190 Abs. 1, 191 Abs. 1
Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 UmwG die Rechtsform einer AG & Co. KG annimmt. Die bisherigen Aktionäre der E-Werk Mittelbaden AG werden
Kommanditisten der durch den Formwechsel entstehenden
AG & Co. KG. Der Kapitalanteil der Stadt Lahr –Eigenbetrieb “Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ beträgt 32,9412196 %. Der Formwechsel
soll mit steuerrechtlicher Wirkung zum 31.12.2003 (steuerlicher
Übertragungsstichtag) erfolgen.
3. Komplementärin der AG & Co. KG wird eine vor dem Formwechsel
von den künftigen Kommanditisten bar zu gründende Aktiengesellschaft sein. Das Stammkapital beträgt 100.000 EURO, hiervon
übernimmt die Stadt Lahr –Eigenbetrieb „Bäderbetrieb der Stadt
Lahr- 32,941 % bzw. 32.941 Euro als Bareinlage.
4. Dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages der E-Werk Mittelbaden
AG & Co. KG (s. Anlage 3) wird mit der Maßgabe, dass der Aufsichtsrat auch über das Jahr 2005 hinaus aus 21 Mitgliedern besteht, zugestimmt. Der Satzung der E-Werk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft wird zugestimmt (s. Anlage 2).
5. Zur Wahl in den Aufsichtsrat der künftigen E-Werk Mittelbaden AG &
Co. KG werden für die restliche Dauer der jeweiligen Amtszeiten die
derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats der E-Werk Mittelbaden AG
vorgeschlagen.
6. Zur Wahl in den Aufsichtsrat der künftigen E-Werk Mittelbaden Verwaltungs-AG werden Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller sowie Herr Stadtrat Josef Rieger vorgeschlagen.
7. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Ausführung der Beschlüsse zu Ziff. Nrn. 1 – 6 erforderlichen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere in der Hauptversammlung der E-Werk Mittelbaden AG
dem Formwechsel in eine AG & Co. KG die Zustimmung zu erteilen.
8. Sollten sich bei der Durchführung der Beschlüsse Änderungen
und/oder Ergänzungen als notwendig erweisen, wird der Oberbürgermeister ermächtigt und angewiesen, diese vorzunehmen, sofern

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hierdurch der Wesensgehalt der Maßnahmen nicht berührt wird. Der
Gemeinderat ist hiervon zu unterrichten.
9. Nach dem Wegfall der steuerbegünstigten Wirkungen erfolgt eine
Rückführung in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft.“
Abstimmungsergebnis: 31
0
1
3.

Anl.

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltung

Öffentlicher Personennahverkehr in Lahr
hier: Einsparpotentiale

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 133/2003 vom 02.10.2003;
Haupt- und Personalamt, Abt. Hauptverwaltung
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum ÖPNV in Lahr zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt die Einschränkungen des Sonntagsverkehrs auf den Stadtverkehrslinien 102,103,104,105,107 und 108
sowie die Ergänzung der Fahrbeziehung Bahnhof – Schlüssel am
Sonntag.
3. Der Gemeinderat stimmt der Ausweitung des Anruf-Sammel-TaxiAngebots am Sonntag durch ein Vorziehen des Fahrtbeginns auf
10:00 Uhr sowie einer Tariferhöhung beim AST um generell 0,50 €
zu.
Abstimmungsergebnis: 31
0
1
4.

Anl.

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltung

Bericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2001 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb
Lahr“ – BGL

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 137/2003 vom 09.10.2003;
Rechnungsprüfungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebes
„Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2001 mit einer Bilanzsumme von 7.015.224,60 DM und einem Jahresverlust in Höhe von
155.381,85 DM auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu
§ 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz
fest.
2. Der Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2000 von 37.883,99 DM
wird zur teilweisen Tilgung des Jahresverlustes verwendet.

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3. Der nach Abzug des Gewinnvortrages verbleibende Jahresverlust
mit 117.497,86 DM wird in voller Höhe aus dem Haushalt der Stadt
ausgeglichen.
4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
5.

Anl.

Bebauungsplan KÄHNERMATT
- Beratung des Entwurfs (Offenlage)

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 134/2003 vom 02.10.2003;
Stadtplanungsamt
Während der Diskussion kommen Stadtrat Uffelmann und Stadtrat Müller zur Sitzung.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan KÄHNERMATT wird
gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).
Abstimmungsergebnis: 32
2
0
6.

Anl.

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltung

Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage
GIESENSTRASSE, Stadtteil Reichenbach

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 128/2003 vom 14.10.2003;
Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Erschließungsanlage Giesenstraße im Stadtteil Reichenbach endgültig fertiggestellt ist.
2. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand von Euro 102.837,34 für
die Giesenstraße, gekürzt um den von der Stadt Lahr zu tragenden
10 %igen Eigenanteil, wird auf die erschlossenen Grundstücke nach
Maßgabe der Vorschriften der Erschließungsbeitragssatzung vom
22.11.1988 verteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

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IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 20.10.2003
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.

Lahr/Schwarzwald, 17. November 2003

Vorsitzender

Schriftführer

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin