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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 12/2004
Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 04.10.2004
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis Uhr 19:55 Uhr

Teilnehmer/-innen:

Vorsitzender:

Oberbürgermeister Dr. Müller

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Ackermann
Benz, Julius
Burger
Dörfler
Haller
Kronawitter
Dr. Moritz
Müller
Rompel
Schwarz
Straubmüller

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Baum
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kalt
Kleinschmidt
Schmidt

FWV-Fraktion:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Girstl
Hilberer
Mauch
Roth
Wagenmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kremling
Kronauer-Dietsche
Täubert
Vollmer

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FDP-Fraktion:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Neumeister
Uffelmann

beratende Mitglieder:

Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Lausch
Baum
Benz
Haller
Kleinschmidt
Roth
Schaller

entschuldigt fehlen:

Stadtrat

Schweickhardt

Schriftführer:

Stadtinspektorin Paulsen

Zuhörer:

40

(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)

(beruflich)

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird
vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

I. INFORMATION
1.

Bericht über die Brachflächen im Stadtgebiet

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 136/2004 vom 25.08.2004;
Stadtplanungsamt
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand bei der Wiedernutzung von Brachflächen im Stadtgebiet.

II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
1.

Verpflichtung von Frau Stadträtin Kronawitter und Herrn Stadtrat Wagenmann

Der Vorsitzende verliest die Verpflichtungsformel, die Stadträtin Kronawitter und
Stadtrat Wagenmann mit den Worten:
„ICH GELOBE ES“
bestätigen.
Sie werden vom Vorsitzenden mit Handschlag verpflichtet und unterschreiben anschließend die Verpflichtungsurkunde.
Dann nehmen Stadträtin Kronawitter und Stadtrat Wagenmann am Sitzungstisch Platz.

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2.

Wahl der Ortsvorsteher/-innen und deren Stellvertreter/-innen für die Stadtteile
Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach, Langenwinkel, Mietersheim, Reichenbach und Sulz

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 141/2004 vom 22.09.2004;
Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit
Stadtmarketing

und

Oberbürgermeister Dr. Müller weist auf die Praxis in der Vergangenheit hin, geheime
Wahlen abzuhalten. Es sei jedoch auch die Möglichkeit der offenen Wahl gegeben,
sofern kein Mitglied des Gremiums Einwendungen erhebe.
Stadtrat Vollmer spricht sich für geheime Wahlen aus.
Stadtrat Dörfler und Stadträtin Dreyer werden auf Vorschlag der jeweiligen Fraktion zu
Wahlbeisitzern bestellt.
Die Wahl erfolgt in gesonderten Wahlgängen in alphabetischer Reihenfolge der Ortsteile und für jeden Ortsteil getrennt nach Ortsvorsteher/-in und Ortsvorsteherstellvertreter/in mit den vorbereiteten Stimmzetteln. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses geben die
Wahlberechtigten ihre Stimmen in den Wahlzellen ab und stecken den Stimmzettel in
den ausgehändigten Wahlumschlag. Danach werfen sie die Umschläge in die Wahlurne. Nach Feststellung, ob alle wahlberechtigten Mitglieder des Gemeinderats abgestimmt haben, schließt der Vorsitzende jeweils die Wahlhandlung. Die Wahlbeisitzer
öffnen die Urne, zählen die Umschläge und öffnen sie, entnehmen die Stimmzettel und
übergeben sie dem Vorsitzenden, der das Wahlergebnis feststellt und verliest.

I. Stadtteil Hugsweier
1. Wahl des Ortsvorstehers:
a) Alle 32 Stimmberechtigten haben einen gültigen Stimmzettel abgegeben.
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:
Stadt- und Ortschaftsrat Hansjakob Schweickhardt

32 Ja-Stimmen.

b) Damit ist der amtierende Ortsvorsteher im ersten Wahlgang wiedergewählt.

2. Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin:
a) Von 32 Stimmberechtigten haben 32 einen Stimmzettel abgegeben. Alle Stimmen
sind gültig, sie verteilen sich wie folgt:
Ortschaftsrätin Martina Enneking,

31 Ja-Stimmen
1 Enthaltung.

b) Ortschaftsrätin Martina Enneking ist damit im ersten Wahlgang zur stellvertretenden
Ortsvorsteherin gewählt.

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II. Stadtteil Kippenheimweiler
1. Wahl des Ortsvorstehers:
a) Alle 32 Stimmberechtigten haben einen gültigen Stimmzettel abgegeben.
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:
Stadt- und Ortschaftsrat Eberhard Roth

32 Ja-Stimmen.

b) Der amtierende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt.

2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers:
a) Alle 32 Stimmberechtigen haben einen
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:

gültigen

Ortschaftsrat Thomas Schneble

Stimmzettel

abgegeben.

32 Ja-Stimmen.

b) Der amtierende stellvertretende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt.

III. Stadtteil Kuhbach
1. Wahl des Ortsvorstehers:
a) Alle 32 Stimmberechtigten haben einen gültigen Stimmzettel abgegeben.
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:
Stadt- und Ortschaftsrat Theo Benz

29 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
2 Enthaltungen.

b) Der amtierende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt.
Stadtrat Straubmüller verlässt den Sitzungssaal.

2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers:
a) Alle 31 Stimmberechtigen haben einen
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:
Ortschaftsrat Richard Rappenecker

gültigen

Stimmzettel

abgegeben.

26 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen.

b) Der amtierende stellvertretende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang
wiedergewählt.

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IV. Stadtteil Langenwinkel
1. Wahl des Ortsvorstehers:
a) Alle 31 Stimmberechtigen haben
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:

einen

gültigen

Ortschaftsrat Karl-Heinz Schaller

Stimmzettel

abgegeben.

14 Ja-Stimmen
16 Nein-Stimmen
1 Enthaltung.

b) Der amtierende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang nicht wiedergewählt,
da er die erforderliche absolute Mehrheit nicht erhalten hat.
Somit ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Dieser zweite Wahlgang soll frühestens
eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden (§ 37 Abs. 7GemO). Da
es sich bei dieser Bestimmung jedoch um eine Sollbestimmung handelt, könnte ein
zweiter Wahlgang auch sofort durchgeführt werden, so Oberbürgermeister Dr. Müller.
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, den zweiten Wahlgang sofort durchzuführen.
2. Wahlgang:
a) Alle 31 Stimmberechtigen haben
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:

einen

gültigen

Ortschaftsrat Karl-Heinz Schaller

Stimmzettel

abgegeben.

14 Ja-Stimmen
17 Nein-Stimmen.

b) Der amtierende Ortsvorsteher ist somit auch im zweiten Wahlgang nicht wiedergewählt, da er die absolute Mehrheit, die erforderlich ist, nicht erhalten hat.

Stadtrat Roth stellt den Antrag, dass diese Angelegenheit wieder zurück in den
Ortschaftsrat gehen soll.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Stadtrat Uffelmann verlässt den Sitzungssaal.

V. Stadtteil Mietersheim
1. Wahl des Ortsvorstehers:
a) Alle 30 Stimmberechtigen haben
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:
Stadt- und Ortschaftsrat Alfred Baum

einen

gültigen

Stimmzettel

abgegeben.

30 Ja-Stimmen.

b) Der amtierende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt.

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2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers:
a) Alle 30 Stimmberechtigen haben einen
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:

gültigen

Ortschaftsrat Josef Schmitz

Stimmzettel

abgegeben.

24 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen.

b) Ortschaftsrat Josef Schmitz ist damit im ersten Wahlgang zum stellvertretenden
Ortsvorsteher gewählt.

VI. Stadtteil Reichenbach
1. Wahl des Ortsvorstehers:
a) Alle 30 Stimmberechtigen haben
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:

einen

gültigen

Stadt- und Ortschaftsrat Hermann Kleinschmidt

Stimmzettel

abgegeben.

28 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
1 Enthaltung.

b) Der amtierende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt.

2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers:
a) Alle 30 Stimmberechtigen haben einen
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:

gültigen

Stadt- und Ortschaftsrat Herbert Hilberer

Stimmzettel

abgegeben.

29 Ja-Stimmen
1 Enthaltung.

b) Stadt- und Ortschaftsrat Herbert Hilberer ist damit im ersten Wahlgang zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt.

VII. Stadtteil Sulz
1. Wahl des Ortsvorstehers:
a) Alle 30 Stimmberechtigen haben
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:

einen

Stadt- und Ortschaftsrat Johannes Haller

gültigen

Stimmzettel

abgegeben.

23 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen.

b) Der amtierende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt.

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2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers:
a) Von 30 Stimmberechtigen haben 30 einen Stimmzettel abgegeben. Alle Stimmen
sind gültig. Sie verteilen sich wie folgt:
Stadt- und Ortschaftsrat Rolf Mauch

20 Ja-Stimmen
9 Nein-Stimmen
1 Enthaltung.

b) Stadt- und Ortschaftsrat Rolf Mauch ist damit im ersten Wahlgang zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt.

Der Vorsitzende spricht den Ortsvorstehern und der Stellvertreterin und den Stellvertretern jeweils seine Glückwünsche zur Wahl bzw. Wiederwahl aus.

3.

Bericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des
Jahresabschlusses 2002 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 140/2004 vom 10.08.2004;
Rechnungsprüfungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des „Eigenbetriebs
Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2002 mit einer Bilanzsumme
von Euro 35.391.983,46 und einem Jahresgewinn von Euro 34.339
auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von Euro 34.339 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
zu geben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

4.

Eigenbetrieb Versorgung und Verkehr Lahr; Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 117/2004 vom 05.08.2004;
Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, die in der Anlage beigefügte Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Versorgung und Verkehr Lahr zum 01.01.2004.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

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5.

Eigenbetrieb Bäderbetrieb der Stadt Lahr;
Gewinnabführung an den Haushalt der Stadt Lahr

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 128/2004 vom 18.08.2004;
Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt eine Gewinnabführung des Eigenbetriebs
Bäderbetrieb der Stadt Lahr aus Altgewinnen zum 07.10.2004 in Höhe von
€ 1.400.000,-- zuzüglich Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an
den Haushalt der Stadt Lahr.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

6.

Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides zum Neubau einer Wohnanlage mit
8 Einfamilienwohnhäusern auf dem Grundstück Flst. Nr. 1111/1, 1112, 1112/2,
Gemarkung Lahr, Friesenheimer Weg
Einvernehmen gemäß §§ 34, 36 BauGB

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 108/2004 vom 07.07.2004;
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß §§ 34 und 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung
eines Bauvorbescheides zum Neubau einer Wohnanlage mit 8 Einfamilienwohnhäusern auf dem Grundstück Flst. Nr. 1111/1, 1112, 1112/2, Gemarkung Lahr, Friesenheimer Weg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:

7.

29
1

Ja-Stimmen
Enthaltung.

Bebauungsplan EICHGARTEN-OST im Stadtteil Kuhbach
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung der Konzeptalternativen
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 113/2004 vom 24.08.2004;
Stadtplanungsamt
Hierzu wurde eine Tischvorlage ausgeteilt.
Die Stadträte Kleinschmidt und Mauch verlassen den Sitzungssaal.

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Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Für das im Bestandsplan umgrenzte Gebiet Geltungsbereich 1 wird
gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung EICHGARTEN-OST aufgestellt.
2. Der vorliegende Vorentwurf 1 a zum Bebauungsplan EICHGARTENOST wird gebilligt.
3. Auf der Grundlage des Gestaltungsplans ist die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden gem. § 4 (1)
BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:

8.

24
4

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen.

Bebauungsplan HAGENBÜCHLE NORD im Stadtteil Reichenbach
- Offenlegungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 134/2004 vom 06.09.2004;
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan HAGENBÜCHLE-NORD vom
6. September 2004 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß
§ 3 (2) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB durchzuführen (Offenlage).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 04.10.2004

Vorsitzender

Schriftführer

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin