Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
4. Oktober 2004
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 12/2004 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 04.10.2004 Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis Uhr 19:55 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Müller CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Ackermann Benz, Julius Burger Dörfler Haller Kronawitter Dr. Moritz Müller Rompel Schwarz Straubmüller SPD-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt Kleinschmidt Schmidt FWV-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Girstl Hilberer Mauch Roth Wagenmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kremling Kronauer-Dietsche Täubert Vollmer -2- FDP-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Neumeister Uffelmann beratende Mitglieder: Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Lausch Baum Benz Haller Kleinschmidt Roth Schaller entschuldigt fehlen: Stadtrat Schweickhardt Schriftführer: Stadtinspektorin Paulsen Zuhörer: 40 (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (beruflich) Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. I. INFORMATION 1. Bericht über die Brachflächen im Stadtgebiet Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 136/2004 vom 25.08.2004; Stadtplanungsamt Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand bei der Wiedernutzung von Brachflächen im Stadtgebiet. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Verpflichtung von Frau Stadträtin Kronawitter und Herrn Stadtrat Wagenmann Der Vorsitzende verliest die Verpflichtungsformel, die Stadträtin Kronawitter und Stadtrat Wagenmann mit den Worten: „ICH GELOBE ES“ bestätigen. Sie werden vom Vorsitzenden mit Handschlag verpflichtet und unterschreiben anschließend die Verpflichtungsurkunde. Dann nehmen Stadträtin Kronawitter und Stadtrat Wagenmann am Sitzungstisch Platz. -3- 2. Wahl der Ortsvorsteher/-innen und deren Stellvertreter/-innen für die Stadtteile Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach, Langenwinkel, Mietersheim, Reichenbach und Sulz Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 141/2004 vom 22.09.2004; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit Stadtmarketing und Oberbürgermeister Dr. Müller weist auf die Praxis in der Vergangenheit hin, geheime Wahlen abzuhalten. Es sei jedoch auch die Möglichkeit der offenen Wahl gegeben, sofern kein Mitglied des Gremiums Einwendungen erhebe. Stadtrat Vollmer spricht sich für geheime Wahlen aus. Stadtrat Dörfler und Stadträtin Dreyer werden auf Vorschlag der jeweiligen Fraktion zu Wahlbeisitzern bestellt. Die Wahl erfolgt in gesonderten Wahlgängen in alphabetischer Reihenfolge der Ortsteile und für jeden Ortsteil getrennt nach Ortsvorsteher/-in und Ortsvorsteherstellvertreter/in mit den vorbereiteten Stimmzetteln. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses geben die Wahlberechtigten ihre Stimmen in den Wahlzellen ab und stecken den Stimmzettel in den ausgehändigten Wahlumschlag. Danach werfen sie die Umschläge in die Wahlurne. Nach Feststellung, ob alle wahlberechtigten Mitglieder des Gemeinderats abgestimmt haben, schließt der Vorsitzende jeweils die Wahlhandlung. Die Wahlbeisitzer öffnen die Urne, zählen die Umschläge und öffnen sie, entnehmen die Stimmzettel und übergeben sie dem Vorsitzenden, der das Wahlergebnis feststellt und verliest. I. Stadtteil Hugsweier 1. Wahl des Ortsvorstehers: a) Alle 32 Stimmberechtigten haben einen gültigen Stimmzettel abgegeben. Die Stimmen verteilen sich wie folgt: Stadt- und Ortschaftsrat Hansjakob Schweickhardt 32 Ja-Stimmen. b) Damit ist der amtierende Ortsvorsteher im ersten Wahlgang wiedergewählt. 2. Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin: a) Von 32 Stimmberechtigten haben 32 einen Stimmzettel abgegeben. Alle Stimmen sind gültig, sie verteilen sich wie folgt: Ortschaftsrätin Martina Enneking, 31 Ja-Stimmen 1 Enthaltung. b) Ortschaftsrätin Martina Enneking ist damit im ersten Wahlgang zur stellvertretenden Ortsvorsteherin gewählt. -4- II. Stadtteil Kippenheimweiler 1. Wahl des Ortsvorstehers: a) Alle 32 Stimmberechtigten haben einen gültigen Stimmzettel abgegeben. Die Stimmen verteilen sich wie folgt: Stadt- und Ortschaftsrat Eberhard Roth 32 Ja-Stimmen. b) Der amtierende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt. 2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers: a) Alle 32 Stimmberechtigen haben einen Die Stimmen verteilen sich wie folgt: gültigen Ortschaftsrat Thomas Schneble Stimmzettel abgegeben. 32 Ja-Stimmen. b) Der amtierende stellvertretende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt. III. Stadtteil Kuhbach 1. Wahl des Ortsvorstehers: a) Alle 32 Stimmberechtigten haben einen gültigen Stimmzettel abgegeben. Die Stimmen verteilen sich wie folgt: Stadt- und Ortschaftsrat Theo Benz 29 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen. b) Der amtierende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt. Stadtrat Straubmüller verlässt den Sitzungssaal. 2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers: a) Alle 31 Stimmberechtigen haben einen Die Stimmen verteilen sich wie folgt: Ortschaftsrat Richard Rappenecker gültigen Stimmzettel abgegeben. 26 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen. b) Der amtierende stellvertretende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt. -5- IV. Stadtteil Langenwinkel 1. Wahl des Ortsvorstehers: a) Alle 31 Stimmberechtigen haben Die Stimmen verteilen sich wie folgt: einen gültigen Ortschaftsrat Karl-Heinz Schaller Stimmzettel abgegeben. 14 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 1 Enthaltung. b) Der amtierende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang nicht wiedergewählt, da er die erforderliche absolute Mehrheit nicht erhalten hat. Somit ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Dieser zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden (§ 37 Abs. 7GemO). Da es sich bei dieser Bestimmung jedoch um eine Sollbestimmung handelt, könnte ein zweiter Wahlgang auch sofort durchgeführt werden, so Oberbürgermeister Dr. Müller. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, den zweiten Wahlgang sofort durchzuführen. 2. Wahlgang: a) Alle 31 Stimmberechtigen haben Die Stimmen verteilen sich wie folgt: einen gültigen Ortschaftsrat Karl-Heinz Schaller Stimmzettel abgegeben. 14 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen. b) Der amtierende Ortsvorsteher ist somit auch im zweiten Wahlgang nicht wiedergewählt, da er die absolute Mehrheit, die erforderlich ist, nicht erhalten hat. Stadtrat Roth stellt den Antrag, dass diese Angelegenheit wieder zurück in den Ortschaftsrat gehen soll. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Stadtrat Uffelmann verlässt den Sitzungssaal. V. Stadtteil Mietersheim 1. Wahl des Ortsvorstehers: a) Alle 30 Stimmberechtigen haben Die Stimmen verteilen sich wie folgt: Stadt- und Ortschaftsrat Alfred Baum einen gültigen Stimmzettel abgegeben. 30 Ja-Stimmen. b) Der amtierende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt. -6- 2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers: a) Alle 30 Stimmberechtigen haben einen Die Stimmen verteilen sich wie folgt: gültigen Ortschaftsrat Josef Schmitz Stimmzettel abgegeben. 24 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen. b) Ortschaftsrat Josef Schmitz ist damit im ersten Wahlgang zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt. VI. Stadtteil Reichenbach 1. Wahl des Ortsvorstehers: a) Alle 30 Stimmberechtigen haben Die Stimmen verteilen sich wie folgt: einen gültigen Stadt- und Ortschaftsrat Hermann Kleinschmidt Stimmzettel abgegeben. 28 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung. b) Der amtierende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt. 2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers: a) Alle 30 Stimmberechtigen haben einen Die Stimmen verteilen sich wie folgt: gültigen Stadt- und Ortschaftsrat Herbert Hilberer Stimmzettel abgegeben. 29 Ja-Stimmen 1 Enthaltung. b) Stadt- und Ortschaftsrat Herbert Hilberer ist damit im ersten Wahlgang zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt. VII. Stadtteil Sulz 1. Wahl des Ortsvorstehers: a) Alle 30 Stimmberechtigen haben Die Stimmen verteilen sich wie folgt: einen Stadt- und Ortschaftsrat Johannes Haller gültigen Stimmzettel abgegeben. 23 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen. b) Der amtierende Ortsvorsteher ist damit im ersten Wahlgang wiedergewählt. -7- 2. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers: a) Von 30 Stimmberechtigen haben 30 einen Stimmzettel abgegeben. Alle Stimmen sind gültig. Sie verteilen sich wie folgt: Stadt- und Ortschaftsrat Rolf Mauch 20 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 1 Enthaltung. b) Stadt- und Ortschaftsrat Rolf Mauch ist damit im ersten Wahlgang zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt. Der Vorsitzende spricht den Ortsvorstehern und der Stellvertreterin und den Stellvertretern jeweils seine Glückwünsche zur Wahl bzw. Wiederwahl aus. 3. Bericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2002 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 140/2004 vom 10.08.2004; Rechnungsprüfungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des „Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2002 mit einer Bilanzsumme von Euro 35.391.983,46 und einem Jahresgewinn von Euro 34.339 auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn in Höhe von Euro 34.339 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 4. Eigenbetrieb Versorgung und Verkehr Lahr; Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 117/2004 vom 05.08.2004; Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat beschließt, die in der Anlage beigefügte Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Versorgung und Verkehr Lahr zum 01.01.2004. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -8- 5. Eigenbetrieb Bäderbetrieb der Stadt Lahr; Gewinnabführung an den Haushalt der Stadt Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 128/2004 vom 18.08.2004; Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat beschließt eine Gewinnabführung des Eigenbetriebs Bäderbetrieb der Stadt Lahr aus Altgewinnen zum 07.10.2004 in Höhe von € 1.400.000,-- zuzüglich Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 6. Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides zum Neubau einer Wohnanlage mit 8 Einfamilienwohnhäusern auf dem Grundstück Flst. Nr. 1111/1, 1112, 1112/2, Gemarkung Lahr, Friesenheimer Weg Einvernehmen gemäß §§ 34, 36 BauGB Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 108/2004 vom 07.07.2004; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Das Einvernehmen gemäß §§ 34 und 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides zum Neubau einer Wohnanlage mit 8 Einfamilienwohnhäusern auf dem Grundstück Flst. Nr. 1111/1, 1112, 1112/2, Gemarkung Lahr, Friesenheimer Weg, wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 7. 29 1 Ja-Stimmen Enthaltung. Bebauungsplan EICHGARTEN-OST im Stadtteil Kuhbach - Aufstellungsbeschluss - Beratung der Konzeptalternativen - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 113/2004 vom 24.08.2004; Stadtplanungsamt Hierzu wurde eine Tischvorlage ausgeteilt. Die Stadträte Kleinschmidt und Mauch verlassen den Sitzungssaal. -9- Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Für das im Bestandsplan umgrenzte Gebiet Geltungsbereich 1 wird gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung EICHGARTEN-OST aufgestellt. 2. Der vorliegende Vorentwurf 1 a zum Bebauungsplan EICHGARTENOST wird gebilligt. 3. Auf der Grundlage des Gestaltungsplans ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 8. 24 4 Ja-Stimmen Nein-Stimmen. Bebauungsplan HAGENBÜCHLE NORD im Stadtteil Reichenbach - Offenlegungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 134/2004 vom 06.09.2004; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan HAGENBÜCHLE-NORD vom 6. September 2004 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 04.10.2004 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin