Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
8. März 2004
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 03/2004 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 08.03.2004 Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis Uhr 19:00 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Müller CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Ackermann Benz Burger Bühler Dörfler Haller Kronawitter Dr. Moritz Müller Ohnemus Rompel Schlitter Schweickhardt Straubmüller Wössner SPD-Fraktion: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Baum Beuschel Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt H.-J. Kalt Kleinschmidt Rappenecker Schaller Schmidt FWV-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Hilberer Mauch Pfütze Roth Wagenmann 2 FDP-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Asimus Conrad Neumeister Uffelmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kronauer-Dietsche Täubert Vollmer beratende Mitglieder: Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Lausch Baum Benz Haller Kleinschmidt Roth Schaller Schweickhardt entschuldigt fehlen: Stadtrat Rieger Zuhörer einschl. Presse: 50 Schriftführer: Stadtinspektor Weber (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (krank) Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. 3 I. ANFRAGEN UND ANTRÄGE 1. Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 28.01.2004 hier: Gestaltung des Rathausplatzes Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 017/2004 vom 28.01.2004; CDU-Gemeinderatsfraktion 2. Gemeinsamer Antrag der SPD-, FWV- und der FDP-Fraktion hier: Gestaltung des Rathausplatzes Aufrechterhaltung des Einvernehmens gem. § 34, 36 BauGB zum Bauantrag für das sogenannte Solitärgebäude Veräußerung der entsprechenden Grundstücke an die Interessenten Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 031/2004 vom 27.02.2004; SPD-, FWV- und FDP-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Rompel stellt vor Eintritt in die Sachdiskussion für die CDU-Fraktion den Antrag, dass auf die Tagesordnung der nächsten oder übernächsten Gemeinderatssitzung folgender Verhandlungsgegenstand gesetzt wird: 1. Widmung des Rathausplatzes zu einem Veranstaltungsplatz nach § 10 (2) GemO. Hierüber ist ein Bürgerentscheid herbeizuführen, soweit der Gemeinderat selbst dem Antrag nicht statt gibt. 2. Die Diskussion und Beschlussfassung über den Verkauf eines Teils des Rathausplatzes wird bis zur Entscheidung über Ziffer 1 vertagt. Abstimmungsergebnis: 17 21 1 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung Gemäß § 34 (1) S. 4 GemO wird für den Beschluss die Zustimmung eines Viertels der anwesenden Gemeinderäte benötigt. Dieses Quorum ist erreicht. Daraus ergibt sich logischerweise die Absetzung des Antrags der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 28.01.2004 sowie des gemeinsamen Antrags der SPD-, FWV- und FDP-Gemeinderatsfraktion vom 27.02.2004. Oberbürgermeister Dr. Müller unterbricht die Sitzung und bittet die Fraktionsvorsitzenden in den Nebenraum. Als Ergebnis dieser Besprechung gibt er anschließend bekannt, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung am 29. März 2004 über die Abhaltung eines Bürgerentscheids zum Solitärgebäude beraten und entschieden werden soll. Sollte die erforderliche Mehrheit (2/3 aller Mitglieder) zur Abhaltung eines Bürgerentscheids nicht zustande kommen, so wird für die selbe Sitzung ein Tagesordnungspunkt vorgesehen, bei dem über die Errichtung des Solitärgebäudes beraten und entschieden werden soll. 4 II. BEKANNTGABE Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 16.02.2004 gefassten Beschlusses Der Gemeinderat der Stadt Lahr wirkt durch Wahl einer Bewerberin bei der Besetzung der Schulleiterstelle an der Friedrich-Hauptschule in Lahr gemäß § 40 Schulgesetz BadenWürttemberg mit. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2003 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 022/2004 vom 13.02.2004; Stadtkämmerei, Abt. Finanzverwaltung Stadtrat Dörfler stellt den Antrag, bei der Übertragung der Haushaltsreste im Verwaltungshaushalt des Stadtplanungsamtes die Mittel für die Weiterbeauftragung der Entwurfsplanung für den ersten Teilabschnitt Urteilsplatz nicht zu übertragen. Abstimmungsergebnis: 16 24 0 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Oberbürgermeister Dr. Müller sagt in diesem Zusammenhang dem Gemeinderat zu, dass das Projekt „Radwegeplan“ weitergeführt wird. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die unter Anlage 1 a aufgeführten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden als übertragbar erklärt. 2. Der Gemeinderat beschließt, die Bildung von Haushaltsresten im Sinne von § 19 GemHVO für das Haushaltsjahr 2003 im Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von € 1.177.600,--, im Vermögenshaushalt mit Einnahmen von € 2.795.700,-- und mit Ausgaben von € 2.759.600,-- entsprechend der beigefügten Aufstellungen 1 a und 1 b. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 5 2. Arbeitsgemeinschaft Sozialarbeit Lahr-West Fortführung der Gemeinwesenarbeit Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 020/2004 vom 10.02.2004; Amt für Soziales, Schulen und Sport Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat nimmt vom gegenwärtigen Stand des Projektes zustimmend Kenntnis und beschließt die Weiterführung der Gemeinwesenarbeit für weitere zwei Jahre, bis zum 30. April 2006. Die Wohnung des Bürgerzentrums im Stadtteil Kippenheimweiler, Westendstr. 29, ist zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Die Aufgaben werden im bisherigen Umfang im Sophie-Scholl-Kindergarten, der Ortsverwaltung, dem Elisabeht-Walter-Schulhaus und der Kaiserwaldhalle fortgesetzt. Abstimmungsergebnis: 3. Einstimmig. Änderung der Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 026/2004 vom 19.02.2004; Amt für Soziales, Schulen und Sport Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage befindliche neue Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates vom 5. Februar 2004. Die Neuwahlen finden bereits gemäß der neuen Geschäftsordnung statt. Die Geschäftsordnung tritt im Übrigen mit der konstituierenden Sitzung des neuen Jugendgemeinderates im Herbst 2004 in Kraft. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 6 IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben hier: Änderung eines Deckungsvorschlages Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 021/2004 vom 11.02.2004; Stadtkämmerei, Abt. Finanzverwaltung Es wird folgender Beschluss gefasst: Der vom Gemeinderat am 22.09.2003 gefasste Beschluss über die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben zur Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges wird in der Weise geändert, dass die Deckung in Höhe von € 31.816,-- nicht durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 2.6140.352000.2-001 (Ausgleichsbeträge Bodenordnung), sondern durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 2.6200.327000.3-001 (Darlehensrückflüsse Wohnbau) erfolgt. Abstimmungsergebnis: 2. Einstimmig. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 16.02.2004 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 8. März 2004 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin