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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 03/2004
Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 08.03.2004
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis Uhr 19:00 Uhr

Teilnehmer/-innen:

Vorsitzender:

Oberbürgermeister Dr. Müller

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Ackermann
Benz
Burger
Bühler
Dörfler
Haller
Kronawitter
Dr. Moritz
Müller
Ohnemus
Rompel
Schlitter
Schweickhardt
Straubmüller
Wössner

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Baum
Beuschel
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kalt
H.-J. Kalt
Kleinschmidt
Rappenecker
Schaller
Schmidt

FWV-Fraktion:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Hilberer
Mauch
Pfütze
Roth
Wagenmann

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FDP-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Asimus
Conrad
Neumeister
Uffelmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kronauer-Dietsche
Täubert
Vollmer

beratende Mitglieder:

Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Lausch
Baum
Benz
Haller
Kleinschmidt
Roth
Schaller
Schweickhardt

entschuldigt fehlen:

Stadtrat

Rieger

Zuhörer einschl. Presse:

50

Schriftführer:

Stadtinspektor Weber

(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)

(krank)

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

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I. ANFRAGEN UND ANTRÄGE

1.

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 28.01.2004
hier: Gestaltung des Rathausplatzes

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 017/2004 vom 28.01.2004;
CDU-Gemeinderatsfraktion

2.

Gemeinsamer Antrag der SPD-, FWV- und der FDP-Fraktion
hier: Gestaltung des Rathausplatzes
Aufrechterhaltung des Einvernehmens gem. § 34, 36 BauGB zum Bauantrag für das
sogenannte Solitärgebäude
Veräußerung der entsprechenden Grundstücke an die Interessenten

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 031/2004 vom 27.02.2004;
SPD-, FWV- und FDP-Gemeinderatsfraktion
Stadträtin Rompel stellt vor Eintritt in die Sachdiskussion für die CDU-Fraktion den Antrag,
dass auf die Tagesordnung der nächsten oder übernächsten Gemeinderatssitzung folgender Verhandlungsgegenstand gesetzt wird:
1. Widmung des Rathausplatzes zu einem Veranstaltungsplatz nach § 10 (2) GemO.
Hierüber ist ein Bürgerentscheid herbeizuführen, soweit der Gemeinderat selbst dem
Antrag nicht statt gibt.
2. Die Diskussion und Beschlussfassung über den Verkauf eines Teils des Rathausplatzes wird bis zur Entscheidung über Ziffer 1 vertagt.
Abstimmungsergebnis: 17
21
1

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltung

Gemäß § 34 (1) S. 4 GemO wird für den Beschluss die Zustimmung eines Viertels der
anwesenden Gemeinderäte benötigt. Dieses Quorum ist erreicht. Daraus ergibt sich logischerweise die Absetzung des Antrags der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 28.01.2004
sowie des gemeinsamen Antrags der SPD-, FWV- und FDP-Gemeinderatsfraktion vom
27.02.2004.
Oberbürgermeister Dr. Müller unterbricht die Sitzung und bittet die Fraktionsvorsitzenden
in den Nebenraum.
Als Ergebnis dieser Besprechung gibt er anschließend bekannt, dass in der nächsten
Gemeinderatssitzung am 29. März 2004 über die Abhaltung eines Bürgerentscheids zum
Solitärgebäude beraten und entschieden werden soll. Sollte die erforderliche Mehrheit (2/3
aller Mitglieder) zur Abhaltung eines Bürgerentscheids nicht zustande kommen, so wird für
die selbe Sitzung ein Tagesordnungspunkt vorgesehen, bei dem über die Errichtung des
Solitärgebäudes beraten und entschieden werden soll.

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II. BEKANNTGABE

Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 16.02.2004 gefassten
Beschlusses
Der Gemeinderat der Stadt Lahr wirkt durch Wahl einer Bewerberin bei der Besetzung der
Schulleiterstelle an der Friedrich-Hauptschule in Lahr gemäß § 40 Schulgesetz BadenWürttemberg mit.

III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN

1.

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2003

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 022/2004 vom 13.02.2004;
Stadtkämmerei, Abt. Finanzverwaltung
Stadtrat Dörfler stellt den Antrag, bei der Übertragung der Haushaltsreste im Verwaltungshaushalt des Stadtplanungsamtes die Mittel für die Weiterbeauftragung der Entwurfsplanung für den ersten Teilabschnitt Urteilsplatz nicht zu übertragen.
Abstimmungsergebnis: 16
24
0

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen

Oberbürgermeister Dr. Müller sagt in diesem Zusammenhang dem Gemeinderat zu, dass
das Projekt „Radwegeplan“ weitergeführt wird.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die unter Anlage 1 a aufgeführten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden als übertragbar erklärt.
2. Der Gemeinderat beschließt, die Bildung von Haushaltsresten im Sinne
von § 19 GemHVO für das Haushaltsjahr 2003 im Verwaltungshaushalt
mit Ausgaben von € 1.177.600,--, im Vermögenshaushalt mit Einnahmen
von € 2.795.700,-- und mit Ausgaben von € 2.759.600,-- entsprechend der
beigefügten Aufstellungen 1 a und 1 b.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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2.

Arbeitsgemeinschaft Sozialarbeit Lahr-West
Fortführung der Gemeinwesenarbeit

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 020/2004 vom 10.02.2004;
Amt für Soziales, Schulen und Sport
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat nimmt vom gegenwärtigen Stand des Projektes zustimmend Kenntnis und beschließt die Weiterführung der Gemeinwesenarbeit für
weitere zwei Jahre, bis zum 30. April 2006.
Die Wohnung des Bürgerzentrums im Stadtteil Kippenheimweiler, Westendstr. 29, ist zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Die Aufgaben werden
im bisherigen Umfang im Sophie-Scholl-Kindergarten, der Ortsverwaltung,
dem Elisabeht-Walter-Schulhaus und der Kaiserwaldhalle fortgesetzt.
Abstimmungsergebnis:

3.

Einstimmig.

Änderung der Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 026/2004 vom 19.02.2004;
Amt für Soziales, Schulen und Sport
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage befindliche neue Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates vom 5. Februar 2004.
Die Neuwahlen finden bereits gemäß der neuen Geschäftsordnung statt.
Die Geschäftsordnung tritt im Übrigen mit der konstituierenden Sitzung des
neuen Jugendgemeinderates im Herbst 2004 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN

1.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben
hier: Änderung eines Deckungsvorschlages

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 021/2004 vom 11.02.2004;
Stadtkämmerei, Abt. Finanzverwaltung
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der vom Gemeinderat am 22.09.2003 gefasste Beschluss über die
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben zur Ersatzbeschaffung eines
Tanklöschfahrzeuges wird in der Weise geändert, dass die Deckung in
Höhe von € 31.816,-- nicht durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle
2.6140.352000.2-001 (Ausgleichsbeträge Bodenordnung), sondern durch
Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 2.6200.327000.3-001 (Darlehensrückflüsse Wohnbau) erfolgt.
Abstimmungsergebnis:

2.

Einstimmig.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 16.02.2004

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.

Lahr/Schwarzwald, 8. März 2004

Vorsitzender

Schriftführer

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin