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Beschlussvorlage (- Sanierungssatzung Kanadaring)

                                    
                                        Satzung
der Stadt Lahr über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
"Kanadaring"
Aufgrund des § 142 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.
November 2014 (BGBl. I S. 1748), hat der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner öffentlichen
Sitzung am 20. April 2015 folgende Satzung beschlossen:
§1
Festlegung des Sanierungsgebiets
(1) Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände nach § 136
BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen wesentlich
verbessert oder umgestaltet werden.
(2) Das insgesamt ca. 6,9 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet
festgelegt und erhält die Bezeichnung „Kanadaring“.
(3) Das Sanierungsgebiet besteht aus folgenden Grundstücken der Gemarkung Lahr:
FlurstückNr.

304
teilweise
20313
teilweise
20313/4
teilweise
20391/7
teilweise
25425
teilweise
25436
teilweise
25436/1
teilweise

Grundbuch
Nummer /
Bestandsverzeichnis
Nummer
10768 /
7
11126 /
10
11126 /
12
11128 /
27
4879 /
11
11341 /
14
11341 /
10

Straße, Hausnummer
Beschrieb

Schutter
Glockengumpen
Straßenfläche
Grundstücksfläche
Geh- und Radweg (entlang der Schutter)
Otto-Hahn-Straße 1
Grundstücksfläche
Otto-Hahn-Straße
Straßenfläche
Altmühlgasse
Straßenfläche

Größe in
m²

972
61
6
1.528
66
509
132

25464
teilweise

591 /
447
11341 /
16
8637 /
24

Kanadaring
Straßenfläche
Schwarzwaldstraße
Straßenfläche
Schwarzwaldstraße 51, 53, 55
Grundstücksfläche

25470/2
teilweise

8637 /
25

Kanadaring 2, 4, 18, 20, 22, 24
Grundstücksfläche

25470/3
teilweise

8637 /
19
6461 /
1
6461 /
2
8637 /
26
310 /
123
591 /
456
596 /
12
8637 /
27

Kanadaring 51, 53
Grundstücksfläche
Kanadaring 35 (Walter-Kolb-Halle)
Grundstücksfläche
Grundstücksfläche

25470
teilweise
25470/1

25470/4
25470/5
25470/7
25470/14
25470/15
25508
teilweise
25572
teilweise

Kanadaring 79, 81, 83, 85, 87, 89, 91
Grundstücksfläche
Kanadaring 93
Versorgungsfläche
Wegfläche
Grundstücksfläche
Kanadaring 45, 47, 49
Grundstücksfläche

2.286
6.441
17.273
18.700
3.156
1.836
988
11.512
115
214
840
2.682

Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan des
Stadtplanungsamtes vom 24. März 2015 (Originalmaßstab 1 : 1.500). Das Sanierungsgebiet
umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan
abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
(4) Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke
aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue
Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls
anzuwenden.
§2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen
sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156a BauGB finden Anwendung

§3
Festlegung der Frist zur Durchführung der Sanierung
Die Durchführung der Sanierung im Sanierungsgebiet „Kanadaring“ wird gemäß § 142 Abs. 3
BauGB zunächst bis zum 30. April 2024 zeitlich befristet.
§4
Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Lahr, 25. April 2015
Stadt Lahr
DER OBERBÜRGERMEISTER

Dr. Wolfgang G. Müller

Hinweise zur Bekanntmachung
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB
beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214
(3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb
von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann im
Rathaus 2, Schillerstraße 23, Stadtplanungsamt eingesehen werden.