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Beschlussvorlage (Beitritt der Stadt Lahr zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) "Rhein-Alpen-Korridor")

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 09.03.2015 Az.: 84

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

20.04.2015

Drucksache Nr.: 86/2015

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Beitritt der Stadt Lahr zum Europäischen Verbund für territoriale
Zusammenarbeit (EVTZ) "Rhein-Alpen-Korridor"

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Stadt Lahr zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) "Rhein-AlpenKorridor"
2. Sollten bis zur Vertragsunterzeichnung noch Änderungen notwendig
werden, die nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen
eingreifen, so gilt die Zustimmung hierfür als erteilt.

Anlage(n):
Satzung Stand 16.01.2015

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 86/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.04.2014 den Beitritt zum Europäischen
Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) "Rhein-Alpen-Korridor" beschlossen.
Seit Beschluss des Gemeinderates hat sich die dem Verbund zu Grunde liegende Satzung noch an einigen Stellen verändert. Es handelt sich Wesentlichen um redaktionelle
Änderungen. Die Gründung des EVTZ ist für den 28.04.2015 vorgesehen.
Die Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe haben sich kürzlich über die Gründung
des EVTZ ausgetauscht und in der Folge mitgeteilt, dass es für die Gründungsmitglieder nur eine einheitliche Textfassung für Übereinkunft und eine einheitliche Textfassung
für die Satzung geben kann. Sofern Gründungsmitgliedern im Verlauf des bisherigen
Verfahrens bei ihrer Entscheidung über den Beitritt zum EVTZ Code 24 hierfür Textfassungen vorlagen, die nicht mit der Textfassung vom 16.01.2015 im Wortlaut identisch
sind, so wird vom jeweiligen Gründungsmitglied sichergestellt, dass die zur Abgabe der
rechtsgültigen Gründungserklärung am 24.04.2015 vorgesehene Person ermächtigt ist,
der Textfassung vom 16.01.2015 zuzustimmen.
Der Gemeinderat hat seinen Beitrittsbeschluss vom 28.04.2014 auf Basis des seinerzeit
aktuellen Satzungstextes gefasst. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den
Beitrittsbeschluss auf Basis des Satzungstextes mit Stand vom 16.01.2015 zu bestätigen. Sollten bis zur Vertragsunterzeichnung noch weitere, unwesentliche Änderungen
am Satzungstext erforderlich werden, so gilt die Zustimmung hierfür als erteilt.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister