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Beschlussvorlage (Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Hauptvogel

Datum: 23.04.2015 Az.: - 0691/Ha

Drucksache Nr.: 101/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

06.05.2015

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

11.05.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

----------------

Betreff:

Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB
die Aufstellung des Bebauungsplans MAUERFELD-OST, 4. Änderung beschlossen
2. Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans MAUERFELD-OST wird
gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).

Anlage(n):
- Bebauungsplan 18. August 1973
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Nutzungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 101/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Zum Zwecke der städtebaulichen Umgestaltung des Wohngebietes „Kanadaring“ im Rahmen
des Programms „Soziale Stadt“ beabsichtigt die Städtische Wohnungsbau GmbH Lahr den Erwerb der Flst. 25470/4 und 25470/5, um hier Wohnungen zu errichten. Auf ihnen befindet sich
zurzeit das Vereinsgebäude des TV Dinglingen, die Walter-Kolb-Halle. Um Ersatz für das bestehende Gebäude zu schaffen, ist ein Neubau auf dem Flst. 25400, zwischen Scheffelgymnasium und Sportplatz vorgesehen.
Das neue Vereinsgebäude wird auch wieder Eigentum des Turnvereins sein. Es wird Umkleide- und Sanitärräume sowie einen Saal- und Gastraum beinhalten. An das Vereinsheim werden zusätzliche Sanitärräume angegliedert. Diese werden dem schulischen und öffentlichen
Sportbetrieb auf dem angrenzenden Sportplatz zur Verfügung stehen. Dieser Anbau soll von
der Stadt erworben werden.
Für die Verwirklichung der geplanten baulichen Maßnahmen bedarf es einer Änderung des
Bebauungsplans, da im Bebauungsplan MAUERFELD-OST von 1972 in diesem Beriech kein
Baufenster festgesetzt ist. Eine Befreiung ist nicht möglich. Im südlichen Teil des Geltungsbereiches wird ein Baufenster für das Vereinsgebäude und die zusätzlichen Sanitärräume festgesetzt.
Bebauungspläne der Innenentwicklung können nach § 13 a Baugesetzbuch unter bestimmten
Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, d.h. es kann direkt der Offenlagebeschluss gefasst und auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet werden.
Von dieser rechtlichen Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um möglichst schnell die
planungsrechtliche Voraussetzung für die Baumaßnahme am neuen Standort zu schaffen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.