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Beschlussvorlage (Neuordnung der Bewohnerparkzonen in der Innenstadt und Anpassung der Bewirtschaftung gemäß dem Parkraumkonzept Innenstadt)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 09.03.2015 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 88/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verkehrsausschuss

25.03.2015

beschließend

öffentlich

17 JaStimme(n) 2
NeinStimme(n) 0
Enthaltung(en)

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

301

302

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neuordnung der Bewohnerparkzonen in der Innenstadt und Anpassung der Bewirtschaftung gemäß dem Parkraumkonzept Innenstadt

Beschlussvorschlag:

1. Dem Verwaltungsvorschlag, die im Innenstadtbereich vorhandenen kleinteiligen Bewohnerparkzonen (A-F) zu zwei großen Bewohnerparkzonen zusammenzulegen, wird zugestimmt.
2. Dem Verwaltungsvorschlag, die öffentlichen Stellplätze in der Alleestraße, der
Brestenbergstraße, der Obertorstraße, der Rappentorgasse, der Vogttorstraße
und auf dem Roßplatz ausschließlich für Bewohner zu reservieren, wird zugestimmt.
Gleichzeitig wird zugestimmt, auf dem Parkplatz am Doler Platz die Befreiung
für Inhaber eines Bewohnerparkausweises, einen Parkschein zu lösen, zu entfernen.

Anlage(n):
Plandarstellung Neuordnung Bewohnerparken

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 88/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Die Planungsgruppe Nord aus Kassel erstellte ein Parkraumkonzept für die Innenstadt von
Lahr. Das Konzept wurde am 31.03.2014 vom Gemeinderat beschlossen.
Ein Baustein des Konzeptes ist die Neuordnung der Bewohnerparkzonen und die Anpassung
der Bewirtschaftung in der Lahrer Innenstadt.
Im Untersuchungsgebiet des Parkraumkonzeptes Innenstadt, welches im Norden durch die
Bergstraße/Turmstraße, im Osten durch die Gärtnerstraße, im Süden durch die Bundesstraße 415 und im Westen durch die Goethestraße/Alte Bahnhofstraße begrenzt wird, existieren
sechs Bewohnerparkzonen, die von A bis F benannt sind. Die Abgrenzungen der Bewohnerparkzonen und die Geltungsbereiche der Bewohnerparkausweise sind der Anlage zu entnehmen.
Insgesamt sind 220 Parkplätze im Untersuchungsgebiet vorhanden, auf welchen Inhaber eines Bewohnerparkausweises der entsprechenden Zone von der Pflicht, einen kostenpflichtigen Parkschein zu lösen, befreit sind. Durch die kleinteilige Aufteilung der Bewohnerparkzonen ist die Anzahl der nutzbaren Parkplätze je Bewohnerparkzone jedoch sehr begrenzt.
Im Parkraumkonzept wird empfohlen, die im Untersuchungsgebiet vorhandenen kleinteiligen
Bewohnerparkzonen (A bis F) durch die Zusammenlegung einzelner Zonen auszuweiten, um
eine größere Flexibilität innerhalb der Bewohnerparkzonen zu erreichen. Durch die Vergrößerung erhöht sich auch die Chance für Besitzer eines gültigen Bewohnerparkausweises, einen
freien Parkplatz innerhalb der entsprechenden Zone zu finden.
Aufgrund der städtebaulichen Situation des Untersuchungsgebietes mit der mittig liegenden
Fußgängerzone, sollte das Untersuchungsgebiet in zwei Bewohnerparkzonen aufgeteilt werden. Der Verlauf der Grenze wurde so gewählt, um die vorhandenen Parkplätze möglichst
sinnvoll auf die potenziellen Nutzer aufzuteilen. Die Ausdehnung der beiden empfohlenen
Bewohnerparkzonen ist der Anlage zu entnehmen.
Einhergehend mit der Neuordnung der Bewohnerparkzonen sollte auch die Bewirtschaftung
innerhalb der Zonen angepasst werden. In städtebaulich und verkehrlich sensiblen Bereichen
sollte die Nutzung der Parkplätze ausschließlich für Bewohner reserviert werden. Dies betrifft
folgende Straßen im Innenstadtbereich (Kartendarstellung siehe Anlage):
Alleestraße
Brestenbergstraße
Obertorstraße
Rappentorgasse
Roßplatz und Parkplatz Roßplatz
Vogtstorstraße
Der Parkplatz Doler Platz wird als Zielparkplatz im Parkleitsystem angegeben, weshalb dort
zu den Ladenöffnungszeiten möglichst keine Bewohner parken sollten. Deshalb wird im Parkraumkonzept empfohlen, die Bewirtschaftung dementsprechend abzuändern, dass die Befreiung für Inhaber eines Bewohnerparkausweises von der Pflicht, einen kostenpflichtigen
Parkschein zu lösen, entfällt.

Drucksache 88/2015

Seite - 3 -

Sowohl die Neuordnung der Bewohnerparkzonen als auch die Anpassung der Bewirtschaftung innerhalb der Zonen stellen sinnvolle Maßnahmen aus dem Parkraumkonzept dar. Den
Bewohnern kann in diesem städtebaulich und verkehrlich sensiblen Bereich eine höhere Flexibilität bei der Parkplatzwahl geboten werden, allen anderen Parkplatzsuchenden wird der
Parkplatz am Doler Platz als ein zentraler Anlaufpunkt zur Verfügung gestellt. Eine kostenlose Nutzung durch Bewohner soll dort entfallen.
Insgesamt würde die Anzahl der rein für Bewohner reservierten Parkplätze steigen. Der Verlust der öffentlichen Stellplätze könnte von den umliegenden Parkbauten, die durchgehend
freie Kapazitäten aufweisen, aufgefangen werden.

Tilman Petters

i.V. Martin Stehr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.