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Informationsvorlage (Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen auf der B 36 / B 415 und auf der B 3 auf Höhe des Landesgartenschaugeländes)

                                    
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Amt: 302

Datum: 26.02.2015

Az.: 106.4

Drucksache Nummer:
80/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

20.04.2015

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen auf der B 36 / B 415 und
auf der B 3 auf Höhe des Landesgartenschaugeländes

Mitteilung:

Der Gemeinderat nimmt die durchgeführte Prüfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der B 36 / B 415 und auf der B 3 auf Höhe des Landesgartenschaugeländes zur Kenntnis.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 80/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Im Zusammenhang mit der Beratung der Bebauungspläne Seepark und Bürgerpark wurde
die Verwaltung mit der Prüfung möglicher Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen auf den an das Landesgartenschaugelände angrenzenden Bundesstraßen
beauftragt.
Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen erfordern grundsätzlich die Zustimmung des Regierungspräsidiums.
Vor einer entsprechenden Entscheidung sind die genauen Pegelüberschreitungen und ebenso die genaue Zahl der Betroffenen im Rahmen eines Gutachtens zu ermitteln.
Selbst im Bereich der dem Landesgartenschaugelände am nächsten liegenden Wohnbebauung in der Römerstraße konnten bei einer kürzlich auf Auftrag des Regierungspräsidiums erfolgten Berechnung keine Überschreitungen der Lärmpegelgrenzen der geltenden Richtlinien
für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutzrichtlinien-StV) festgestellt werden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass Berechnungen im direkten Umfeld des Landesgartenschaugeländes ähnlich ausfallen.
Aufgrund der dort zusätzlich fehlenden Wohnbebauung würde das Regierungspräsidium
Freiburg der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen
selbst bei einer Überschreitung der Lärmpegelgrenzen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht
zustimmen.
Unter Berücksichtigung dieses Hintergrundes wird eine entsprechende Antragstellung beim
Regierungspräsidium hinsichtlich der Umgebung des Landesgartenschaugeländes derzeit
nicht als sinnvoll angesehen.
Auf der B 3 aus Richtung Kippenheim kommend ist kürzlich jedoch ca. 150 m vor der bestehenden Ortstafel eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen eingerichtet worden, um die Fußgängerquerungen über die vorhandene Querungshilfe auf Höhe des Mauerwegs sicherer zu gestalten. Diese wird sich sicherlich auch hinsichtlich des Verkehrslärms positiv auf das Außengelände der geplanten KiTa auswirken.
Aktuell prüft das Regierungspräsidium eine mögliche Zustimmung zum geplanten LKWNachtfahrverbot in Kuhbach und Reichenbach. Im Anschluss an dieses Verfahren soll auch
die bereits zweimal abgelehnte Zustimmung zur bereits vom Gemeinderat beschlossenen
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h auf der B 415 innerhalb der Ortsdurchfahrt Lahr
nochmals beantragt werden, da sich in Gebieten mit einer dichten Wohnbebauung eine leichte Lockerung der bislang sehr restriktiven Haltung des Regierungspräsidiums abzeichnet.
Über die weitere Entwicklung in beiden Angelegenheiten wird die Verwaltung den Gemeinderat selbstverständlich weiterhin unterrichten.

Guido Schöneboom

Tobias Biendl

Lucia Vogt