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Beschlussvorlage (Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Alten- und Pflegeheim Spital als Spendenempfänger -)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Dinger

Datum: 07.02.2013 Az.: 201/Dg

Drucksache Nr.: 43/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

11.03.2013

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Alten- und Pflegeheim Spital als Spendenempfänger -

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss in seiner Funktion als Betriebsausschuss des
Alten- und Pflegeheims Spital fasst folgenden Beschluss:
„Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.“

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 43/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 18.02.2006 die Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) geändert, und in § 78 der GemO den Abs. 4 eingefügt. In
§ 78 Abs. 4 der GemO wurde das „neue“ Spendenverfahren aufgenommen.
Gem. § 31 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg (StiftG) finden auf die Verwaltung
und
Wirtschaftsführung
der
örtlichen
Stiftungen
im
Sinne
des
§ 101 GemO die Vorschriften der GemO sinngemäß Anwendung. § 78 Abs. 4 der GemO ist
daher auch bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr bzw. ihrem Eigenbetrieb Altenund Pflegeheim Spital zu beachten.
Die Zuständigkeit des Haupt- und Personalausschusses als Betriebsausschuss für die Annahme der Spenden, wurde diesem in der Sitzung des Gemeinderates als Stiftungsrat am
19.04.2010 (Beschlussvorlage Nr. 32/2010) durch Änderung der Betriebssatzung des Altenund Pflegeheims Spital übertragen.
Die Verwaltung bittet den Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss um Zustimmung zur Annahme bzw. Vermittlung der in Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Rüdiger Metzger-Thessen
Heim- und Betriebsleiter

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer