Beschlussvorlage (Zuschüsse für Existenzgründungen und Start-Up-Unternehmen)
4. Mai 2015
Beschlussvorlage Amt: OB Büro Siegele Datum: 21.04.2015 Az.: Drucksache Nr.: 122/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 04.05.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Zuschüsse für Existenzgründungen und Start-Up-Unternehmen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt die Förderung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern, die ein Start-Up-Unternehmen mit Firmensitz in Lahr gegründet haben, und verabschiedet die Zuschussrichtlinien der Stadt Lahr für die Gewährung von Zuschüssen an Start-Up-Unternehmen in Lahr. Anlage: - Zuschussrichtlinien der Stadt Lahr für die Gewährung von Start-Up-Zuschüssen in Lahr BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 122/2015 Seite - 2 - Begründung: Die Stadt Lahr versteht Gründungsförderung als eine Gemeinschaftsaufgabe verschiedener Akteure und verfolgt das Ziel, Start-Ups und Gründungsinteressierte kompetent zu informieren und für Lahr zu begeistern. Die Stadt Lahr sieht sich als Impulsgeber dafür, dass Gründer kooperieren, dass sie mit etablierten Unternehmen zusammenarbeiten und dass vielleicht sogar Kapitalbeteiligungen zustande kommen. Im Bereich der Existenzgründung und Unternehmensförderung arbeitet die Stadt Lahr bereits seit vielen Jahren in Lahr eng mit der IHK Südlicher Oberrhein und auch mit Akteuren wie der Sparkasse und der Volksbank zusammen. Am 26. März 2015 wurde diese langjährige Kooperation vertieft mit dem Lahrer Start-Up-Treffen und dem erstmalig in der Ortenau angebotenen „Elevator Pitch BadenWürttemberg“. Diese landesweite Wettbewerbsreihe Elevator Pitch Baden-Württemberg wurde von der Initiative für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg im Oktober 2013 gestartet. Im Rahmen des am 26. März 2015 in Lahr angebotenen „Elevator Pitch Baden-Württemberg – Regional Cup Lahr/Südlicher Oberrhein“ wurde 10 Jungunternehmen eine Plattform zur Verfügung gestellt, um ihre Idee kurz und prägnant in drei Minuten einer Fachjury und dem Publikum von mehr als 100 Teilnehmern vorzustellen. Mit dieser und auch mit weiteren ähnlichen für die Zukunft geplanten Aktionen möchte die Stadt Lahr dazu beitragen, dass Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer ihre innovativen Produkte präsentieren können und über ihr Geschäftsmodell berichten können. Zugleich soll so auch für Lahr als besonderen Ort für innovative und kreative Ideen geworben werden, wo Gründerinnen und Gründer, die als Start-Up-Unternehmer einen wesentlichen Beitrag zu einer dynamischen Wirtschaft leisten, jederzeit willkommen sind. Ab dem Jahr 2015 ist nun darüber hinaus geplant, dass Start-Up-Unternehmen auch finanziell mit einem Zuschuss von der Stadt Lahr unterstützt werden. Das Anliegen der Stadt Lahr ist es hierbei, dass neu gegründete Start-Up-Unternehmen bzw. Start-Up-Initiativen mit Firmensitz in Lahr mit einem Zuschuss gefördert werden können. Als Förderungsbereiche sind vorgesehen: Mit bis maximal 1.000 Euro gefördert wird die Gründung eines Unternehmens aus dem Bereich des verarbeitenden Gewerbes oder des Handwerks, die sich mit der Entwicklung oder der Herstellung technologischer Produkte beschäftigen. Mit bis maximal 1.000 Euro gefördert wird die Gründung eines Unternehmens im Bereich des verarbeitenden Gewerbes oder des Handwerks, die Güter mit traditioneller Technologie herstellen, die in die Gesamtkonzeption des Betriebes jedoch die Anwendung technologischer Technologien einbeziehen. Mit bis maximal 1.000 Euro gefördert wird die Gründung im Bereich des technologischen Dienstleistungsgewerbes. Mit bis maximal 2.000 Euro gefördert werden Existenzgründungsinitiativen, die mindestens drei Start-Up-Unternehmen mit einem Betrag in Höhe von jeweils mindestens 5.000 Euro finanziell unterstützt haben. Hierfür sollen jährlich die bei der Haushaltsstelle 1.7910.717000 (Wirtschaftsförderung, Zuschüsse für Existenzgründungen) eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 Euro verwendet werden. Die Entscheidung über die Gewährung der Zuschüsse wird gemäß der Zuschussrichtlinien der Stadt Lahr für die Gewährung von Start-Up-Zuschüssen in Lahr erfolgen, die in der Anlage genau spezifiziert werden. Dr. Wolfgang G. Müller Dr. Jochen Siegele Drucksache 122/2015 Seite - 3 - Anlage: Zuschussrichtlinien der Stadt Lahr für die Gewährung von Start-Up-Zuschüssen in Lahr §1 Zuwendungszweck Die Stadt Lahr kann nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuschüsse für die Gründung eines Unternehmens, das seinen Sitz in Lahr hat, gewähren. Die Stadt Lahr will damit dazu beitragen, Existenzgründerinnen und -gründer in Lahr mit Wachstums- und Beschäftigungspotenzial auf ihrem Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen und zugleich den Anteil an nachhaltigen Gründungen zu erhöhen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. §2 Gegenstand der Förderung (1) Gefördert wird die Existenzgründung eines Unternehmens mit Sitz in Lahr mit mindestens im Unternehmen in Vollzeit beschäftigten zwei Personen. Die Existenzgründung muss geeignet sein, eine nachhaltig ausreichende Existenzgrundlage zu bieten. (2) Gefördert wird die Gründung eines Unternehmens aus folgenden Bereichen: Betriebs- und Firmengründungen im Bereich des verarbeitenden Gewerbes oder des Handwerks, die sich mit der Entwicklung oder der Herstellung technologischer Produkte beschäftigen. Betriebs- und Firmengründungen im Bereich des verarbeitenden Gewerbes oder des Handwerks, die Güter mit traditioneller Technologie herstellen, die in die Gesamtkonzeption des Betriebes jedoch die Anwendung technologischer Technologien einbeziehen. Betriebs- und Firmengründungen im Bereich des technologischen Dienstleistungsgewerbes. Darüber hinaus werden Existenzgründungsinitiativen gefördert, die mindestens drei Start-Up-Unternehmen mit einem Betrag in Höhe von jeweils mindestens 5.000 Euro finanziell unterstützt haben. (3) Nicht gefördert werden: Freiberufliche Existenzgründerinnen und -gründer und freiberuflich Tätige, sofern sie nicht kraft ihrer Rechtsform gewerblich tätig sind (Abgrenzungskriterium: Veranlagung zur Gewerbesteuer). Gründungen, Übernahmen oder Erweiterungen im gastronomischen Bereich und von Unternehmen, die gegen die guten Sitten verstoßen. (4) Ein Unternehmen gelangt nur dann in den Genuss der Förderung, wenn es seine Betriebsstätte für die Dauer von mindestens einem Jahr vom Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschusses an in Lahr beibehält. Falls für das Unternehmen eine Gewerbeummeldung an einen anderen Firmensitz erfolgt, der sich nicht mehr in Lahr befindet, ist das Unternehmen verpflichtet, den Zuschuss der Stadt Lahr in voller Höhe zurückzuzahlen. §3 Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind natürliche oder juristische Personen, die ein Unternehmen gegründet haben, das laut §2 den Gegenstand der Förderung erfüllt. Eine Zuwendung ist ab Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung bzw. ab Zeitpunkt des Handelsregistereintrages und Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit möglich. Drucksache 122/2015 Seite - 4 - §4 Art und Umfang, Höhe der Förderung (1) Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss. (2) Die Höhe des Zuschusses liegt bei: maximal 1.000 Euro pro Zuwendungsempfänger bzw. maximal 2.000 Euro, wenn der Zuwendungsempfänger mit seiner Existenzgründungsinitiative mindestens drei Start-Up-Unternehmen finanziell mit einem Betrag in Höhe von mindestens 5.000 Euro unterstützt hat. (3) Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in einem Betrag nach Wirksamkeit des Zuwendungsbescheides. §5 Verfahren (1) Für die Bewilligung eines Zuschusses nach dieser Richtlinie bedarf es eines schriftlichen Antrages. Die Antragstellung muss spätestens 12 Monate nach Gründungszeitpunkt bzw. erstmaliger Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit in Lahr erfolgen. Im schriftlichen Antrag müssen die genaue Bezeichnung des Unternehmens, die Rechtsform des Unternehmens und die Namen der im Unternehmen in Vollzeit beschäftigten Personen angegeben werden. Eine Kurzzusammenfassung des Geschäftsmodells sowie eine Ablichtung der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregistereintrags sind dem Antrag beizufügen. (2) Die Stadt Lahr ist berechtigt, weitere Unterlagen zur Beurteilung der Voraussetzungen nach §2 dieser Richtlinie anzufordern. (3) Die Wirtschaftsförderung der Stadt Lahr ist für die Auswahl und Entscheidung zuständig und fungiert als Ansprechpartner der Zuschussempfängerinnen und -empfänger, nimmt die Anträge entgegen, nimmt die Prüfung auf Gewährung vor und unterbreitet dem Oberbürgermeister der Stadt Lahr einen Entscheidungsvorschlag nach Maßgabe dieser Richtlinie und im Rahmen der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Stadt Lahr. (4) Der Zuwendungsbescheid wird von der Stadt Lahr erlassen. (5) Der vollständige schriftliche Antrag und die beizufügenden Unterlagen sind zu richten an die Stadt Lahr, Büro des Oberbürgermeisters, Wirtschaftsförderung, Rathausplatz 4, 77933 Lahr. §6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen (1) Der Zuschussempfänger verpflichtet sich, der Stadt Lahr auf Nachfrage Auskunft über den Verwendungszweck des Zuschussbetrages und über die Unternehmensentwicklung zu geben. §7 Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 01.06.2015 in Kraft. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister der Stadt Lahr