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Beschlussvorlage (Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr - Jahresabschluss 2014)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg

Datum: 14.04.2015 Az.: 922.5114

Drucksache Nr.: 115/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

11.05.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr
- Jahresabschluss 2014

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt
die Bilanz zum 31.12.2014,
die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2014,
den Lagebericht 2014,
den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
den Bericht des Aufsichtsrats
zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2014 festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014 und die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen.

Anlage(n):
Bilanz zum 31.12.2014
GuV zum 31.12.2014
Anhang 2014
Lagebericht 2014
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 115/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Allgemeines:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein
verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hier-für ein
umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007
vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG)
- künftig durch den Haupt- und Personalausschuss.
Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Lahr mbH hat insgesamt 14 Aufsichtsräte.
Davon sind 13 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen.
Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der
als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie des Oberbürgermeisters nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten und die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die nächste Gesellschafterversammlung ist noch nicht terminiert.
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags:
Die Geschäftsführung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2014 zur Verfügung gestellt.
Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2014 einen Jahresüberschuss in Höhe von
1.232.878,13 €. Daraus ergibt sich für das laufende Geschäftsjahr ein Cashflow in
Höhe von 2.585.644,43 € (Jahresüberschuss + Abschreibungen).
Der Jahresabschluss wurde vom Verband baden-württembergischer Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart, geprüft und von dort ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags:
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16.04.2015 beschlossen, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn 2014 470.000 € den freiwilligen
Rücklagen zuzuweisen und den verbliebenen Restbetrag in Höhe von 5.404,95 € auf
neue Rechnung vorzutragen.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen und der Geschäftsleitung die Entlastung zu erteilen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer