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Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Satzung über die Erehbung der Hundesteuer in der Stadt Lahr)

                                    
                                        SATZUNG
zur Änderung der
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
in der Stadt Lahr
Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat auf Grund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung sowie §§ 2, 6, 8 und 9
Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung
am XX.XX.XXXX folgende Satzung beschlossen:

§1
Änderung
1. § 5 – Steuersatz – Abs. 1 Buchstabe e) wird aufgehoben.
2. § 8 – Zwingersteuer – wird aufgehoben.
3. § 9 - Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen - Abs. 2 Nr. 2
wird aufgehoben.
4. § 12 – Hundesteuermarken – Abs. 3 wird aufgehoben.

§2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.

Lahr/Schwarzwald, den XX.XX.XXXX

Der Oberbürgermeister

(Dr. Wolfgang G. Müller)