Informationsvorlage (FFH-Gebiet Schwarzwald-Westrand von Herbolzheim bis Hohberg - Entwurf des Managementplans)
30. April 2015
Information Amt: 602 Datum: 17.04.2015 Az.:Stahl/0679 Drucksache Nummer: 116/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umweltausschuss 30.04.2015 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: FFH-Gebiet Schwarzwald-Westrand von Herbolzheim bis Hohberg - Entwurf des Managementplans Mitteilung: Der Umweltausschuss nimmt den Bericht zum Managementplan für das FFH-Gebiet zur Kenntnis. Anlage(n): Übersichtsplan FFH-Gebiete auf Gemarkung Stadt Lahr BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 116/2015 Seite - 2 - Begründung: Die FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) wurde am 21.Mai 1992 als Richtlinie beschlossen. Zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie bildet sie die zentrale Rechtsgrundlage für den Naturschutz in der Europäischen Union. Das vorrangige Ziel der Richtlinie ist es, in Europa „einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen". Lebensräume und Arten, die in ihrem Vorkommen in Europa (potentiell) bedroht, sehr selten oder einzigartig sind, sind nach der FFH-Richtlinie von „gemeinschaftlichem Interesse". Diese Schutzgüter in einem „günstigen Erhaltungszustand" zu bewahren oder einen solchen wiederherzustellen, bedeutet vereinfacht gesagt, dass der Lebensraumtyp (LRT) oder die Art gut gedeiht und dies voraussichtlich auch in Zukunft so bleiben wird. Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Richtlinie zwei Strategien vor - den Gebietsschutz und den Artenschutz. Der Gebietsschutz schreibt dabei nicht nur aktiv Maßnahmen zur Bewahrung, sondern auch zur Wiederherstellung und Verbesserung von Gebieten vor. Das Konzept des Artenschutzes hat eher einen vorbeugenden Charakter. Auf dieser Grundlage, wurden im Jahr 2001 in Deutschland großräumige FFH-Gebiete ausgewiesen. Auf Lahrer Gemarkung existieren seitdem zwei FFH-Gebiete: Zum einen das Gebiet „Untere Schutter-Unditz“ mit gesamt 2.637,52 .ha (davon 15,96 ha auf der Gemarkung Stadt Lahr, entspricht 0,6 %), sowie das FFH-Gebiet "Schwarzwald Westrand von Herbolzheim bis Hohberg" mit gesamt 2.039,17ha (davon 696,87 ha auf der Gemarkung Stadt Lahr). Auf der Gemarkung der Stadt Lahr liegen mit 34,174 % damit die größten Flächenanteile des FFH-Gebietes "Schwarzwald Westrand von Herbolzheim bis Hohberg". Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurde für das Gebiet "Schwarzwald Westrand von Herbolzheim bis Hohberg" nun Ende 2014 vom Regierungspräsidium Freiburg als Obere Naturschutzbehörde, der Entwurf für einen Managementplan (MaP) erstellt und der Stadt Lahr zur Stellungnahme vorgelegt. Im Rahmen dieser Fachpläne werden die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der FFHRichtlinie bzw. der relevanten Arten der Vogelschutzrichtlinie erfasst und bewertet. Weiterhin werden konkrete Maßnahmen für ihre Pflege und Entwicklung zusammen mit den Landeigentümern, Pächtern etc. festgelegt. Grundsätzlich gilt für die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Gebiete ein Verschlechterungsverbot (Baden-Württemberg: §37 NatSchG). Danach müssen Vorhaben die Schutzgüter erheblich beeinträchtigen könnten, einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Das heißt, es wird geprüft ob und ggf. unter welchen Auflagen ein Projekt durchgeführt werden darf. Der MaP liefert darüber hinaus eine parzellenscharfe Konkretisierung der Gebietsaußengrenzen. Diese verlaufen i.d.R. nun genau an Grundstücksgrenzen, Waldrand und Wegen. Am 11.12.2014 fand ein Erörterungstermin des Regierungspräsidiums In Ettenheim statt, bei dem für die Stadt Lahr Frau Stahl und Revierförster Herr Heid anwesend waren und sich informierten. Weitere konkrete Fragen zur Umsetzung der Vorgaben wurden auf Einladung der Stadtverwaltung Lahr am 4.3.2015 mit dem RP, der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Amt für Waldwirtschaft erörtert. Drucksache 116/2015 Seite - 3 - Eine Presseinformation zum MaP wurde von der Abteilung Öffentliches Grün an die Ortsverwaltungen zur Veröffentlichung in den Mitteilungsblättern weitergeleitet, die Veröffentlichung in den Tageszeitungen wurde vom RP zugesichert. Folgende Anforderungen stellt der MaP an die Flächen: Die Wochenstube der Wimperfledermaus am Bergfriedhof ist unverändert zu erhalten. In den ökologisch wertvollen Buchenwäldern im Lahrer Stadtwald soll weiterhin naturnahe Waldwirtschaft betrieben werden, um die ökologische Qualität unverändert zu erhalten. Besondere Teilbiotope wie z.B. die Silikatfelsen am Altvater sollen unverändert erhalten werden. Im Offenlandbereich am Dammenberg sind v.a. die Erhaltung und extensive Pflege des KalkMagerrasens (städtisches Biotop) sowie der Mageren Flachlandmähwiesen durch ein- bis zweimalige Mahd mit Abräumen verpflichtend. Die seit der Erstkartierung im Jahr 2000 verlorengegangenen mageren Mähwiesen müssen innerhalb von 6 Jahren wiederhergestellt werden. Teilweise sollen Heckengehölze auf den Stock gesetzt werden und die Pflege des Streuobstbestandes wieder aufgenommen werden. Die Fundstellen bzw. Trägerbäume von seltenen Moosen (Rogers Goldhaarmoos und Grünes Besenmoos) sind zu erhalten. Als freiwillige Maßnahmen im Waldbereich, die u.a. auch vielen Fledermausarten dient, wird in weiten Teilen die Förderung von Altholz- und Totholzinseln empfohlen. Diese Maßnahmen sind ökokontofähig, so dass hier Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft bestehen. Städt. Forst und Grünflächenabteilung möchten hier gemeinsam ein Alt- und Totholzkonzept für den Stadtwald Lahr erarbeiten, dass als Ökokontomaßnahme gewertet werden kann. Weitere freiwillige Maßnahmen, z.B. zur Förderung besonders schützenswerter Arten im Wald wie der Gelbbauchunke, des Hirschkäfers und der spanischen Flagge (Schmetterlingsart) oder die Ausdehnung der mageren Mähwiesen am Dammenberg, werden ebenfalls durch die Stadtverwaltung auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Die Stadt Lahr ist damit aus Sicht der Verwaltung nur mit geringen Auflagen belastet. In den meisten Bereichen bedeuten die Vorgaben eine Weiterführung der bisherigen Flächenbewirtschaftung. Lediglich eine Intensivierung der Nutzung ist im Bereich der FFH-Gebiete verboten, dies ist durch die Stadt in den besagten Bereichen bislang jedoch auch nicht beabsichtigt. Die wenigen zusätzlichen Maßnahmen für die Stadt sind nur von kleinerem Ausmaß und ohne größeren Kostenaufwand durchführbar. Die Maßnahmen im Wald werden durch den städt. Forst (Herr Heid) koordiniert, im Offenlandbereich (Dammenberg) durch Abt. 602 (Frau Stahl). Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt wird die wenigen Privateigentümer am Dammenberg über deren Maßnahmenverpflichtungen informieren und ggf. fachlich unterstützen. Im Waldbereich sind private Waldeigentümer nicht zu Maßnahmen verpflichtet. BM Tilman Petters Richard Sottru