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Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)

                                    
                                        Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 05.01. – 06.02.2015)
OZ
1

Beteiligter
Landratsamt
Ortenaukreis
Eigenbetrieb
Abfallwirtschaft
23.12.2014

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

23. April 2015
Beschluss
Der Anregung wird
entsprochen.

Auf die Stellungnahme vom 18.03.2014 wird
verwiesen.
Es ergeben sich keine Einwendungen.
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Bereitstellung der Abfallbehälter / Gelbe Säcke:
Die Bereitstellung der Abfälle, soweit diese im
Rahmen der kommunalen Abfallabfuhr entsorgt
werden, muss an einer für 3-achsige Abfallsammelfahrzeige (bis 10,30 m Länge) erreichbaren
Stelle am Rand öffentlicher Erschließungsstraßen erfolgen.

2

E-Werk
Mittelbaden AG
29.12.2014

Entlang des Mauerwegs sowie der Planstraße
(mit Parkplatzzufahrt) werden die Voraussetzungen für die Befahrbarkeit mit einem 3-achsigen
Müllfahrzeug gegeben sein. Damit können alle
bestehenden und neu geplanten Gebäude durch
die Abfallentsorgung angefahren werden.

Abfallwirtschaftssatzung:
Die speziellen Regelungen der Abfallentsorgung
im Ortenaukreis gem. Abfallwirtschaftssatzung
sind zu beachten.
Auf die Stellungnahme vom 26.03.2014 wird
verwiesen. Folgende Punkte sind zu beachten
und in den Bebauungsplan aufzunehmen:

Den Anregungen
wird teilweise entsprochen.

− Der Leitungsbestand des EWM entlang der
Römerstraße ist von Anpflanzungen freizuhalten (Schutzstreifen = 2,0 m)

Die Verortung der Baumpflanzungen wird im Zuge der Ausführungsplanung mit den Versorgungsträgern abgestimmt. Im Bebauungsplan
werden keine einzelnen Baumstandorte festgesetzt.

− Zur Versorgung der neuen Gebäude und Anlagen wird ein neues Niederspannungskabelnetz
verlegt. Die Leitungstrassen wurden mit der
Abt. Tiefbau abgestimmt.

Die Trassen für Neuverlegungen von Niederspannungskabeln werden nicht im Bebauungsplan festgesetzt. Die Abstimmung mit der Abt.
Tiefbau ist bekannt und sinnvoll.

Für den Standort
einer Transformatorenstation ist eine im
Gebäude der Sporthalle integrierte Lösung anzustreben,
weil sie die gestalterisch bessere Lösung
darstellt.

Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 05.01. – 06.02.2015)
OZ

Beteiligter

23. April 2015

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

− Im südöstlichen Bereich des Plangebietes wird
die Ausweisung eines Grundstückes (Größe
ca. 25 m²) mit direktem Zugang zur öffentlichen Straße für die Aufstellung einer Transformatorenstation gefordert.

Die Aufstellung einer Transformatorenstation im
südöstlichen Bereich wird möglich sein. Als Alternative zu einer eigenständigen Station auf
separatem Grundstück wird die Unterbringung im
neu geplanten Sporthallenkomplex angedacht.
Auch bei dieser Variante wäre ein direkter Zugang möglich.

Gegen das Vorhaben sind keine grundsätzlichen
Bedenken zu äußern. Es wird davon ausgegangen, dass die Firma Schneider Electric Automation GmbH detaillierte Kenntnisse der Planung hat
und mit dem Vorhaben einverstanden ist.

Die Fa. Schneider kennt die Planung. Der Bau
Die Anregung wurde
eines neuen Parkplatzes im Kleinfeld-Süd erfolgt beachtet.
derzeit. Der noch bestehende Parkplatz im Mauerfeld kann somit aufgegeben werden und steht
dann zur Umsetzung der Planung zur Verfügung.

3

Industrie- und
Handelskammer
Südlicher Oberrhein
5.01.2015

4

Kabel BW GmbH Auf die Stellungnahme vom 13.03.2014 wird
verwiesen.
9.01.2015
Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben. Neu- oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Im Planbereich befinden sich jedoch Versorgungsanlagen der Kabel BW. Die Kabelschutzanweisung ist zu beachten.

Die Kabelschutzanweisung wird bei der Umsetzung der Planung beachtet.

Beschluss

Der Hinweis wird
beachtet.

Sollten Änderungen am Bestandsnetz notwendig
sein, bittet die Kabel BW um schnellstmögliche
Kontaktaufnahme.
5

Deutsche Telekom Technik
GmbH
15.01.2015

Auf die Stellungnahme vom 08.04.2014 wird
verwiesen.
Im betroffenen Plangebiet sind Telekommunikationslinien der Telekom vorhanden. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass diese in ihrem Bestand
und in ihrem weiteren Betrieb gefährdet sind. Aus
den übermittelten Unterlagen ist nicht erkennbar,
wie sich die beabsichtigte Maßnahme auf die

Die Versorgungsträger werden wie üblich in den Der Anregung wird
weiteren Planungsprozess und bei der Planentsprochen.
umsetzung eingebunden.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gibt
es keine konkretere Planung.

Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 05.01. – 06.02.2015)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

23. April 2015
Beschluss

bestehenden Telekommunikationslinien auswirkt.
Es ist daher unerlässlich, dass der Telekom die
konkretisierte Planung vorgelegt wird.
6

7

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 4 –
Straßenwesen
und Verkehr
4.02.2015

Landratsamt
Ortenaukreis
Amt für Wasserwirtschaft und
Bodenschutz
6.02.2015

Anregungen werden
berücksichtigt.

Auf die Stellungnahme vom 04.04.2014 wird
verwiesen.
Das Plangebiet grenzt im Westen an die B 3 und
im Süden an die B 415. In den betroffenen Bereichen bestehen derzeit weder Planungs- noch
Ausbauabsichten.
Es wird jedoch auf die Abstandsbestimmungen
nach § 9 FStrG hingewiesen. Hiernach dürfen
Hochbauten jeder Art in einer Entfernung von bis
zu 20 Metern, gemessen vom Fahrbahnrand,
nicht errichtet werden.

Im Plangebiet werden keine Hochbauten geplant,
die einen Abstand von weniger als 20 m zum
Fahrbahnrand einer der Bundesstraßen aufweisen.

Weiter beinhaltet das Plangebiet den angrenzenden Teil der B 3 einschließlich der westlichen
Dammböschung. Es wird angenommen, dass im
Böschungsbereich eine vom Bestand abweichende Bepflanzung geplant ist. Die Planung im
Randbereich der Bundesstraße und auf bundeseigenen Flurstücken ist mit dem RP, Referat 44,
abzustimmen.

Ein Großteil der Böschungsbepflanzung wird
erhalten. Abweichende bzw. zusätzliche Pflanzungen werden mit der zuständigen Behörde
abgestimmt.

Abwasserentsorgung/ Oberflächenentwässerung
Auf die Stellungnahmen vom 1.04. und
1.12.2014 wird verwiesen.
Eine fachtechnische Beurteilung hinsichtlich entwässerungstechnischer Belange kann erst erfolgen, wenn eine entsprechende Entwässerungskonzeption vorliegt.

Unter Punkt 11.6 wird folgender Hinweis zum
Entwässerungssystem in die planungsrechtlichen
Festsetzungen aufgenommen und der Fachbehörde vorgelegt:
Die Flächen im Bürgerpark sind originärer Bestandteil des mit Datum vom 6. Februar 2009
genehmigten Generalentwässerungsplanes

Einvernehmen wurde
herbeigeführt.

Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 05.01. – 06.02.2015)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Ergänzende Stel- Unter Berücksichtigung der in der E-Mail vom
lungnahme vom 17. März 2015 beschriebenen Erläuterungen
kann dem Bebauungsplan zugestimmt werden.
23.03.2015

Stellungnahme

23. April 2015
Beschluss

der Stadt Lahr.
Sämtliche Flächen des Plangebietes sind gemäß einer ausgearbeiteten Entwässerungsplanung vom 15. April 2014 im Hinblick auf
Bestand und auf die Neubebauung des Bürgerparks im Trennsystem zu entsorgen.
Im Zuge des Regenwassermanagements ist
bei allen Freianlagen und auch bei Gebäuden
auf ökologisch sinnvolle Nutzung von Regenwasser, dessen Versickerung, Rückhaltung
und Verdunstung zu achten.
Die angeführte Mail enthielt den unter 11.6 der
planungsrechtlichen Festsetzungen aufgeführten
Hinweis (s.o.). Das Einvernehmen mit dem Amt
für Wasserwirtschaft und Bodenschutz wurde
damit herbeigeführt.

Hinsichtlich der Themen „oberirdische Gewässer“, „Grundwasserschutz“, „Wasserversorgung“,
„Altlasten“ und „Bodenschutz“ sind keine Ergänzungen erforderlich.
8

Naturschutzbund Bäume und Heckenstrukturen im Plangebiet:
Deutschland e.V.
Bäume und Hecken haben nicht nur eine ästheti06.02.2015
sche, sondern auch eine ökologische Funktion.
Für die vorgesehene Neupflanzung von Heckenstrukturen ist eine Pflanzliste beigefügt, aus der
ersichtlich wird, dass gebietsheimische Gehölze
vorgesehen sind. Dies wird begrüßt. Leider finde
sich keine entsprechende Liste bezüglich der neu
zu pflanzenden 700 Bäume in den Unterlagen.
Es wird aus Gründen des Natur- und Umwelt-

Eine an den NABU übermittelte Pflanzliste für die
Bäume im gesamten Landesgartenschaugelände
macht deutlich, dass ein hoher Anteil an heimischen Bäumen vorgesehen ist. Eine Festsetzung
erfolgt dazu im Bebauungsplan nicht, sondern
wird im Zuge der Ausführungsplanung in enger
Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der LGSGmbH konkret definiert.
Da heimische Bäume zu einem ganz überwie-

Anregung wird berücksichtigt.

Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 05.01. – 06.02.2015)
OZ

Beteiligter

23. April 2015

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

schutzes darum gebeten bevorzugt standortgerechte einheimische Bäume zu pflanzen. Es wird
um eine Pflanzliste der Bäume gebeten, damit
überprüft werden kann, ob dieser Bitte entsprochen wird.

genden Teil Waldbäume sind, ist die Auswahl an
Arten für städtische Standorte sehr begrenzt. Die
Umsetzung der gestalterischen Idee z.B. des
„Hains der Philosophen“ mit dem Aspekt des
Blühens ließe sich nicht mit ausschließlich heimischen Bäumen umsetzen.

Aus ökologischen Gründen soll auf die Beschneidung der Bäume und Hecken verzichtet
werden. Die frühere Bebauung soll ausschließlich durch entsprechende Positionierung der
Bäume und Hecken erfolgen.

Die geschnittenen Bäume entlang der „Via CeAnregung wird zuramica“ sind das wesentliche Gestaltungselerückgewiesen.
ment für die landschaftsarchitektonische Interpretation der einstigen zivil-römischen Siedlung an
diesem Ort. Deshalb wird an der Beschneidung
festgehalten, wie es der Rahmen- und Kostenplan vorsieht. Das Beschneiden von Bäumen
wird nicht im Bebauungsplan festgesetzt.

Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs:
Die vorgesehene Kalkung von 47 ha versauerten
Waldböden im Stadtwald wird als unerlässliche
Pflichtaufgabe der Stadt im Hinblick auf die Erhaltung des Waldes gesehen und nicht als Ausgleichsmaßnahme für die zusätzliche Versiegelung durch die Umsetzung des Bebauungsplans.
Es wird um eine angemessene Ausgleichsmaßnahme gebeten, die ein Gelände, das im Besitz
der Stadt Lahr ist, ökologisch aufwertet.

Die Kalkung von Waldböden ist keine Pflichtaufgabe der Stadt. Damit ist die Heranziehung der
Waldkalkung als Ausgleichsmaßnahme rechtlich
nicht zu beanstanden und fachlich auch nachvollziehbar, weil ein Ausgleich für das Schutzgut
Boden erforderlich ist. Bestätigt wird dieser
Sachverhalt dadurch, dass seitens der unteren
Naturschutzbehörde die Waldkalkung als Ausgleichsmaßnahme für die Eingriffe im Plangebiet
in das Schutzgut Boden nicht in Frage gestellt
wird.

Beschluss

Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 05.01. – 06.02.2015)
OZ
9

Beteiligter
Deutsche Bahn
AG
22.12.2014

Anregungen d. Beteiligten
Durch die Neuausweisung des Baugebiets
BÜRGERPARK und die dort geplante Nutzung
als Sport- und Freizeitpark im Rahmen der Landesgartenschau 2018 werden gegenüber der DB
keine Schutz-, Entschädigungs-, oder sonstigen
Ansprüche aus Immissionen oder sonstigen
Auswirkungen des Vorhabens und des Betriebes
der Eisenbahnstrecke begründet, die über das
Schutzniveau hinausgehen, das zum Zeitpunkt
der Offenlage der Unterlagen im Planfeststellungsverfahren (5. November - 4. Dezember
2008) bzw. bei einem gestuften Planungsvorgang zum Zeitpunkt der raumordnerischen Bestätigung der Trassenführung entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren ist.

Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

Stellungnahme

23. April 2015
Beschluss

Hinweis wird in die planungsrechtlichen Festset- Hinweis / Anregung
zungen unter Punkt 11 „Hinweise und nachricht- wird berücksichtigt.
liche Übernahme von nach anderen gesetzlichen
Vorschriften getroffenen Festsetzungen“ aufgenommen.