STADT LAHR
Satzung
Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 1. Änderung
Planungsrechtliche Festsetzungen
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
(GemO) hat der Gemeinderat am 29.06.2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
GEWERBEGEBIET RHEINSTASSE SÜD, 1. Änderung als Satzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich der Satzung
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich
aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2.
§2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus folgenden Teilen:
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 05.05.2015
- Nutzungsplan M. 1:1000 vom 05.05.2015
Beigefügt sind:
- Begründung vom 05.05.2015
§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden-Württemberg handelt, wer den
planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 05.05.2015 zuwiderhandelt.
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans
widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben.
Lahr, 30.06.2015
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister