Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler
Datum: 20.04.2015 Az.: 922.5640
Drucksache Nr.: 120/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
11.05.2015
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2014 - Entlastung Aufsichtsrat
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
die Entlastungen zu erteilen.
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 120/2015
Seite - 2 -
Begründung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein
verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein
umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007
vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG)
- künftig durch den Haupt- und Personalausschuss.
Bei der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH stellt die Stadt Lahr insgesamt 9 Aufsichtsräte, die hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen sind. Eine
gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung
im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit
im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte
tätigen Gemeinderäte sowie des Oberbürgermeisters nicht zu gefährden, wird sowohl
die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten und die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die erste ordentliche Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH mit Befassung zum Jahresabschluss ist für den 29. April 2014 vorgesehen.
Eine vorherige Befassung im Gemeinderat war aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
Aus diesem Grunde wird der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
die Beschlussfassung unter den Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats stellen.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß
§ 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit
zu erklären.
Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer