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Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 1. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 05.05.2015 Az.: -0687 Lö

Drucksache Nr.: 67/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

17.06.2015

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

29.06.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1.

Die Abwägung vom 5. Mai 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten
Stellungnahmen zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE
SÜD, 1. Änderung wird beschlossen.

2.

Der Bebauungsplan GEWERBEGEBEIT RHEINSTRASSE SÜD, 1. Änderung
wird in der beigefügten Fassung vom 5. Mai 2015 als Satzung beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägungsspiegel
- Nutzungsplan inklusive Legende
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung
- Satzung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 67/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Am 15. Dezember 2014 beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Beteiligung der
Bürger gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 1. Änderung durchzuführen. Er soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Ansiedlung eines nicht großflächigen Lebensmittelmarktes (laut aktueller Rechtsprechung maximal 800 m² Verkaufsfläche) schaffen. Der entsprechende Bauantrag
liegt mittlerweile vor und entspricht den Festsetzungen der Bebauungsplan-Änderung.
Die Beteiligung (Offenlage) erfolgte vom 5. Januar bis zum 6. Februar 2015.
In dieser Zeit ging keine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein. Von den 20 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben
4 Anregungen oder Hinweise ab. Dabei nimmt die IHK Südlicher Oberrhein weiterhin
eine grundsätzlich kritische Haltung gegenüber einem Markt an dieser Stelle ein. Die
Schreiben sind gemeinsam mit den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt.
Aus den Stellungnahmen ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen zu beschließen und den Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 1. Änderung als Satzung zu beschließen. Er würde dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.
Der Verkauf des knapp 5.500 m² großen städtischen Grundstückes an den Investor soll
ebenso in den nächsten Monaten erfolgen wie der Baubeginn des Lebensmittelmarktes.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.
Hinweis: