Beschlussvorlage (Sanierung des Evangelischen Kindergartens KiWy in Kippenheimweiler, Lindenstraße 5)
29. Juni 2015
Beschlussvorlage Amt: 50 Evermann Datum: 28.05.2015 Az.: 462.67 Drucksache Nr.: 160/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 15.06.2015 vorberatend nichtöffentlich Ortschaftsrat Kippenheimweiler 24.06.2015 vorberatend öffentlich Gemeinderat 29.06.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 603 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Sanierung des Evangelischen Kindergartens KiWy in Kippenheimweiler, Lindenstraße 5 Beschlussvorschlag: 1. Die Sanierungskosten für den Evangelischen Kindergarten KiWy in Kippenheimweiler betragen nach einer Grobkostenschätzung des Architekten ca. Euro 420.000. Entsprechend der geltenden Beschlusslage des Gemeinderates hat die Stadt Lahr Kosten in Höhe von 70% (Euro 294.000) zu tragen. 2. Der Gemeinderat bewilligt hierfür gemäß § 84 der Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GMO) bei der Finanzposition 1.4648.700100 Bauunterhaltungszuschüsse für das Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von Euro 269.000. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen auf der Finanzposition 1.4648.171010 Zuweisungen vom Land (Kleinkindbetreuung). BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 160/2015 Seite - 2 - Begründung: In der dreigruppigen Evangelischen Kindertagesstätte KiWy in Kippenheimweiler, mit derzeit insgesamt 60 Plätzen, gibt es auf Grund eines undichten Flachdaches, eines undichten Vordaches sowie dem Eindringen von Wasser im Untergeschoss bei wesentlich erhöhtem Grundwasserpegel Feuchtigkeitsschäden und partieller Schimmelbefall im Untergeschoss und im Erdgeschoss des Gebäudes. Derzeit kann der Betrieb ohne Nutzung des Untergeschosses fortgesetzt werden. Durchgeführte Messungen in Bezug auf Schimmelpilzsporen ergaben keine Erkenntnisse, die eine Einstellung des Betriebs erfordern. Das Gesundheitsamt hat jedoch darauf hingewiesen, dass möglichst bald die Sanierung durchgeführt werden soll. Da bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 noch keine Kostenschätzung für die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen vorlag, sind im laufenden Haushalt keine Mittel vorgesehen. Zwischen dem durch die evangelische Kirchengemeinde Lahr beauftragten Architekten, Mitgliedern des Evangelischen Kirchengemeinderates, des Bauamtes der Evangelischen Kirche, einer Vertreterin des Bauamtes der Landeskirche und dem Gebäudemanagement der Stadt Lahr sowie dem Amt für Soziales, Schulen und Sport fanden mehrere Gespräche über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen statt. Ziel der Gespräche war es, nur die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude einvernehmlich fest zu legen und gleichzeitig möglichst eine erfolgreiche Sanierung zu erreichen. Auf Grund der Feuchtigkeit im Untergeschoss des Gebäudes können, wie oben erwähnt, der im Untergeschoss bisher genutzte Bewegungsraum sowie der Personalraum zukünftig nicht mehr genutzt werden. Wie bereits in der städtischen Kindertagesstätte Max-Planck-Straße praktiziert, wird das Untergeschoss vom Kindergartenbetrieb abgeriegelt. Vorhandene Einrichtungen, Bodenbeläge, Wandverkleidungen, Deckenverkleidungen und Holztüren werden demontiert, um die Trocknung der Wände bei eventuell auftretender Feuchtigkeit zu ermöglichen. Hinzu kommt der Einbau einer separaten Lüftungsanlage. Neben der dringend notwendigen Flachdachsanierung und der Sanierung eines vorgebauten Flachdaches, fallen im Erdgeschoss folgende notwendige Maßnahmen an: Neue Türanlage, Demontage der Deckenverkleidung und Anbringen einer neuen Decke im Gemeindesaal (anteilige Nutzung durch den Kindergarten), Einbau eines Schlafraums in der vorhandenen Krippengruppe, Demontage der Deckenverkleidung und Montage einer neuen Decke im Flur, Öffnung der Decke für einen neuen Zugang zum Speicher, Umnutzung eines Raumes zum Wickelraum, Umnutzung eines Raumes zum Personalraum, Sanierung des Kinder-WCs und des Vorraums, Sanierung des Personal-WCs, Rückbau der vorhandenen Glasbausteine und eines alten Fensters im jetzigen Leiterinnenbüro sowie Einbau neuer Fenster und Anpassungsarbeiten an das Mauerwerk, neuer Innenausbau des Leiterinnenbüros, Einbau eines Personal-WCs im Obergeschoss und das Anlegen eines Außenbereichs für die Krippenkinder, der zur Zeit noch nicht besteht. Drucksache 160/2015 Seite - 3 - Während den Innenausbaumaßnahmen besteht voraussichtlich die Notwendigkeit der Auslagerung der Gruppen, bzw. einzelner Gruppen. Möglichkeiten sieht die Verwaltung in den vorhandenen Pavillions an der Grundschule und im Mehrzweckraum im Sophie-Scholl-Kindergarten. Vorgespräche hierzu wurden bereits geführt. Zusatzkosten, die durch mögliche Auslagerungen entstehen, sind noch nicht kalkuliert und kommen bei Inanspruchnahme der Alternativen zu den Sanierungskosten noch hinzu. Stellungnahme der Verwaltung: Durch das nicht mehr zur Verfügung stehende Untergeschoss (Bewegungs-, Personal- und Lagerraum) ergibt sich für die Kindertagesstätte räumlich ein quantitativer Nachteil, der sich auch auf den Betrieb der Kindertagesstätte auswirkt. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass das zur Verfügung stehende zukünftige Raumprogramm für den weiteren Betrieb einer dreigruppigen Kindertagesstätte ausreichend ist. Wegen der Reduzierung der Räumlichkeiten ist mit dem Träger der Kindertagesstätte vereinbart, dass zukünftig in der Kindertagesstätte keine Betreuung von Schulkindern mehr stattfinden kann. Die Grundschulkinder haben die Möglichkeit das Angebot der Sozialpädagogischen Schülerhilfe an der Grundschule zu nutzen und in Ferienzeiten gibt es Möglichkeiten in der Kernstadt. Die aktuelle Krippenbedarfsplanung zeigt, dass im Stadtteil Kippenheimweiler mit einer derzeitigen Betreuungsquote von knapp 38% Bedarfsdeckung besteht. Teilweise kommt es in Kippenheimweiler zu Belegung von Plätzen für unter 3jährige, insbesondere durch Familien aus Kippenheim, was jedoch auf Grund des zwischenzeitlich kostendeckenden interkommunalen Kostenausgleich nicht als problematisch anzusehen ist. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass der Stadtteil Langenwinkel nur eine Betreuungsquote für unter 3jährige Kinder von knapp 13% im Stadtteil erreicht, sodass auch Familien aus Langenwinkel die Möglichkeit haben, ihr unter 3jähriges Kind in Kippenheimweiler betreuen zu lassen. Die Kindergartenbedarfsplanung weist rein rechnerisch im kommenden Jahr im Stadtteil Kippenheimweiler einen Überhang von 10 Plätzen aus, der sich im Jahr 2016/2017 auf 7 Plätze reduziert. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass im Stadtteil Langenwinkel Plätze für 3-6jährige Kinder fehlen, so dass ein Ausgleich zwischen beiden Stadtteilen stattfinden kann. Die aktuellen Belegungen in den beiden Kindertagesstätten in Kippenheimweiler zeigen, dass bei der Zahl der vorhandenen Gruppen in den beiden Kindertagesstätten im Stadtteil derzeit und voraussichtlich mittelfristig kein Korrekturbedarf besteht. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleiter