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Beschlussvorlage (Interreg IVb NWE-Programm Code24 – Finanzbericht 200850516129000 4654553556000)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 27.03.2015 Az.: 970.81

Drucksache Nr.: 102/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

15.06.2015

nichtöffentlich

Gemeinderat

29.06.2015

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

OB-Büro

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Interreg IVb NWE-Programm Code24 – Finanzbericht

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt den Finanzbericht zum Interreg IVb NWEProgramm Code24 für den Projektzeitraum 2012 bis 1/2015 zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt zu, an die Projektsubpartnerin der Stadt Lahr,
die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH einen anteiligen
Zuwendungsbetrag in Höhe von 21.023,65 € weiter zu reichen.
3. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Industrie- und Gewerbezentrum
Raum Lahr GmbH die Projektergebnisse im Rahmen ihres Entwicklungsauftrages verwerten darf.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 102/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.03.2012 (Beschlussvorlage Nr.
35/2012) einstimmig beschlossen, einen Projektaufnahmeantrag für das von der EU
geförderte Interreg IVb NWE-Programm Code 24 – Korridor Rotterdam-Genua – zu
stellen. Daneben wurde beschlossen, die IGZ GmbH in dieses Projekt einzubinden.
Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sollten nach der Aufnahme in das Projekt
geschaffen werden.
In der Folge hat sich die Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH am 26.06.2012
dafür ausgesprochen, dass die Gesellschaft entsprechend ihres Entwicklungsauftrages als Subpartnerin (der Stadt Lahr) am Projekt Code 24 teilnimmt.
In der Beschlussvorlage des Gemeinderats wurde das maximale Projektbudget mit
350.000 € beziffert. Darin enthalten waren auch die förderfähigen eigenen Personalkosten. Die Förderhöhe beim Interreg IVb NWE-Programm belief sich auf maximal
50 % der Gesamtkosten. Die erwartete Zuwendungshöhe betrug somit 175.000 €.
Im Projektaufnahmeantrag wurde das erforderliches Budget mit 344.950 € angegeben und so auch genehmigt.

1. Projektantragsbudget:
Das Projektbudget gliederte sich wie folgt auf:
Eligible Costs / förderfähige Kosten
1 Partner Staff / Personalkosten
External Experts & Consultants /
2 Sachverständige und Gutachter
3 Travel & Accommodation / Reisekosten
4 Meetings & Seminars / Kosten für Treffen
5 Publicity / Öffentlichkeitsarbeit
6 Equipment / Ausstattung
7 Investment / Investitionen
Audit Costs / First Level Control /
8 Prüfungskosten
9 Administration Costs / Verwaltungskosten
10 Revenues / Einnahmen
Gesamt:

Budget Budget Budget
2012
2013
2014
22.750
39.000
39.000
60.000
3.600
5.000
2.500
0
0
600
900
0
95.350

90.000
4.800
4.000
5.000
0
0

50.000
4.800
2.000
5.000
0
0

1.200
1.200
1.800
1.800
0
0
145.800 103.800
344.950

Am 20.09.2012 wurde die Stadt Lahr mit der Subpartnerin IGZ GmbH als neue
Partnerin (Partner Nr. 17) in das Projekt aufgenommen.
Im Haushalt des Jahres 2012 waren für das Projekt keine Haushaltsmittel eingestellt. Daher sollten die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen nach der Aufnahme
in das Förderprogramm geschaffen werden.
…

Drucksache 102/2015

Seite - 3 -

Die Haushaltsmittel für das Jahr 2012 wurden mit Beschlussvorlage des Hauptund Personalausschusses Nr. 110/2012 am 12.11.2012 außerplanmäßig in Höhe
von 84.000 € bereitgestellt.
Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wurden entsprechende Mittel in die jeweiligen Haushaltspläne eingestellt. Aufgrund des ursprünglich zum 31.12.2014 festgelegten Projektendes wurden im Haushalt 2015 keine Ausgabemittel mehr eingestellt. Gegen Ende des Jahres 2014 wurde der Projektzeitraum auf Ende Januar
2015 verschoben. Bis Ende Januar Jahr 2015 sind noch Kosten für das Projekt
entstanden und auch im Final Payment Claim (Schlussbericht) zur Förderung gemeldet worden. Im Jahr 2015 sind bislang Kosten in Höhe von 31.784,37 € entstanden. Davon konnten im Rahmen des Projekts 27.214,23 € abgerechnet werden. Darüber hinaus ergeben sich aus der Beauftragung eines externen Sachverständigen noch klärungsbedürftige Sachverhalte im Zusammenhang mit der
Rechnungsstellung. Die aus vorgenannten Gründen zusätzlich erforderlichen
Haushaltsmittel von aktuell 77.384,37 € sind im Jahr 2015 außerplanmäßig bereitzustellen. Teilweise können diese außerplanmäßigen Ausgaben mit den zu erwartenden Zuwendungen auf die förderfähigen Ausgaben gedeckt werden.

2. Erster Budgeterhöhungantrag:
Im Rahmen der Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für das
Jahr 2012 wurde erstmals über Kostenmehrungen- und –minderungen berichtet.
Im Bereich der Reisekosten wurden Kostenmehrungen in Höhe von 5.400 € erwartet. Die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit stiegen um 12.500 €. Dagegen fielen
für Prüfungstätigkeiten (600 €) und im Bereich der Verwaltungskosten (900 €) im
Jahr 2012 keine Ausgaben an. Das zu erwartende Budget für Öffentlichkeitsarbeit
wurde für die Jahre 2013 und 2014 jeweils um 20.000 € erhöht. Dadurch stieg das
Projektbudget von ursprünglich 344.950 € auf 396.350 € an. Die Budgeterhöhung
wurde beim Projekt betreuenden Büro beantragt.
Eligible Costs / förderfähige Kosten
1 Partner Staff / Personalkosten
External Experts & Consultants /
2 Sachverständige und Gutachter
3 Travel & Accommodation / Reisekosten
4 Meetings & Seminars / Kosten für Treffen
5 Publicity / Öffentlichkeitsarbeit
6 Equipment / Ausstattung
7 Investment / Investitionen
Audit Costs / First Level Control /
8 Prüfungskosten
9 Administration Costs / Verwaltungskosten
10 Revenues / Einnahmen
Gesamt:

Budget Budget Budget
2012
2013
2014
22.750
39.000
39.000
60.000
9.000
0
15.000
0
0

90.000
4.800
4.000
25.000
0
0

50.000
4.800
2.000
25.000
0
0

0
0
0
106.750

1.200
1.800
0
165.800
396.350

1.200
1.800
0
123.800

…

Drucksache 102/2015

Seite - 4 -

3. Abschließender Finanzbericht:
Insbesondere im Jahr 2014 kam es zu erheblichen Veränderungen der Budgetansätze. Hauptsächlich in den Bereichen Personalkosten und Kosten für Sachverständige kam es zu deutlichen Kostenmehrungen. Für die Kostenmehrungen und
–verschiebungen wurden Budgeterhöhungs- und –änderungsanträge gestellt.
Eligible Costs / förderfähige Kosten
1 Partner Staff / Personalkosten
External Experts & Consultants / Sach2 verständige und Gutachter
3 Travel & Accommodation / Reisekosten
4 Meetings & Seminars / Kosten für Treffen
5 Publicity / Öffentlichkeitsarbeit
6 Equipment / Ausstattung
7 Investment / Investitionen
Audit Costs / First Level Control /
8 Prüfungskosten
Administration Costs / Verwaltungskos9 ten
10 Revenues / Einnahmen

Budget
Budget
Budget
beantragt 1. Erhöhung Abrechnung
100.750
100.750 204.979,88
200.000
13.200
11.000
12.500
0
0

200.000
18.600
6.000
65.000
0
0

292.607,24
16.816,32
13.364,16
25.790,23
0,00
0,00

3.000

2.400

10.419,63

4.500
0
344.950

3.600
0
396.350

488,63
0,00
564.466,10

4. Projektbudget – Aufteilung:
Das Projektbudget gliedert sich auf die Projektpartnerin Stadt Lahr und die Subpartnerin Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH wie folgt auf:
Eligible Costs / förderfähige Kosten
1 Partner Staff / Personalkosten
External Experts & Consultants / Sach2 verständige und Gutachter
3 Travel & Accommodation / Reisekosten
Meetings & Seminars / Kosten für Tref4 fen
5 Publicity / Öffentlichkeitsarbeit
6 Equipment / Ausstattung
7 Investment / Investitionen
Audit Costs / First Level Control /
8 Prüfungskosten
Administration Costs / Verwaltungskos9 ten
10 Revenues / Einnahmen
Gesamtbudget

Budget Stadt Lahr
€
%
116.064,86 56,62

Budget IGZ
€
%
88.915,02 43,38

291.985,84
9.828,12

99,79
58,44

621,40
6.988,20

0,21
41,56

2.849,13
2.356,20
0,00
0,00

21,32
9,14

10.515,03
23.434,03
0,00
0,00

78,68
90,86

10.419,63 100,00

0,00

0,00

0,00
0,00
433.503,78

0,00

488,63 100,00
0,00
76,80 130.962,31 23,20
564.466,10
…

Drucksache 102/2015

Seite - 5 -

5. Shared Costs:
Neben diesen förderfähigen Kosten sind auch sogenannte shared costs (Gemeinkosten) entstanden, die beim einzelnen Projektpartner nicht förderfähig sind, da
diese bereits für einen anderen Projektpartner gefördert wurden. Die restlichen
und ungeförderten Kosten tragen dabei alle anderen Projektpartner. Dies sind zum
einen erhöhte Kosten des Lead Partners (= Projekt führender Partner) sowie der
Stadt Mannheim für Projekt koordinierende Tätigkeiten. Zudem sind die ungeförderten Restkosten für eine mobile Ausstellung von allen Projektpartnern zu tragen
gewesen. Der Anteil an diesen sogenannten shared costs ermittelt sich anhand
der vom jeweiligen Projektpartner gemeldeten anteiligen Projektkosten. Sie belaufen sich auf im Falle der Projektpartnerin Stadt Lahr inkl. der Subpartnerin IGZ
GmbH auf 16.913,92 €. Dadurch steigen die Gesamtkosten für das Projekt auf
insgesamt 581.380,02 €.

6. Fördermittel:
Die Förderfähigen Ausgaben wurden über mehrere Fördermittelanträge, sogenannte Payment Claims, zur Förderung angemeldet. Bislang gingen hierauf Fördermittel in Höhe von 184.536,94 € ein. Aus dem letzten Förderantrag werden
noch Zuwendungen in Höhe von weiteren 97.696,11 € erwartet. Das Gesamtfördervolumen liegt bei erfolgreichem Schlussantrag bei insgesamt 282.233,05 €.
Der Eigenanteil am Projekt beläuft sich somit auf 299.146,97 €.

7. Fördermittelanteil der IGZ GmbH / Verwertungsrechte der Projektergebnisse:
Der Beschluss des Gemeinderats zur Einbindung der IGZ GmbH als Projektsubpartnerin der Stadt Lahr beinhaltet keine Regelungen zu deren Ausgaben- und
Einnahmepartizipation. Die Vorlage an die Gesellschafterversammlung der IGZ
GmbH führt dazu in der Begründung weiter aus. Demnach stellt die IGZ GmbH der
Stadt Lahr ihre Personalaufwendungen unentgeltlich zur Verfügung. Im Gegenzug
erhält sie die Mitverwertungsrechte an den erstellten Studien. Die Vorlage zur Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH führt bezüglich der Übernahme der sogenannten shared costs aus, dass diese ausschließlich von der Stadt Lahr zu tragen sind.
Die IGZ GmbH hat insgesamt 130.962,31 € am Projekt Code24 getragen (siehe
Nr. 4). Davon entfallen auf Personalaufwendungen 88.915,02 € und auf die Sachaufwendungen 42.047,29 €. Der prozentuale Projektkostenanteil beträgt 23,20 %.
Die von der IGZ GmbH erbrachten Personalleistungen werden als Kofinanzierungsanteil eingebracht. Die hälftige Förderung der Sachaufwendungen beläuft
sich auf 21.023,65 €.
Die Verwaltung schlägt vor, von den erhaltenen und noch zu erwartenden Fördermitteln einen Betrag von 21.023,65 € an die IGZ GmbH weiter zu reichen. Sollte im Rahmen der Endabrechnung des Projekts eine Kürzung der Fördermittel erfolgen und hiervon Sachkosten der IGZ GmbH tangiert sein, erfolgt eine anteilige
Rückforderung.
…

Drucksache 102/2015

Seite - 6 -

Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, der IGZ GmbH im Rahmen ihres Entwicklungsauftrages und als Gegenleistung für die eingebrachten Kofinanzierungsanteile die Mitverwertungsrechte an den Projektergebnissen einzuräumen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Tilman Petters
Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer