Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
4. April 2005
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 04/2005 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 04.04.2005 Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis Uhr 20:00 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Müller CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Ackermann Benz Burger Dörfler Haller Kronawitter Dr. Moritz Müller Rompel Schwarz Schweickhardt Straubmüller SPD-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt Kleinschmidt Schmidt Fraktion Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Girstl Hilberer Roth Wagenmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dr. Kremling Täubert Vollmer -2- FDP-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Neumeister Uffelmann beratende Mitglieder: Erste Bürgermeisterin Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteherin Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Kaufmann Langensteiner-Schönborn Baum (als Stadtrat) Benz Deusch Haller (als Stadtrat) Kleinschmidt (als Stadtrat) Roth (als Stadtrat) entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadtrat Schriftführer: Stadtoberinspektor Weber Zuhörer: 10 Kronauer-Dietsche Mauch (berufl.) (berufl.) Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- Oberbürgermeister Dr. Müller teilt vor Eintritt in die Tagesordnung mit, dass vor „III. Beratungs- und Beschlussangelegenheiten“ eine Aussprache zum Thema Ganztagesschulen vorgenommen werden soll. Dies sei notwendig, da am Freitag, 01.04.2005, die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg die Lahrer Schulen betreffend, eingegangen sei. I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 28.02.2005 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung Herrn Bürgermeister Langensteiner-Schönborn festgelegt. für 2. Der Gemeinderat hat der Vermietung von Dachflächen der Eichrodtschule, des Rathauses 2, des Hallenbades, des Hallensportzentrums, der Kaiserswaldhalle sowie der Sulzberghalle an einen Investor unter dem Vorbehalt, dass auf dem Gelände des Zweckverbands Industrie- und Gewebezentrum Raum Lahr eine bodengebundene Solaranlage realisiert wird, zugestimmt. 3. Weiter hat der Gemeinderat im Rahmen der Offenlegung für das Mahn- und Beitreibungswesen folgendes beschlossen: a) Forderungen werden erst ab einem Betrag von 4,00 Euro angemahnt. b) Die Mahnkosten für privatrechtliche Forderungen sind in der Höhe der Mindestmahngebühr von derzeit 4,00 Euro zu erheben. c) Nach Ausgleich der Hauptforderung sind Säumniszuschläge und Mahngebühren erst ab einem Betrag von 10,00 Euro anzufordern bzw. zu vollstrecken. d) Auswärtige Amtshilfeersuchen sind erst ab einem Betrag von 15,00 Euro zu bearbeiten. e) Als Aufwendungsersatz für vorgerichtliche Kosten ist ein Pauschalbetrag von 8,00 Euro festzusetzen. f) Für die Bearbeitung eines Vollstreckungsauftrages durch die Vollstreckungsbeamten je Vollstreckungsauftrag ist eine Reisekostenpauschale (Wegegeld) von derzeit 4,00 Euro geltend zu machen. g) Die Neuregelungen gemäß Ziffer a – f gelten entsprechend -und sofern zutreffendauch für die städtischen Eigenbetriebe, den Hospital- und Armenfonds mit Eigenbetrieb und den Abwasserzweckverband Raumschaft Lahr. h) Künftige Neufestsetzungen im Mahn und Beitreibungswesen als Sache der laufenden Verwaltung sind zukünftig im Rahmen der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters diesem zu übertragen. Die Regelungen sollen zum 01.03.2005 in Kraft treten. -4- II. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Stadträtin Kmitta kommt zur Sitzung. Es werden keine Fragen gestellt. AUSSPRACHE ZUM THEMA „GANZTAGESSCHULEN IN LAHR“ Einleitend berichtet Oberbürgermeister Dr. Müller, dass am Freitag, 01. April 2005, die Presse bei ihm angerufen habe, ob es von Seiten der Stadt Lahr eine Reaktion auf die Pressemitteilung von Staatssekretär Helmut Rau gebe. Zu dieser Zeit war die angesprochene Pressemitteilung im Rathaus jedoch noch nicht bekannt. Die Stadtverwaltung und die Verantwortlichen in den Schulen haben in den vergangenen Monaten mit großem Engagment und Arbeitseinsatz pädagogische Konzepte und die entsprechenden Raumplanungen erstellt. Die Stadt Lahr sei jetzt über das Ergebnis sehr enttäuscht. Oberbürgermeister Dr. Müller ist der Auffassung, dass das praktizierte „Windhund-Verfahren“ nicht geeignet sei. Es werde auch der besonderen Situation von Lahr nicht gerecht, die der Regierungspräsident noch am 15 November 2005 auch bzgl. der Ganztagsschulen bestätigt habe. Auch die Städte und Gemeinden im Umland. Wie z.B. Offenburg, seien nur wenig berücksichtigt worden. Es sei in diesem Zusammenhang erstaunlich, dass von den genehmigten 431 Ganztagssschulen 295 Schulen auf die Regierungsbezirke Tübingen und Stuttgart, nur 71 auf den Regierungsbezirk Karlsruhe und sogar nur 63 auf den Bezrik Freiburg entfielen. Es sei besonders bedauerlich, dass die Theodor-Heuss-Hauptschule, die in Lahr den größten Unterstüzungsbedarf habe, nicht berücksichtigt werde. Oberbürgermeister Dr. Müller möchte die für Ganztagsschulen vorgesehenen Mittel von 4,4 Mio Euro für den Bildungsbereich, und zwar für die dringlichsten Maßnahmen der Schulen verwenden. Allen Wünschen könne man damit aber nicht nachkommen, im Einzelnen seien auch Standards auf den Prüfstand zu stellen. Auch Stadträtin Rompel zeigt sich enttäuscht über das mitgeteilte Ergebnis. Das Schulsystem müsse auf gesellschaftliche Anforderungen (Migrantenanteil, Alleinerziehende) reagieren. Allerdings seien Versäumnisse insbesondere auch bei der Stadt Lahr selbst auszumachen. Das Kulutusministerium habe bereits mit Erlass vom 21. Mai 2003 auf die Anwendung des Windhund-Verfahrens hingewiesen. Bei der Beratung mit der Theodor-Heuss-Schule habe man sogar den Eindruck gewinnen können, dass die Verantwortlichen erst noch von dem Konzept überzeugt werden müssten. Nun müsse die Stadt andere Konzepte erarbeiten, wie man die Situation an den Schulen trotzdem verbessern könne. Man stimme dem Oberbürgermeister zu, die vorgesehenen Finanzmittel für die Schulen zu verwenden. Stadrat Dr. Caroli weist darauf hin, innerhalb der Landesverwaltung habe es einen Meinungsumschwung gegeben. Zunächst sei für die Fördermittel des Bundes in Höhe von 528 Mio Euro gar kein Bedarf gesehen worden. Jetzt werde sogar mitgeteilt, dass es schwierig werde, noch die übliche Landesförderung für den Schulbau zu erhalten. Wenn das Land die spezielle Lahrer Situation gar nicht berücksichtige, lasse es die Stadt Lahr erneut im Stich. Nach Aufassung der SPD-Fraktion solle der Gemeinderat das Investitionsvolumen von 4,4 Mio Euro trotzdem für die Schulen zur Vefügung stellen. Die Fraktionen sind in die Planungen zur Mittelverteilung einzubinden. Erste Priorität habe die Theodor-Heuss-Schule in Kooperation mit der Schutterlindenberg- -5- schule. Allerdings sollte die Stadt Lahr beim Land weiterhin auf Fördermittel für den Schulhausbau drängen. Nach seiner Information ende die Meldefrist beim Bund auch erst am 30. Juni 2005. Vielleicht könne zumindest für die Theodor-Heuss-Schule noch die gewünschte Förderung erreicht werden. Stadrätin Bothor kritisiert, dass das Land für die Vergabe der IZBB-Fördermittel keinerlei Kriterien vorgegeben habe. Die Freien Wähler regten an, für die Theodor-HeussSchule nochmals zu versuchen, die Fördermittel nach IZBB doch noch zu erhalten. In jedem Fall sollten die entsprechenden Lahrer Investionsmittel für die Bildung eingesetzt werden. Stadt Vollmer sieht in der Vergabepraxis nach dem Windhundverfahren eine pädagogische Bankrotterklärung des Landes. Obwohl für das Schulwesen verantwortlich, kümmere es sich in keiner Weise um sachliche Erwägungen. Demgegenüber müsse es nun die Stadt Lahr bei der Verteilung des geplanten Investitionsvolumens auf die einzelnen Schulen selbst besser machen. Die Mittel seien nach Dringlichkeit und Wirkungseffizienz einzusetzen. Hierbei komme der Theodor-Heuss-Schule die oberste Priorität zu. Er schließe nicht aus, dass eine Schule auch (fast) leer ausgehen könne. Stadtrat Uffelmann moniert, dass der –im Vergleich mit Baden- wirtschaftlich stärkere Bereich Württemberg auch noch zwei Drittel der Fördermittel erhalte. Dieses Verfahren sei falsch und lasse Lahr und die Brennpunktschulen im Stich. Es sei nun zu überlegen, wie das beabsichtigte Finanzvolumen von 4,4 Mio Euro am besten eingesetzt werden könne. Den Schwerpunkt sehe er nicht bei den Gymnasien, sondern bei der TheodorHeuss-Schule. Erste Bürgermeisterin Kaufmann geht nochmals auf den Vorwurf von Stadträtin Rompel ein, dass die Stadtverwaltung die Anträge nicht schnell genug bearbeitet und weitergeleitet habe und weist diese zurück. Die für eine Ganztagsschule notwendige Abstimmung zwischen allen Beteiligten benötige viel Zeit. Dies zeige auch das landeseigene Clara-Schumann-Gymnasium, das ebenfalls nicht berücksichtigt wurde. Die Stadt Lahr sei bereits sei bereits Anfang 2003 auf die Theodor-Heuss-Schule zugegangen. Es habe ein schwieriger Prozess begonnen, in dem die Stadt Lahr kein Verschulden treffe. Anstatt des uneingeschränkten „Windhund-Verfahrens“ hätten zumindest die Brennpunktschulen bevorzugt werden müssen. Das Land bleibe vorrangig für den Schulbau zuständig und müsse sich an den erforderlichen Verbesserungen für die Lahrer Schulen nun selbst beteiligen. Oberbürgermeister Dr. Müller kündigt für die nächsten Wochen unter Einbindung der Schulen und polit. Gremien die Erarbeitung eines angepassten Koinzeptes an. Ziel sei eine Beschlussfassung noch vor den Sommerferien. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern/Einwohnerinnen Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 032/2005 vom 23.03.2005; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Stadtrat Hilberer kommt zur Sitzung. -6- Erste Bürgermeisterin Kaufmann teilt mit, dass noch eine Nachmeldung für den Interkulturellen Beirat eingegangen sei. Hier wurde vom deutsch-kroatischen Verein Vukovar e. V., Herr Ivan Simicevic benannt. Aus der Mitte des Gemeinderats wurden folgende Personen für die verschiedenen Ausschüsse und Beiräte vorgeschlagen: 1. Interkultureller Beirat Mesopotanischer Kulturverein Ana Doglu ordentliches Mitglied: Stellvertreter: Frau Beriwan Özdakak, Moltkestraße 13 ----------- Jugendgemeinderat ordentliches Mitglied: Stellvertreter: Frau Corinna Pfeifer, Schutterlindenbergstr. 22 ---------- Deutsch-Kroatischer Verein Vukovar e. V. ordentliches Mitglied Herrn Ivan Simicivic, Flugplatzstr. 13 2. Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport Jugendgemeinderat ordentliches Mitglied: Stellvertreter Herr Johannes Erling, Galgenbergweg 3 Herr Alexander Krebs, Vogesenstraße 17 ordentliches Mitglied: Stellvertreter: Herr Sadik Saman, Römerstraße 1 Herr Sürkan Aydoglu, Fröbelstraße 3 ordentliches Mitglied: Stellvertreter: Frau Katharina Weber, Austraße 39 Herr Sebastian Eckert, Breitmatten 6 ordentliches Mitglied: Stellvertreter: Herr Franko Lucas Becherer, Sulzbergstr. 55 Herr Aram Lasu, Am Mauerfeld 6 ordentliches Mitglied: Stellvertreter: Frau Julia Ständer, In der Breite 9 Herr Mark Wolski, Ölgasse 16 ordentliches Mitglied: Stellvertreterin: Frau Corinna Pfeifer, Schutterlindenbergstr. 22 Frau Lorena Parra Prado, Weiherstr. 28 3. Kulturausschuss Jugendgemeinderat 4. Umweltausschuss Jugendgemeinderat 5. Verkehrsausschuss Jugendgemeinderat 6. Partnerschaftskomitee Jugendgemeinderat 7. Frauenbeirat Jugendgemeinderat Wahlergebnis: Einstimmig. -7- 2. Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2004 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 17/2005 vom 18.02.2005; Stadtkämmerei Abt. Finanzverwaltung Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die unter Anlage 1a aufgeführten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden als übertragbar erklärt. 2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne von § 19 GemHVO für das Haushaltsjahr 2004 im Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von € 1.300.700,--, im Vermögenshaushalt mit Einnahmen von € 2.963.000,-- und mit Ausgaben von € 1.899.200,-entsprechend der beigefügten Aufstellungen a1 und 1b. Abstimmungsergebnis: 3. Einstimmig. Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 020/2005 vom 31.01.2005; Rechnungsprüfungsamt Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr zum 31.12.2003 mit einer Bilanzsumme von € 34.866.307,75 und einem Jahresgewinn von € 477.172,74 auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn in Höhe von € 477.172,74 wird an den städtischen Haushalt abgeführt. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: 4. Einstimmig. Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2003 des Hospital- und Armenfonds Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 021/2005 vom 14.03.2005; Rechnungsprüfungsamt Nach Abschluss der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss 2003 des Hospital- und Armenfonds -Alten- und Pflegeheim Spital- und die Jahresrechnung 2003- Allgemeines Grundvermögen/Betreutes Wohnen- gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest: -8- a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds -Alten- und Pflegeheim Spitalmit einer Bilanzsumme von € 2.780.938,56 und einem Jahresgewinn von € 56.989,22. Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe in die Investitionsrücklage für Sanierungsmaßnahmen eingestellt. b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds -Allgemeines Grundvermögen Betreutes Wohnenauf der Einnahme- und Ausgabeseite des Verwaltungshaushaltes mit € 205.105,71 und auf der Einnahme- und Ausgabeseite des Vermögenshaushaltes mit € 191.283,10. c) Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: 5. Einstimmig. Neukonzeption für das Städtische Museum und die Städtische Galerie mit Kunstsammlung der Stadt Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 023/2005 vom 18.02.2005; Kulturamt Stadträtin Dr. Kremling verlässt die Sitzung. Stadträtin Rompel stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt abzuändern: „Der Gemeinderat stimmt den in der beigefügten Konzeption dargestellten Vorschlägen zur Einrichtung eines Stadtmuseum am Urteilsplatz im Stiftsschaffneigebäude sowie eines Kunstforum Villa Jamm in der Villa Jamm im Stadtpark zustimmend zur Kenntnis und erteilt der Verwaltung den Auftrag, in die weitere Prüfung einzugehen.“ Abstimmungsergebnis: 15 15 0 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Der Antrag ist damit abgelehnt. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den in der beigefügten Konzeption dargestellten Vorschlägen zur Einrichtung eines Stadtmuseum am Urteilsplatz im Stiftsschaffneigebäude sowie eines Kunstforum Villa Jamm in der Villa Jamm im Stadtpark grundsätzlich zu und erteilt der Verwaltung einen entsprechenden Prüfauftrag für die Realisierung beider Vorhaben. Abstimmungsergebnis: 16 4 10 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen -9- 6. Jugendsozialarbeit an Lahrer Schulen Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 018/2005 vom 24.02.2005; Amt für Soziales, Schulen und Sport Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Die Jugendsozialarbeit an folgenden Lahrer Schulen: - Grund- und Hauptschule Sulz - Gutenbergschule, Förderschule - Theodor-Heuss-Hauptschule wird fortgesetzt. 2. Die bislang bis 31.08.2005 befristeten Stellen päd. Fachkraft 25 Std., Schulsozialarbeiterstelle 75 % - derzeit 100 % -, Grund- und Hauptschule Sulz und Schulsozialarbeiterstelle 50 %, Gutenbergschule werden ab dem Schuljahr 2005/2006 unbefristet fortgesetzt. 3. Der Zuschuss an das Diakonische Werk wird im Rahmen einer Defizitfinanzierung für eine 75 % Schulsozialarbeiterstelle und eine päd. Fachkraft mit 25 Wochenstunden zuzüglich Budget für den Einsatz von päd. Betreuern sowie entsprechende Sach- und Verwaltungskosten ab dem Schuljahr 2005/2006 weiterhin gewährt. Unter Berücksichtigung der ab dem Schuljahr 2005/2006 weggefallenen Landeszuschüsse für den Schulsozialarbeiter, liegt der künftige städtische Zuschuss ab 2006 bei ca. € 49.400,-- jährlich. Abstimmungsergebnis: 7. Einstimmig. Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Stadt Lahr/Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH für den Ostteil des Flugplatzareals Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 031/2005 vom 08.03.2005; Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Die Stadt Lahr beschließt den Bewirtschaftungsvertrag entsprechend der in der Anlage beigefügten Fassung mit der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. - 10 - IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr in den Haushaltsjahren 1995 bis 1998 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 022/2005 vom 03.03.2005; Stadtkämmerei, Abt. Finanzverwaltung Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr nimmt von der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr in den Haushaltsjahren 1995 bis 1998 Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 23.02.2005 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 28.02.2005 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 04.04.2005 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin