Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
10. Juli 2006
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 10/2006 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 10.07.2006 Dauer der Sitzung: 17:40 Uhr bis 19:50 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat/Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Ackermann Benz Burger Dörfler Haller Müller/Wössner Rompel Schweickhardt Straubmüller SPD-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt Kleinschmidt Schmidt Fraktion Freie Wähler: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Girstl Mauch Pfütze Roth Wagenmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Granderath Kronauer-Dietsche Täubert Vollmer FDP-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Neumeister Uffelmann -2- Fraktionslos Stadträtin Kronawitter beratende Mitglieder: Erste Bürgermeisterin Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteherin Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Kaufmann Langensteiner-Schönborn Baum (als Stadtrat) Benz Deusch Haller (als Stadtrat) Kleinschmidt (als Stadtrat) Roth (als Stadtrat) Schweickhardt (als Stadtrat) entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Bothor Dr. Moritz Schwarz Schriftführer: Stadtoberinspektor Pascal Weber Zuhörer: 5 (privat) (berufl.) (privat) Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- I. FRAGESTUNDE Fragestunde nach § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Es werden keine Fragen gestellt. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Anl. Ausscheiden von Herrn Stadtrat Karl-Heinz Müller aus dem Gemeinderat hier: Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 081/2006 vom 20.06.2006 ; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Ausscheiden von Herrn Stadtrat Karl-Heinz Müller ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 GemO vorliegt. Abstimmungsergebnis: 2. Anl. Einstimmig. Nachfolge im Gemeinderat für Herrn Stadtrat Karl-Heinz Müller hier: Feststellung, ob Hinderungsgründe für Frau Helga Wössner vorliegen Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 082/2006 vom 20.06.2006 ; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat stellt fest, dass für den Eintritt von Frau Helga Wössner als Nachfolgerin für Herrn Stadtrat Karl-Heinz Müller in den Gemeinderat kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben ist. Abstimmungsergebnis: 3. Einstimmig. Verabschiedung von Herrn Stadtrat Karl-Heinz Müller Oberbürgermeister Dr. Müller verabschiedet Herrn Karl-Heinz Müller und dankt ihm für seine erfolgreiche und engagierte Arbeit im Gemeinderat. Als kleine Anerkennung überreicht er ihm ein Bildpräsent. -4- 4. Verpflichtung der Nachfolgerin Frau Helga Wössner als Stadträtin für Herrn Stadtrat Karl-Heinz Müller Oberbürgermeister Dr. Müller spricht folgende Gelöbnisformel vor: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Lahr/Schwarzwald gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Daraufhin legte Frau Helga Wössner das Gelöbnis mit den Worten ab: „Ich gelobe es“ 5. Anl. Nachwahl in gemeinderätliche Ausschüsse, Kommissionen und sonstigen Gremien für Herrn Stadtrat Karl-Heinz Müller sowie sonstigen Änderungen Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 083/2006 vom 20.06.2006 ; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Folgende Personen werden die verschiedenen Ausschüsse, Kommissionen und sonstigen Gremien gewählt: Jugendgemeinderat bisher: neu: Alexander Kerbs, Vogesenstr. 17 Hannah Fräßle, Rosenweg 30c Pädagogischer Beirat der VHS Dozentenvertreterin: Marie-Luise Wiechers, Klostermattenstr. 7, 77948 Friesenheim Dozentenvertreterin: Birgit Messner, Bachstr. 60, 77933 Lahr Haupt- und Personalausschuss bisher: neu: Stadtrat Benz (ordentliches Mitglied) Stadträtin Wössner (ordentliches Mitglied) bisher: neu: Stadtrat Müller (Stellvertreter) Stadtrat Benz (Stellvertreter) Technischer Ausschuss bisher: neu: Stadtrat Müller (ordentliches Mitglied) Stadtrat Burger (ordentliches Mitglied) bisher: neu: Stadtrat Benz (Stellvertreter) Stadtrat Haller (Stellvertreter) bisher: neu: Stadtrat Burger (Stellvertreter) Stadträtin Wössner (Stellvertreterin) -5- bisher: neu: Stadtrat Haller (Stellvertreter) Stadtrat Benz (Stellvertreter) Verkehrsausschuss bisher: neu: Stadtrat Müller (ordentliches Mitglied) Stadträtin Wössner (ordentliches Mitglied) Kulturausschuss bisher: neu: Stadtrat Müller (ordentliches Mitglied) Stadträtin Wössner (ordentliches Mitglied) Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport bisher: neu: Stadtrat Müller (Stellvertreter) Stadträtin Wössner (Stellvertreterin) Umweltausschuss bisher: neu: Stadtrat Müller (ordentliches Mitglied) Stadtrat Straubmüller (ordentliches Mitglied) Kommission Musikschule bisher: neu: Stadtrat Müller (ordentliches Mitglied) Stadträtin Wössner (ordentliches Mitglied) Verbandsversammlung des Zweckverbandes Vis-a-Vis bisher: neu: Stadtrat Müller (ordentliches Mitglied) Stadträtin Wössner (ordentliches Mitglied) Wahlergebnis: 6. Anl. Einstimmig. Änderung der Hauptsatzung hier: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 092/2006 vom 27.06.2006 ; Stadtkämmerei Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gesetzesänderung über die Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung mit folgendem Ziel zu unterbreiten: (a) über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 § 4 der Gemein- -6- deordnung entscheidet der Haupt- und Personalausschuss des Gemeinderats. (b) Beträgt die Spende, Schenkung oder ähnliche Zuwendung im Einzelfall nicht mehr als 100,-- Euro, wird über die Annahme oder Vermittlung vierteljährlich in zusammengefasster Form im Wege der Offenlegung entschieden. Abstimmungsergebnis: 7. Anl. Einstimmig. Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2005 Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 071/2006 vom 29.05.2006 ; Alten- und Pflegeheim Spital Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Aufgrund des Jahresabschlusses zum 31.12.2005 werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes auf € 77.211.878,70 festgesetzt. Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt beträgt € 8.812.906,68. 2. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden auf € 20.394.310,87 festgesetzt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wird ein Betrag von € 4.200.561,09 der allgemeinen Rücklage zugeführt. 3. Die in das Rechnungsjahr 2006 übertragenen Ausgabe-Haushaltsreste betragen im Verwaltungshaushalt € 2.354.200,--; im Vermögenshaushalt € 2.784.600,--, die Einnahme-Haushaltsreste im Vermögenshaushalt € 1.345.000,--; sie sind vom Gemeinderat am 06.03.2006 bereits beschlossen worden. 4. Die Jahresrechnung 2005 ist nach erfolgter örtlicher Prüfung durch das Städtische Rechnungsprüfungsamt gemäß § 110 GemO dem Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde zur überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg als prüfungsbereit zu melden. 5. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 GemO soll nach Abschluss der örtlichen Prüfung erfolgen. Danach ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht öffentlich auszulegen. 6 Die Mehrausgaben bei HHSt. 2.8300.925000/999 (Gewährung von Darlehen an Eigenbetrieb Versorgung und Verkehr) in Höhe von € 1.410.225,66 werden gemäß § 84 der Gemeindeordnung genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.8300.330000/001 (Rückführung Eigenkapital). Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -7- 8. Anl. Hospital- und Armenfonds Lahr hier: Jahresabschluss des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Spital für 2005 Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 071/2006 vom 29.05.2006 ; Alten- und Pflegeheim Spital Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr stellt den Jahresabschluss des Alten- und Pflegeheims Spital zum 31.12.2005 mit einer Bilanzsumme von 2.714.578,94 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 78.669,27 Euro auf der Grundlage der in der angeschlossenen Anlage enthaltenen Angaben fest. Der Jahresfehlbetrag wird durch eine Auflösung der Betriebsmittelrücklage in gleicher Höhe gedeckt. Abstimmungsergebnis: 9. Anl. Einstimmig. Hospital- und Armenfonds Lahr - Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr 2005 Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 072/2006 vom 24.05.2006 ; Stadtkämmerei Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr fasst den Beschluss über das Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr 2005 nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr 2005, Seite 1, Ziffern 1 bis 4“. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 10. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Behandlung der Jarhesüberschüsse und Jahresverluste des Stadtwaldes Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 091/2006 vom 27.06.2006 ; Stadtkämmerei Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die beim Betriebszweig Stadtwald des Bauund Gartenbetriebs künftig anfallenden Jahresüberschüsse/Jahresverluste von der Feststellung des jeweiligen Jahresergebnisses an den Haushalt der Stadt Lahr abzuführen bzw. vom Haushalt der Stadt auszugleichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -8- 11. Abschluss von Verträgen zur kommunalen Finanzierung von Kindertageseinrichtungen nach dem Kindergartengesetz vom 01.01.2004 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 077/2006 vom 18.05.2006 ; Amt für Soziales, Schulen und Sport Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den kirchlichen und freien Trägern von Kindertageseinrichtungen den als Anlage beigefügten Mustervertrag abzuschließen. 2. Die von den kirchlichen Trägern von Kindertageseinrichtungen verlangten weitergehenden Änderungen des Vertragsentwurfes (Bezuschussung von Spielgeräten und Bepflanzungen) werden mit Wirkung ab 01.01.2007 akzeptiert. Schönheitsreparaturen werden nicht bezuschusst. 3. Über die beantragte Erhöhung der Personalkostenbezuschussung ab 01.01.2007 ist nach Vorlage der Jahresrechnung 2006 zu Beginn des Jahres 2007 zu entscheiden. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Haushaltsanmeldung 2007 entsprechende Mittel einzuplanen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 12. Treffpunkt Stadtmühle – Festsetzung von Teilnehmerentgelten Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 081/2006 vom 20.06.2006 ; Amt für Soziales, Schulen und Sport Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Arbeit im Treffpunkt Stadtmühle zustimmend Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagenden Entgelte für kostenpflichtige Kurse, die im Treffpunkt Stadtmühle angeboten werden. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt von der Arbeit im Treffpunkt Stadtmühle zustimmend Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagenden Entgelte für kostenpflichtige Kurse, die im Treffpunkt Stadtmühle angeboten werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -9- 13. 4. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des Genehmigungsverfahrens Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 086/2006 vom 16.06.2006 ; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 16.06.2006 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen. 2. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts mit den Bereichen - ehem. Schwesternheim südlich der Feuerwehrstraße, Lahr - Kirche Heilig Geist an der Dingl. Hauptstraße, Lahr - Herrweide/Pfaffental, Kippenheim - südliches Gelände d. Fahrzeugtransport und –übernahme Mosolf GmbH Kippenheim - Pfaffental und Müllertal, Kippenheim wird in der Fassung vom 16.06.2006 beschlossen. 3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 14. Aus- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel (3. und 4. Gleis) - Stellungnahme der Stadt Lahr im Rahmen der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren 7.4 (Ettenheim – Herbolzheim) Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 090/2006 vom 26.06.2006 ; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet die Überprüfung der autobahnparallelen Trassenführung des 3. und 4. Gleises im Rahmen der Planfeststellungsverfahren des Abschnitts 7. 2. Die der Vorlage beigefügte Anlage (Stellungnahme der Stadt Lahr zum Planfeststellungsverfahren 7.4 „Ettenheim – Herbolzheim“) wird nach einem nochmaligen Entwurf der Verwaltung noch einmal von den Fraktionsvorsitzenden bis zum 12. Juli 2006 besprochen. Anschließend erfolgt die Übersendung an das Regierungspräsidium Freiburg. - 10 - Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 15. Umbau Urteilsplatz - Mehrfachbeauftragung Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 080/2006 vom 20.06.2006 ; Stadtplanungsamt Stadträtin Dreyer verlässt den Sitzungssaal. Stadtrat Uffelmann bittet im Protokoll zu vermerken, dass er bittet, das Künstlerehepaar, das die Stelen am Urteilsplatz geschaffen hat, in die Umgestaltungspläne einzubinden. Bürgermeister Langensteiner-Schönborn sagt die Einbindung der Künstler zu. Stadträtin Rompel stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu belassen: „Der Durchführung einer Mehrfachbeauftragung zum Umbau des Urteilsplatzes mit den in der Beschlussvorlage beschriebenen Aufgabenstellungen und Rahmenbedingungen wird zugestimmt“, jedoch bei den Aufgabenstellungen und Rahmenbedingungen unter dem Unterpunkt „Verkehr“ den letzten Satz <Der Entwurf sollte die Option, zu einem späteren Zeitpunkt den Urteilsplatz vom Individualverkehr frei zu halten, offen lassen.> zu streichen. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 16. Aufhebung des Bebauungsplanes B 415 - Satzungsbeschluss Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 079/2006 vom 06.06.2006 ; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die Stellungnahme der Verwaltung zu der Anregung aus der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch wird beschlossen. 2. Für die Aufhebung des Bebauungsplanes B 415 wird der Satzungsbeschluss gefasst. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Stadträtin Dreyer kehrt in den Sitzungssaal zurück. - 11 - 17. Bebauungsplan AREAL Stadtbahnhof, 2. Änderung - Bericht über das Ergebnis der Offenlage - Satzungsbeschluss Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 084/2006 vom 16.06.2006 ; Stadtplanungsamt Es wird folgender Beschuss gefasst: Der Bebauungsplan AREAL Stadtbahnhof, 2. ÄNDERUNG, wird in der beigefügten Fassung vom 16. Juni 2006 als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen 18. Bebauungsplan AREAL Tramplerstraße - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 085/2006 vom 16.06.2006 ; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die Stellungnahmen vom 16. Juni 2006 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan AREAL TRAMPLERSTRASSE (Entwurf) in der Fassung vom 6. Dezember 2005 und den hierzu erlassenen örtlichen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften werden beschlossen. 2. Der Bebauungsplan AREAL TRAMPLERSTRASSE und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 16. Juni 2006 als Satzungen beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. - 12 - III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Anl. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Albert-Schweitzer-Straße/Fröbelstraße“ - Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes vom 08.05.2006 Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 093/2006 vom 28.06.2006 ; Stadtplanungsamt 2. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Innenstadt Südwest II“ - Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes vom 25.02.2006 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 19. Juni 2006 Es werden keine Einwendungen gegen die im Offenlegungsverfahren befindlichen Punkte erhoben. Diese sind somit genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 10. Juli 2006 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin