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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 10/2006

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 10.07.2006

Dauer der Sitzung:

17:40 Uhr bis 19:50 Uhr

Teilnehmer/-innen:

Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat/Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Haller
Müller/Wössner
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Baum
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kalt
Kleinschmidt
Schmidt

Fraktion Freie Wähler:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Girstl
Mauch
Pfütze
Roth
Wagenmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Kronauer-Dietsche
Täubert
Vollmer

FDP-Fraktion:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Neumeister
Uffelmann

-2-

Fraktionslos

Stadträtin

Kronawitter

beratende Mitglieder:

Erste Bürgermeisterin
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Kaufmann
Langensteiner-Schönborn
Baum
(als Stadtrat)
Benz
Deusch
Haller
(als Stadtrat)
Kleinschmidt (als Stadtrat)
Roth
(als Stadtrat)
Schweickhardt (als Stadtrat)

entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Bothor
Dr. Moritz
Schwarz

Schriftführer:

Stadtoberinspektor

Pascal Weber

Zuhörer:

5

(privat)
(berufl.)
(privat)

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird
vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

I. FRAGESTUNDE
Fragestunde nach § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Es werden keine Fragen gestellt.

II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
1.

Anl.

Ausscheiden von Herrn Stadtrat Karl-Heinz Müller aus dem Gemeinderat
hier: Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 16 Abs. 1
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 081/2006 vom 20.06.2006 ;
Haupt- und Personalamt,
Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Ausscheiden von Herrn Stadtrat
Karl-Heinz Müller ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 GemO vorliegt.
Abstimmungsergebnis:

2.

Anl.

Einstimmig.

Nachfolge im Gemeinderat für Herrn Stadtrat Karl-Heinz Müller
hier: Feststellung, ob Hinderungsgründe für Frau Helga Wössner vorliegen

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 082/2006 vom 20.06.2006 ;
Haupt- und Personalamt,
Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für den Eintritt von Frau Helga Wössner
als Nachfolgerin für Herrn Stadtrat Karl-Heinz Müller in den Gemeinderat
kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben ist.
Abstimmungsergebnis:

3.

Einstimmig.

Verabschiedung von Herrn Stadtrat Karl-Heinz Müller

Oberbürgermeister Dr. Müller verabschiedet Herrn Karl-Heinz Müller und dankt ihm für
seine erfolgreiche und engagierte Arbeit im Gemeinderat. Als kleine Anerkennung überreicht er ihm ein Bildpräsent.

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4.

Verpflichtung der Nachfolgerin Frau Helga Wössner als Stadträtin für
Herrn Stadtrat Karl-Heinz Müller

Oberbürgermeister Dr. Müller spricht folgende Gelöbnisformel vor:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen
und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere
gelobe ich, die Rechte der Stadt Lahr/Schwarzwald gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und
Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Daraufhin legte Frau Helga Wössner das Gelöbnis mit den Worten ab:
„Ich gelobe es“

5.

Anl.

Nachwahl in gemeinderätliche Ausschüsse, Kommissionen und sonstigen
Gremien für Herrn Stadtrat Karl-Heinz Müller sowie sonstigen Änderungen

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 083/2006 vom 20.06.2006 ;
Haupt- und Personalamt,
Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
Folgende Personen werden die verschiedenen Ausschüsse, Kommissionen und sonstigen Gremien gewählt:
Jugendgemeinderat
bisher:
neu:

Alexander Kerbs, Vogesenstr. 17
Hannah Fräßle, Rosenweg 30c

Pädagogischer Beirat der VHS
Dozentenvertreterin: Marie-Luise Wiechers, Klostermattenstr. 7, 77948 Friesenheim
Dozentenvertreterin: Birgit Messner, Bachstr. 60, 77933 Lahr
Haupt- und Personalausschuss
bisher:
neu:

Stadtrat Benz (ordentliches Mitglied)
Stadträtin Wössner (ordentliches Mitglied)

bisher:
neu:

Stadtrat Müller (Stellvertreter)
Stadtrat Benz (Stellvertreter)

Technischer Ausschuss
bisher:
neu:

Stadtrat Müller (ordentliches Mitglied)
Stadtrat Burger (ordentliches Mitglied)

bisher:
neu:

Stadtrat Benz (Stellvertreter)
Stadtrat Haller (Stellvertreter)

bisher:
neu:

Stadtrat Burger (Stellvertreter)
Stadträtin Wössner (Stellvertreterin)

-5-

bisher:
neu:

Stadtrat Haller (Stellvertreter)
Stadtrat Benz (Stellvertreter)

Verkehrsausschuss
bisher:
neu:

Stadtrat Müller (ordentliches Mitglied)
Stadträtin Wössner (ordentliches Mitglied)

Kulturausschuss
bisher:
neu:

Stadtrat Müller (ordentliches Mitglied)
Stadträtin Wössner (ordentliches Mitglied)

Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport
bisher:
neu:

Stadtrat Müller (Stellvertreter)
Stadträtin Wössner (Stellvertreterin)

Umweltausschuss
bisher:
neu:

Stadtrat Müller (ordentliches Mitglied)
Stadtrat Straubmüller (ordentliches Mitglied)

Kommission Musikschule
bisher:
neu:

Stadtrat Müller (ordentliches Mitglied)
Stadträtin Wössner (ordentliches Mitglied)

Verbandsversammlung des Zweckverbandes Vis-a-Vis
bisher:
neu:

Stadtrat Müller (ordentliches Mitglied)
Stadträtin Wössner (ordentliches Mitglied)

Wahlergebnis:

6.

Anl.

Einstimmig.

Änderung der Hauptsatzung
hier: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 092/2006 vom 27.06.2006 ;
Stadtkämmerei
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gesetzesänderung über die
Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Vorlage zur
Änderung der Hauptsatzung mit folgendem Ziel zu unterbreiten:
(a) über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 § 4 der Gemein-

-6-

deordnung entscheidet der Haupt- und Personalausschuss des
Gemeinderats.
(b) Beträgt die Spende, Schenkung oder ähnliche Zuwendung im Einzelfall nicht mehr als 100,-- Euro, wird über die Annahme oder
Vermittlung vierteljährlich in zusammengefasster Form im Wege
der Offenlegung entschieden.
Abstimmungsergebnis:

7.
Anl.

Einstimmig.

Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2005

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 071/2006 vom 29.05.2006 ;
Alten- und Pflegeheim Spital
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1.

Aufgrund des Jahresabschlusses zum 31.12.2005 werden die Einnahmen und
Ausgaben des Verwaltungshaushaltes auf € 77.211.878,70 festgesetzt. Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt beträgt € 8.812.906,68.

2.

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden auf
€ 20.394.310,87 festgesetzt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wird ein
Betrag von € 4.200.561,09 der allgemeinen Rücklage zugeführt.

3.

Die in das Rechnungsjahr 2006 übertragenen Ausgabe-Haushaltsreste betragen
im Verwaltungshaushalt € 2.354.200,--; im Vermögenshaushalt € 2.784.600,--,
die Einnahme-Haushaltsreste im Vermögenshaushalt € 1.345.000,--; sie sind
vom Gemeinderat am 06.03.2006 bereits beschlossen worden.

4.

Die Jahresrechnung 2005 ist nach erfolgter örtlicher Prüfung durch das Städtische Rechnungsprüfungsamt gemäß § 110 GemO dem Regierungspräsidium
Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde zur überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg als prüfungsbereit zu melden.

5.

Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 GemO soll
nach Abschluss der örtlichen Prüfung erfolgen. Danach ist die Jahresrechnung
mit Rechenschaftsbericht öffentlich auszulegen.

6

Die Mehrausgaben bei HHSt. 2.8300.925000/999 (Gewährung von Darlehen an
Eigenbetrieb Versorgung und Verkehr) in Höhe von € 1.410.225,66 werden gemäß § 84 der Gemeindeordnung genehmigt. Die Deckung erfolgt durch
Mehreinnahmen bei HHSt. 2.8300.330000/001 (Rückführung Eigenkapital).

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

-7-

8.

Anl.

Hospital- und Armenfonds Lahr
hier: Jahresabschluss des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Spital für 2005

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 071/2006 vom 29.05.2006 ;
Alten- und Pflegeheim Spital
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr stellt den Jahresabschluss des Alten- und Pflegeheims
Spital zum 31.12.2005 mit einer Bilanzsumme von 2.714.578,94 Euro und
einem Jahresfehlbetrag von 78.669,27 Euro auf der Grundlage der in der
angeschlossenen Anlage enthaltenen Angaben fest.
Der Jahresfehlbetrag wird durch eine Auflösung der Betriebsmittelrücklage
in gleicher Höhe gedeckt.
Abstimmungsergebnis:

9.

Anl.

Einstimmig.

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr 2005

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 072/2006 vom 24.05.2006 ;
Stadtkämmerei
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des
Hospital- und Armenfonds Lahr fasst den Beschluss über das Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr 2005 nach Maßgabe der
angeschlossenen Anlage „Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr
2005, Seite 1, Ziffern 1 bis 4“.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

10. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Behandlung der Jarhesüberschüsse und Jahresverluste des Stadtwaldes
Anl.

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 091/2006 vom 27.06.2006 ;
Stadtkämmerei
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die beim Betriebszweig Stadtwald des Bauund Gartenbetriebs künftig anfallenden Jahresüberschüsse/Jahresverluste
von der Feststellung des jeweiligen Jahresergebnisses an den Haushalt
der Stadt Lahr abzuführen bzw. vom Haushalt der Stadt auszugleichen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

-8-

11. Abschluss von Verträgen zur kommunalen Finanzierung von
Kindertageseinrichtungen nach dem Kindergartengesetz vom 01.01.2004
Anl.

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 077/2006 vom 18.05.2006 ;
Amt für Soziales, Schulen und Sport
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den kirchlichen und freien Trägern
von Kindertageseinrichtungen den als Anlage beigefügten Mustervertrag abzuschließen.
2. Die von den kirchlichen Trägern von Kindertageseinrichtungen verlangten
weitergehenden
Änderungen
des
Vertragsentwurfes
(Bezuschussung von Spielgeräten und Bepflanzungen) werden mit
Wirkung ab 01.01.2007 akzeptiert. Schönheitsreparaturen werden
nicht bezuschusst.
3. Über die beantragte Erhöhung der Personalkostenbezuschussung ab
01.01.2007 ist nach Vorlage der Jahresrechnung 2006 zu Beginn des
Jahres 2007 zu entscheiden. Die Verwaltung wird beauftragt, für die
Haushaltsanmeldung 2007 entsprechende Mittel einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

12. Treffpunkt Stadtmühle – Festsetzung von Teilnehmerentgelten
Anl.

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 081/2006 vom 20.06.2006 ;
Amt für Soziales, Schulen und Sport
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von der Arbeit im Treffpunkt Stadtmühle zustimmend Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagenden Entgelte für kostenpflichtige Kurse,
die im Treffpunkt Stadtmühle angeboten werden.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt von der Arbeit im Treffpunkt Stadtmühle zustimmend Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagenden Entgelte für kostenpflichtige Kurse, die im Treffpunkt Stadtmühle angeboten werden.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

-9-

13. 4. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens
Anl.

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 086/2006 vom 16.06.2006 ;
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 16.06.2006 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 4. Änderung des
Flächennutzungsplans werden beschlossen.
2. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts mit den Bereichen
- ehem. Schwesternheim südlich der Feuerwehrstraße, Lahr
- Kirche Heilig Geist an der Dingl. Hauptstraße, Lahr
- Herrweide/Pfaffental, Kippenheim
- südliches Gelände d. Fahrzeugtransport und –übernahme Mosolf GmbH
Kippenheim
- Pfaffental und Müllertal, Kippenheim
wird in der Fassung vom 16.06.2006 beschlossen.
3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

14. Aus- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel (3. und 4. Gleis)
- Stellungnahme der Stadt Lahr im Rahmen der Anhörung zum
Planfeststellungsverfahren 7.4 (Ettenheim – Herbolzheim)
Anl.

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 090/2006 vom 26.06.2006 ;
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat befürwortet die Überprüfung der autobahnparallelen
Trassenführung des 3. und 4. Gleises im Rahmen der Planfeststellungsverfahren des Abschnitts 7.
2. Die der Vorlage beigefügte Anlage (Stellungnahme der Stadt Lahr zum
Planfeststellungsverfahren 7.4 „Ettenheim – Herbolzheim“) wird nach
einem nochmaligen Entwurf der Verwaltung noch einmal von den Fraktionsvorsitzenden bis zum 12. Juli 2006 besprochen. Anschließend
erfolgt die Übersendung an das Regierungspräsidium Freiburg.

- 10 -

Abstimmungsergebnis:

26 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

15. Umbau Urteilsplatz
- Mehrfachbeauftragung
Anl.

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 080/2006 vom 20.06.2006 ;
Stadtplanungsamt
Stadträtin Dreyer verlässt den Sitzungssaal.
Stadtrat Uffelmann bittet im Protokoll zu vermerken, dass er bittet, das Künstlerehepaar, das die Stelen am Urteilsplatz geschaffen hat, in die Umgestaltungspläne
einzubinden. Bürgermeister Langensteiner-Schönborn sagt die Einbindung der Künstler zu.
Stadträtin Rompel stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, den Beschlussvorschlag wie
folgt zu belassen: „Der Durchführung einer Mehrfachbeauftragung zum Umbau des
Urteilsplatzes mit den in der Beschlussvorlage beschriebenen Aufgabenstellungen und
Rahmenbedingungen wird zugestimmt“, jedoch bei den Aufgabenstellungen und
Rahmenbedingungen unter dem Unterpunkt „Verkehr“ den letzten Satz <Der Entwurf
sollte die Option, zu einem späteren Zeitpunkt den Urteilsplatz vom Individualverkehr frei zu halten, offen lassen.> zu streichen.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen
12 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

16. Aufhebung des Bebauungsplanes B 415
- Satzungsbeschluss
Anl.

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 079/2006 vom 06.06.2006 ;
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die Stellungnahme der Verwaltung zu der Anregung aus der Offenlage
gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch wird beschlossen.
2. Für die Aufhebung des Bebauungsplanes B 415 wird der Satzungsbeschluss gefasst.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Stadträtin Dreyer kehrt in den Sitzungssaal zurück.

- 11 -

17. Bebauungsplan AREAL Stadtbahnhof, 2. Änderung
- Bericht über das Ergebnis der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Anl.

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 084/2006 vom 16.06.2006 ;
Stadtplanungsamt
Es wird folgender Beschuss gefasst:
Der Bebauungsplan AREAL Stadtbahnhof, 2. ÄNDERUNG, wird in der
beigefügten Fassung vom 16. Juni 2006 als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:

29 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

18. Bebauungsplan AREAL Tramplerstraße
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Anl.

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 085/2006 vom 16.06.2006 ;
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die Stellungnahmen vom 16. Juni 2006 zu den während der Offenlage
vorgebrachten
Anregungen
zum
Bebauungsplan
AREAL
TRAMPLERSTRASSE (Entwurf) in der Fassung vom 6. Dezember
2005 und den hierzu erlassenen örtlichen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften werden beschlossen.
2. Der Bebauungsplan AREAL TRAMPLERSTRASSE und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten
Fassungen vom 16. Juni 2006 als Satzungen beschlossen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

- 12 -

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Anl.

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Albert-Schweitzer-Straße/Fröbelstraße“
- Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes vom 08.05.2006

Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 093/2006 vom 28.06.2006 ;
Stadtplanungsamt
2.

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Innenstadt Südwest II“
- Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes vom 25.02.2006

3.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 19. Juni 2006

Es werden keine Einwendungen gegen die im Offenlegungsverfahren befindlichen
Punkte erhoben. Diese sind somit genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.

Lahr/Schwarzwald, 10. Juli 2006

Vorsitzender

Schriftführer

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin