Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
30. Mai 2005
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 06/2005 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 30.05.2005 Dauer der Sitzung: 17:45 Uhr bis 21:00 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Müller CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Ackermann Benz Burger Dörfler Haller Kronawitter Dr. Moritz Müller Rompel Schwarz Schweickhardt Straubmüller SPD-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt Kleinschmidt Schmidt Fraktion Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Girstl Hilberer Mauch Roth Wagenmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dr. Kremling Kronauer-Dietsche Täubert Vollmer -2- FDP-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Neumeister Uffelmann beratende Mitglieder: Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteherin Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Langensteiner-Schönborn Baum (als Stadtrat) Benz Deusch Haller (als Stadtrat) Kleinschmidt (als Stadtrat) Roth (als Stadtrat) entschuldigt fehlen: Erste Bürgermeisterin Kaufmann Schriftführer: Stadtoberinspektor Weber Zuhörer: 30 (Urlaub) Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Altstadtrat Pfütze spricht die derzeitige Situation auf der Baustelle der Windkraftanlagen auf dem Langenhard an. Er kritisiert, dass diese Baustelle mittlerweile enorme Ausmaße angenommen habe. Die Situation sei wenig ansprechend. Herr Bräutigam meint zum Thema Chrysanthema, dass er durch die in der Zeitung stehenden Zahlen über die Kosten sehr irritiert gewesen sei. Er appelliert an die Gemeinderäte, die Chrysanthema als wichtige Veranstaltung beizubehalten. Allerdings sei es kein Verhältnis, dass die Blumen im Vergleich zum Rahmenprogramm weniger Geld gekostet hätten. Er meint, dass die Besucher hauptsächlich wegen der ausgestellten Chrysanthemen nach Lahr kommen. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 25.04.2005 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags sowie eines Finanzierungsvertrags für den Bebauungsplan HEILIGENBREITE – NORD beschlossen. 2. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, Dachflächen von stadteigenen Gebäuden für die Installation von Photovoltaikanlagen zu vermieten. Er hat die Verwaltung beauftragt, entsprechende Verträge abzuschließen und das Ergebnis erneut vorzustellen. INFORMATIONEN AUSSERHALB DER TAGESORDNUNG Oberbürgermeister Dr. Müller teilt den anwesenden Gemeinderäten mit, dass er an der internen Betriebsversammlung der Firma Grohe teilgenommen habe. Zwischenzeitlich habe er zusammen mit den Bürgermeistern der Städte Hemer und Herzberg einen Brief an die Finanzinvestoren der Firma Grohe geschrieben. Dort bittet er um nochmalige Prüfung des Betriebskonzepts und die Sicherung der Arbeitsplätze, insbesondere am Standort Lahr. Stadträtin Kmitta und Stadtrat Uffelmann kommen zur Sitzung. -4- III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald Gemeindliches Einvernehmen bei Identität von Baurechtsbehörde und Gemeinde/Zuständigkeiten des Technischen Ausschusses Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 027/2005 vom 14.04.2005; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung: Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000, geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 und vom 28.05.2003 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald am 30.05.2005 folgende Satzung beschlossen: § 1 Änderungen § 11 c der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald wird aufgrund neuer Rechtssprechung ersatzlos gestrichen. § 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Abstimmungsergebnis: 2. Einstimmig. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern/Einwohnerinnen hier: Frauenbeirat Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 045/2005 vom 25.04.2005; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Aus der Mitte des Gemeinderats werden für den Frauenbeirat folgende Personen vorgeschlagen: ordentliches Mitglied stellv. Mitglied Frau Irma Barraud, Doler Platz 5, 77933 Lahr Frau Helga Russu, Feuerwehrstr. 33, 77933 Lahr Wahlergebnis: Einstimmig. -5- 3. a) Satzungsänderung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG b) Entsendung in den Aufsichtsrat c) Wahl in den Aufsichtsrat Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 054/2005 vom 18.05.2005; Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Über die Ziffern 1-3 wird en block abgestimmt. Über die Ziffer 4 soll getrennt abgestimmt werden. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG. 2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. 3. Oberbürgermeister Dr. Müller wird gem. § 9 Abs. 1 der Satzung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG in den Aufsichtsrat entsandt. Die Entsendung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der geänderten Satzung in das Handelsregister. Abstimmungsergebnis: 30 0 3 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Zu Ziffer 4 stellt Stadtrat Vollmer den Antrag, einen Platz im Aufsichtsrat an die Arbeitnehmer des EWM abzugeben. Abstimmungsergebnis: 4 27 2 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Der Antrag ist damit abgelehnt. Aus der Mitte des Gemeinderats wird für den 1. Sitz im Aufsichtsrat Stadträtin Ilona Rompel vorgeschlagen. Wahlergebnis: Einstimmig. Aus der Mitte des Gemeinderats wird für den 2. Sitz im Aufsichtsrat Stadtrat Roland Hirsch vorgeschlagen. Wahlergebnis: 28 1 4 Ja-Stimmen Nein-Stimme Enthaltungen Stadtrat Straubmüller verlässt die Sitzung. -6- 4. ChrysanthemenZauber a) Profilierung als Stadtmarketingsinstrument b) Schlussrechnung 2004 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 052/2005 vom 13.05.2005; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Oberbürgermeister Dr. Müller lässt über die sechs Ziffern des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen. Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse: 1. Der Bericht der Verwaltung über die Entwicklung ChrysanthemenZaubers und die Abrechnung ChrysanthemenZaubers 2004 werden zur Kenntnis genommen. des des 2. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg überplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 1.3661.572200 (ChrysanthemenZauber) in Höhe von € 252.007,---. Abstimmungsergebnis: 16 15 1 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung 3. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 1.3661.110000 (Benutzungsgebühren) in Höhe von € 14.245,--, 1.3661.177000 (Spenden/Sponsorengelder) in Höhe von € 29.230,-und bei 1.0300.261000 (Säumniszuschläge) in Höhe von € 208.532,--. Abstimmungsergebnis: 16 13 3 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 4. Der ChrysanthemenZauber als wichtiges und erfolgreiches Instrument des Stadtmarketing wird weiterhin jährlich durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 5. Am Gesamtrahmen und erreichten Qualitätsniveau wird festgehalten. Der Zuschussbedarf darf im Jahr 2005 € 250.000,-- nicht überschreiten. Durch eine geeignete Budgetplanung soll sichergestellt werden, dass der Finanzierungsrahmen nicht überschritten wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der jährlichen Mittelanforderung eine Kostenschätzung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -7- Stadträtin Rompel stellt für die CDU-Fraktion den Antrag auf Akteneinsicht gem. § 24 (3) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Abstimmungsergebnis: 14 13 4 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Der Antrag ist somit angenommen. 5. Beitritt der Stadt Lahr als Gesellschafterin der Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 042/2005 vom 20.04.2005; Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Stadt Lahr als Gesellschafterin zur WRO Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau GmbH. 2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Abstimmungsergebnis: 6. Einstimmig. Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 043/2005 vom 25.04.2005; Stadtplanungsamt Stadtrat Vollmer stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt noch einmal zur Vorberatung in den Haupt- und Personalausschuss zu verweisen. Abstimmungsergebnis: 6 25 0 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Der Antrag ist damit abgelehnt. Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Für den im Übersichtsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird gemäß § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD aufgestellt. 2. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD vom 25.04.2005 wird gebilligt. -8- 3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 26 5 0 7. Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen „Nördliche Altstadt“ - Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 046/2005 vom 27.04.2005; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Für den im Bestandsplan umgrenzten Bereich „Nördliche Altstadt“ wird, um die Sanierungsbedürftigkeit und –möglichkeit nach dem Landessanierungsprogramm zu prüfen, gem. § 141 (3) Baugesetzbuch (BauGB) der Beginn von vorbereitenden Untersuchungen beschlossen. 2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt. 3. Den in der Sachdarstellung beschriebenen vorläufigen Zielen der Sanierung wird zugestimmt. 4. Die Beteiligung der Behörden ist gem. § 139 (2) BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 8. Einstimmig. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Albert-Schweitzer-Straße/Fröbelstraße“ - Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 047/2005 vom 27.04.2005; Stadtplanungsamt Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Für den im Bestandsplan umgrenzten Bereich „Albert-SchweitzerStraße/Fröbelstraße2 wird, um die Sanierungsbedürftigkeit und –möglichkeit nach dem Bund- und Länder-Programm – soziale Stadt zu prüfen, gem. § 141 (3) Baugesetzbuch (BauGB) der Beginn von vorbereitenden Untersuchungen beschlossen. 2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt. 3. Den in der Sachdarstellung beschriebenen vorläufigen Zielen der Sanierung wird zugestimmt. 4. Die Beteiligung der Behörden ist gem. § 139 (2) BauGB durchzuführen. -9- Abstimmungsergebnis: 9. Einstimmig. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Innenstadt Südwest“ - Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen - Antrag auf Landesförderung Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 048/2005 vom 27.04.2005; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Für die im Bestandsplan umgrenzten Gebiete „Innenstadt Südwest I“ und „Innenstadt Südwest II“ (Untersuchungsgebiete) wird, um die Sanierungsbedürftigkeit und –möglichkeit zu prüfen, gem. § 141 (3) Baugesetzbuch (BauGB) der Beginn von vorbereitenden Untersuchungen beschlossen. 2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Aufnahme ins Landessanierungsprogramm (Programmjahr 2005) zu stellen. Der Förderrahmen wird auf maximal 1 Mio. Euro begrenzt. 4. Den in der Sachdarstellung beschriebenen, vorläufigen Zielen der Sanierung wird zugestimmt. 5. Die Beteiligung der Behörden ist gem. § 139 (2) BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 28 2 1 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung 10. Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch die Stadt Lahr/Schw. für das Jahr 2004 hier: Verleihung der Sportmedaille und Sportplakette Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 050/2005 vom 10.05.2005; Amt für Soziales, Schulen und Sport Es wird folgender Beschluss gefasst: Mit der Sportmedaille bzw. der Sportplakette der Stadt Lahr/Schw. werden die im beigefügten Verzeichnis aufgeführten Sportlerinnen und Sportler für Ihre Leistungen im Jahre 2004 geehrt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. - 10 - IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 25.04.2005 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 13.04.2005 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. ANFRAGEN AUSSERHALB DER TAGESORDNUNG Stadtrat Dörfler spricht nochmals die Bitte von Stadtrat Burger um Aufklärung zu den neu aufgestellten Werbeschildern an den Stadteingängen aus der letzten Gemeinderatssitzung an. Hierauf habe es bisher noch keine Antwort gegeben. Er bittet, dem Gemeinderat über die Angelegenheit detailliert zu berichten. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 30. Mai 2005 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin