Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
25. September 2006
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 12/2006 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 25.09.2006 Dauer der Sitzung: 17:40 Uhr bis 20:20 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Ackermann Benz Burger Haller Wössner Rompel Schweickhardt SPD-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kleinschmidt Schmidt Fraktion Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Girstl Pfütze Roth Wagenmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Granderath Kronauer-Dietsche Täubert FDP-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Neumeister Uffelmann Fraktionslos Stadträtin Kronawitter -2- beratende Mitglieder: Erste Bürgermeisterin Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteherin Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Kaufmann Langensteiner-Schönborn Baum (als Stadtrat) Benz Deusch Haller (als Stadtrat) Kleinschmidt (als Stadtrat) Roth (als Stadtrat) Schweickhardt (als Stadtrat) entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dörfler Kalt Mauch Dr. Moritz Schwarz Straubmüller Vollmer Schriftführer: Stadtoberinspektor Pascal Weber Zuhörer: 30 (privat) (krank) (berufl.) (berufl.) (krank) (berufl.) (krank) Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Von Seiten der Bürgerschaft werden keine Fragen gestellt. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 31. Juli 2006 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt, einen Aufstockungsantrag für das Sanierungsgebiet Albert-Schweitzer-Straße / Fröbelstraße im Städtebauförderprogramm zu stellen und genehmigte in diesem Zusammenhang überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1.720.000,- Euro, die durch Mehreinnahmen aus Landesmitteln sowie aus Grundstückserlösen gedeckt werden. 2. Die Verwaltung wurde durch den Gemeinderat ermächtigt, einen Ordnungsmaßnahmenvertrag mit der Gewährung einer Restwertentschädigung über 1,2 Millionen Euro mit der Städtischen Wohnungsbau GmbH abzuschließen. Dieser regelt die Freilegung des von Grundstücken und Häusern erweiterten Bereichs nördlich der Fröbelstraße. 3. Der Gemeinderat hat dem Weiterbetrieb einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit im Kindergarten St. Patrick bis zum Ende des Kindergartenjahrs 2006/2007 zugestimmt. Abweichend vom bestehenden Vertrag mit der katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul werden dringende Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 10.500 Euro von der Stadt Lahr übernommen. Dem Verein für Anthroposophie und Waldorfpädagogik e.V. wird mit Beginn des Kindergartenjahres 2007/2008 eine Nutzung des Gebäudes als zweigruppige Kindertageseinrichtung angeboten. 4. Weiter hat er Gemeinderat der Einrichtung einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit im städtischen Kindergarten Reichenbach mit Beginn des Kindergartenjahres 2006/2007 zugestimmt. Hierfür wurde eine 0,2 Stelle für eine/n Erzieher/in bewilligt. 5. Dem Antrag eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung auf Versetzung in den Ruhestand wurde unter Vorbehalt zugestimmt. 6. Der Gemeinderat hat beschlossen, eine 1,0 Planstelle „Mitarbeiter/in für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ bei der Abteilung Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing einzurichten. 7. Weiter hat der Gemeinderat von einer „Ausgründung“ des „Zweiten Bildungsweges“ aus der Volkshochschule Lahr abgesehen und entsprechende Personalentscheidungen getroffen. 8. Der Einrichtung einer auf zwei Jahre befristeten Planstelle „juristische/r Sachbearbeiter/in“ beim Rechts- und Ordnungsamt wurde ebenfalls zugestimmt. 9. Ein Auftrag für eine Organisationsuntersuchung der Städtischen Musikschule Lahr wurde vom Gemeinderat vergeben. -4- III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN Oberbürgermeister Dr. Müller teilt mit, dass er aufgrund der vielen Zuhörer sowie der Anwesenheit verschiedener Experten zu TOP 5 „Umbau des Urteilsplatzes“ vorschlägt, diesen TOP vorzuziehen und als neuen Tagesordnungspunkt 1 aufzurufen. Dieser Vorgehensweise wird allerseits zugestimmt. 1. Umbau des Urteilsplatzes - Ergebnis der Mehrfachbeauftragung - Weiteres Vorgehen Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 118/2006 vom 24.08.2006; Stadtplanungsamt Stadträtin Kmitta kommt zur Sitzung. Frau Professor Bott berichtet über die zum Umbau des Urteilsplatzes eingegangen Gestaltungsvorschläge. Sie erläutert anhand von Plänen deren Vor- und Nachteile. Anl. Im Anschluss an Frau Bott präsentiert Herr Stefan Jauslin, Vertreter des Planungsbüros Wehova + Jauslin Architektur, Zürich, seinen Gestaltungsvorschlag, der in einer gebildeten gemeinderätlichen Kommission einstimmig befürwortet wurde. Die von ihm vorgeführte Power-Point-Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Konzeption des Planungsbüros Vehovar + Jauslin Arichtektur, Zürich, inklusive den Empfehlungen der Bewertungskommission zur weiteren Planbearbeitung wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Den in der Sachdarstellung aufgeführten Elementen zum weiteren Vorgehen wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 2. Einstimmig. Neufassung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 099/2006 vom 12.07.2006; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Oberbürgermeister Dr. Müller informiert, dass diese Vorlage in allen Ortschaftsräten einstimmig so zugestimmt wurde. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald gemäß Entwurf (Anlage 1). Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -5- 3. Rechtsverordnung nach § 14 Ladenschlussgesetz über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Chrysanthema 2006 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 091/2005 vom 09.09.2005; Rechts- und Ordnungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den drei Sonntagen während der Chrysanthema 2006 nach beigefügter Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: 14 11 1 4. Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung Grüne Gentechnik in Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 116/2006 vom 15.08.2006; Stadtbauamt, Abt. Öffentliches Grün und Umwelt, der Umweltbeauftragte Stadträtin Rompel stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, bei Ziffer 2 des Beschlussvorschlags nach dem 1. Absatz folgende sogenannte Öffnungsklausel einzufügen: „Bei Vorliegen besonderer pflanzenbaulicher oder sonstiger agronomischer Erfordernisse, die den Einsatz gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzüchtung erforderlich machen, wird den Pächtern auch der Anbei gentechnisch veränderter Sorten gestattet. Die Erfordernis wird im Benehmen mit der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde festgestellt.“ Weiter stellt Frau Rompel den Antrag, über die Ziffern des Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen. Diesem Antrag auf getrennte Abstimmung wird einstimmig zugestimmt. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Aus Gründen der vorsorge und Vorbildfunktion schließt die Stadt Lahr die Verwendung gentechnisch veränderter Lebensmittel in gemeindeeigenen Einrichtungen aus. Abstimmungsergebnis: 25 0 1 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung Oberbürgermeister Dr. Müller lässt zuerst über den weiterreichenden Antrag der Verwaltung, gemäß Beschlussvorlage, Ziffer 2, abstimmen. 2. Bei der Neuverpachtung gemeindeeigener landwirtschaftlich und gärtnerisch nutzbarer Grundstücke und bei der Verlängerung bestehender Pachtverträge werden die Pächter vertraglich verpflichtet auf die Aussaat gentechnisch veränderten Saatgutes und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten. -6- Die Stadt Lahr empfiehlt den in Lahr wirtschaftenden Landwirte auf den Einsatz von gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten und wird die Einrichtung einer freiwillig vereinbarten „Gentechnikfreien Region“ in Lahr unterstützen. Abstimmungsergebnis: 15 10 1 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung Damit ist auch der Antrag von Frau Rompel auf Einfügung einer Öffnungsklausel abgelehnt. 3. Die Stadt Lahr unterstützt die Aktion der Beschicker der Lahrer Wochenmärkte zur freiwilligen Selbstverpflichtung zur Gentechnikfreiheit der angebotenen Lebensmittel. Marktbeschicker, die dieser Selbstverpflichtung zustimmen, erhalten von der Stadt Lahr ein Hinweisschild mit dem sie ihren Marktstand kennzeichnen können. Abstimmungsergebnis: 25 0 1 5. Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung Begründung von Mehr- und Minderkosten Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 114/2006 vom 26.07.2006; Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung Stadtrat Uffelmann stellt für die FDP-Fraktion den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt nochmals in den Haupt- und Personalausschuss zur Beratung zurückzuverweisen. Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt: Abstimmungsergebnis: 6 18 2 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Bei der Schlussabrechnung über erteilte Aufträge, bei denen Vergabesummen über- oder unterschritten werden, wird wie in der Begründung aufgeführt verfahren. 2. Der Gemeinderatsbeschluss vom 02.07.1984 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: 17 3 6 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen -7- 6. Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST, 1. Änderung - Beratung des Entwurfs - Aufstellungsbeschluss - Offenlegungsbeschluss Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 122/2006 vom 08.09.2006; Stadtplanungsamt Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Für das im Lageplan umgrenzte Gebiet wird gemäß § 2 (1) BauGB ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung INNENSTADT SÜDWEST, 1. Änderung, aufgestellt. 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST, 1. Änderung, vom 8. September 2006 wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: Einstimmig. IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 31. Juli 2006 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 21. Juni 2006 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 25. September 2006 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin