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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

25. September 2006
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 12/2006

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 25.09.2006

Dauer der Sitzung:

17:40 Uhr bis 20:20 Uhr

Teilnehmer/-innen:

Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Ackermann
Benz
Burger
Haller
Wössner
Rompel
Schweickhardt

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Baum
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kleinschmidt
Schmidt

Fraktion Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Girstl
Pfütze
Roth
Wagenmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Granderath
Kronauer-Dietsche
Täubert

FDP-Fraktion:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Neumeister
Uffelmann

Fraktionslos

Stadträtin

Kronawitter

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beratende Mitglieder:

Erste Bürgermeisterin
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Kaufmann
Langensteiner-Schönborn
Baum
(als Stadtrat)
Benz
Deusch
Haller
(als Stadtrat)
Kleinschmidt (als Stadtrat)
Roth
(als Stadtrat)
Schweickhardt (als Stadtrat)

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Dörfler
Kalt
Mauch
Dr. Moritz
Schwarz
Straubmüller
Vollmer

Schriftführer:

Stadtoberinspektor

Pascal Weber

Zuhörer:

30

(privat)
(krank)
(berufl.)
(berufl.)
(krank)
(berufl.)
(krank)

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird
vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

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I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates.
Von Seiten der Bürgerschaft werden keine Fragen gestellt.

II. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 31. Juli 2006
gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt, einen Aufstockungsantrag für das
Sanierungsgebiet Albert-Schweitzer-Straße / Fröbelstraße im Städtebauförderprogramm zu stellen und genehmigte in diesem Zusammenhang überplanmäßige
Ausgaben in Höhe von 1.720.000,- Euro, die durch Mehreinnahmen aus Landesmitteln sowie aus Grundstückserlösen gedeckt werden.
2. Die Verwaltung wurde durch den Gemeinderat ermächtigt, einen Ordnungsmaßnahmenvertrag mit der Gewährung einer Restwertentschädigung über 1,2 Millionen
Euro mit der Städtischen Wohnungsbau GmbH abzuschließen. Dieser regelt die
Freilegung des von Grundstücken und Häusern erweiterten Bereichs nördlich der
Fröbelstraße.
3. Der Gemeinderat hat dem Weiterbetrieb einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit
im Kindergarten St. Patrick bis zum Ende des Kindergartenjahrs 2006/2007 zugestimmt. Abweichend vom bestehenden Vertrag mit der katholischen
Kirchengemeinde St. Peter und Paul werden dringende Sanierungsmaßnahmen in
Höhe von 10.500 Euro von der Stadt Lahr übernommen. Dem Verein für Anthroposophie und Waldorfpädagogik e.V. wird mit Beginn des Kindergartenjahres
2007/2008 eine Nutzung des Gebäudes als zweigruppige Kindertageseinrichtung
angeboten.
4. Weiter hat er Gemeinderat der Einrichtung einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit im städtischen Kindergarten Reichenbach mit Beginn des Kindergartenjahres
2006/2007 zugestimmt. Hierfür wurde eine 0,2 Stelle für eine/n Erzieher/in bewilligt.
5. Dem Antrag eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung auf Versetzung in den Ruhestand wurde unter Vorbehalt zugestimmt.
6. Der Gemeinderat hat beschlossen, eine 1,0 Planstelle „Mitarbeiter/in für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit“ bei der Abteilung Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit
und Stadtmarketing einzurichten.
7. Weiter hat der Gemeinderat von einer „Ausgründung“ des „Zweiten Bildungsweges“
aus der Volkshochschule Lahr abgesehen und entsprechende Personalentscheidungen getroffen.
8. Der Einrichtung einer auf zwei Jahre befristeten Planstelle „juristische/r Sachbearbeiter/in“ beim Rechts- und Ordnungsamt wurde ebenfalls zugestimmt.
9. Ein Auftrag für eine Organisationsuntersuchung der Städtischen Musikschule Lahr
wurde vom Gemeinderat vergeben.

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III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
Oberbürgermeister Dr. Müller teilt mit, dass er aufgrund der vielen Zuhörer sowie der
Anwesenheit verschiedener Experten zu TOP 5 „Umbau des Urteilsplatzes“ vorschlägt,
diesen TOP vorzuziehen und als neuen Tagesordnungspunkt 1 aufzurufen. Dieser Vorgehensweise wird allerseits zugestimmt.
1.

Umbau des Urteilsplatzes
- Ergebnis der Mehrfachbeauftragung
- Weiteres Vorgehen

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 118/2006 vom 24.08.2006;
Stadtplanungsamt
Stadträtin Kmitta kommt zur Sitzung.
Frau Professor Bott berichtet über die zum Umbau des Urteilsplatzes eingegangen Gestaltungsvorschläge. Sie erläutert anhand von Plänen deren Vor- und Nachteile.
Anl. Im Anschluss an Frau Bott präsentiert Herr Stefan Jauslin, Vertreter des Planungsbüros
Wehova + Jauslin Architektur, Zürich, seinen Gestaltungsvorschlag, der in einer gebildeten gemeinderätlichen Kommission einstimmig befürwortet wurde. Die von ihm
vorgeführte Power-Point-Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Konzeption des Planungsbüros Vehovar + Jauslin Arichtektur, Zürich, inklusive den Empfehlungen der Bewertungskommission zur
weiteren Planbearbeitung wird grundsätzlich zugestimmt.
2. Den in der Sachdarstellung aufgeführten Elementen zum weiteren Vorgehen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:

2.

Einstimmig.

Neufassung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 099/2006 vom 12.07.2006;
Haupt- und Personalamt,
Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
Oberbürgermeister Dr. Müller informiert, dass diese Vorlage in allen Ortschaftsräten
einstimmig so zugestimmt wurde.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der
Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald gemäß Entwurf (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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3.

Rechtsverordnung nach § 14 Ladenschlussgesetz über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass der Chrysanthema 2006

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 091/2005 vom 09.09.2005;
Rechts- und Ordnungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Rechtsverordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen an den drei Sonntagen während der
Chrysanthema 2006 nach beigefügter Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis: 14
11
1

4.

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltung

Grüne Gentechnik in Lahr

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 116/2006 vom 15.08.2006;
Stadtbauamt, Abt. Öffentliches Grün und Umwelt, der Umweltbeauftragte
Stadträtin Rompel stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, bei Ziffer 2 des Beschlussvorschlags nach dem 1. Absatz folgende sogenannte Öffnungsklausel einzufügen:
„Bei Vorliegen besonderer pflanzenbaulicher oder sonstiger agronomischer Erfordernisse, die den Einsatz gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzüchtung erforderlich
machen, wird den Pächtern auch der Anbei gentechnisch veränderter Sorten gestattet.
Die Erfordernis wird im Benehmen mit der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde
festgestellt.“
Weiter stellt Frau Rompel den Antrag, über die Ziffern des Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen. Diesem Antrag auf getrennte Abstimmung wird einstimmig
zugestimmt.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Aus Gründen der vorsorge und Vorbildfunktion schließt die Stadt Lahr
die Verwendung gentechnisch veränderter Lebensmittel in gemeindeeigenen Einrichtungen aus.
Abstimmungsergebnis: 25
0
1

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltung

Oberbürgermeister Dr. Müller lässt zuerst über den weiterreichenden Antrag der Verwaltung, gemäß Beschlussvorlage, Ziffer 2, abstimmen.
2. Bei der Neuverpachtung gemeindeeigener landwirtschaftlich und
gärtnerisch nutzbarer Grundstücke und bei der Verlängerung bestehender Pachtverträge werden die Pächter vertraglich verpflichtet auf
die Aussaat gentechnisch veränderten Saatgutes und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten.

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Die Stadt Lahr empfiehlt den in Lahr wirtschaftenden Landwirte auf den
Einsatz von gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten und wird
die Einrichtung einer freiwillig vereinbarten „Gentechnikfreien Region“ in
Lahr unterstützen.
Abstimmungsergebnis: 15
10
1

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltung

Damit ist auch der Antrag von Frau Rompel auf Einfügung einer Öffnungsklausel abgelehnt.
3. Die Stadt Lahr unterstützt die Aktion der Beschicker der Lahrer Wochenmärkte zur freiwilligen Selbstverpflichtung zur Gentechnikfreiheit
der angebotenen Lebensmittel. Marktbeschicker, die dieser Selbstverpflichtung zustimmen, erhalten von der Stadt Lahr ein Hinweisschild mit
dem sie ihren Marktstand kennzeichnen können.
Abstimmungsergebnis: 25
0
1

5.

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltung

Begründung von Mehr- und Minderkosten

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 114/2006 vom 26.07.2006;
Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung
Stadtrat Uffelmann stellt für die FDP-Fraktion den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt
nochmals in den Haupt- und Personalausschuss zur Beratung zurückzuverweisen.
Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:

6
18
2

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Bei der Schlussabrechnung über erteilte Aufträge, bei denen Vergabesummen über- oder unterschritten werden, wird wie in der Begründung
aufgeführt verfahren.
2. Der Gemeinderatsbeschluss vom 02.07.1984 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: 17
3
6

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen

-7-

6.

Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST, 1. Änderung
- Beratung des Entwurfs
- Aufstellungsbeschluss
- Offenlegungsbeschluss

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 122/2006 vom 08.09.2006;
Stadtplanungsamt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Für das im Lageplan umgrenzte Gebiet wird gemäß § 2 (1) BauGB ein
Bebauungsplan mit der Bezeichnung INNENSTADT SÜDWEST, 1. Änderung, aufgestellt.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST, 1. Änderung, vom 8. September 2006 wird gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
(Offenlage).
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 31. Juli 2006

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Schulen und Sport am 21. Juni 2006

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.

Lahr/Schwarzwald, 25. September 2006

Vorsitzender

Schriftführer

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin