Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
25. Juli 2005
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 09/2005 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 25.07.2005 Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 21:00 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Müller CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Ackermann Benz Burger Dörfler Haller Kronawitter Müller Rompel Schwarz Schweickhardt Straubmüller SPD-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt Kleinschmidt Schmidt Fraktion Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Girstl Hilberer Mauch Roth Wagenmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Kronauer-Dietsche Vollmer -2- FDP-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Neumeister Uffelmann beratende Mitglieder: Erste Bürgermeisterin Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteherin Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Kaufmann Langensteiner-Schönborn Baum (als Stadtrat) Benz Deusch Haller (als Stadtrat) Kleinschmidt (als Stadtrat) Roth (als Stadtrat) entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadtrat Dr. Kremling Täubert Schriftführerin: Stadtinspektor Weber Zuhörer: 20 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- I. BEKANNTGABE Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 11. Juli 2005 gefassten Beschlusses Der Gemeinderat hat vom Papier der Städtischen Musikschule Lahr Kenntnis genommen und hat dieses zur Vorberatung in die Kommission Musikschule und im weiteren Verfahren in den Haupt- und Personalausschuss verwiesen. Informationen außerhalb der Tagesordnung Oberbürgermeister Dr. Müller berichtet über den Großbrand auf dem Kasernenareal, bei dem die ehemalige Eishalle vollständig abgebrand sei. Der Hauptamtliche Feuerwehrkommandant der Feuerwehr Lahr, Herr Thomas Happersberger, erläutert anhand von verschiedenen Folien den Ablauf und die Probleme bei der Brandbekämpfung. Er erläutert, das es noch nicht abschließend bekannt sei, wie es zu diesem Brand gekommen sei. Oberbürgermeister Dr. Müller macht in diesem Zusammenhang nochmals deutlich, dass die Forderung der Stadt Lahr gegenüber dem Bund nach einem kompletten Abriss auf diesem Gelände richtig war und die Minimalforderung die jetzt erhoben werden muss, ist die Schaffung eines Sicherheitsbereichs um die Herzklinik. Im Anschluss an die Ausführung des Oberbürgermeisters so wie von Herrn Happersberger erkundigen sich verschiedene Gemeinderät nach dem Ablauf der Löscharbeiten sowie den Problemen bei der Wasserversorgung. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Rechenschaftbericht für das Rechnungsjahr 2004 (wurde in der Gemeinderatssitzung am 11. Juli 2005 verteilt) Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Aufgrund des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes auf € 70.400.211,42 festgesetzt. Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt beträgt € 3.619.633,88. 2. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden auf € 13.964.406,50 festgesetzt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wird ein Betrag von € 1.346.265,18 der allgemeinen Rücklage entnommen. 3. Die in das Rechnungsjahr 2005 übertragenen Ausgabe-Haushaltsreste betragen im Verwaltungshaushalt € 1.300.700,--; im Vermögenshaushalt € 1.899.200,--, die Einnahme-Haushaltsreste im Vermögenshaushalt € 2.963.000,--, sie sind vom Gemeinderat am 04.04.2005 bereits beschlossen worden. 4. Die Jahresrechnung 2004 ist nach erfolgter örtlicher Prüfung durch das Städtische Rechnungsprüfungsamt gemäß § 110 GemO dem Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde zur überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg als prüfungsbereit zu melden. -4- 5. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 GemO soll nach Abschluss der örtlichen Prüfung erfolgen. Danach ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Stadtrat Uffelmann erscheint zur Sitzung 2. Hospital- und Armenfonds Lahr Hier: Jahresabschluss des Eigenbetriebs Alten und Pflegeheim Spital für 2004 Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr stellt den Jahresabschluss des Alten- und Pflegeheims Spital zum 31.12.2004 mit einer Bilanzsumme von € 2.720.341,45 und einem Jahresfehlbetrag von € 75.160,29 auf der Grundlage der in der angeschlossenen Anlage enthaltenen Angaben fest. 2. Der Jahesfehlbetrag wird durch eine Auflösung der Betriebsmittellrücklage in gleicher Höhe gedeckt. Abstimmungsergebnis: 3. Einstimmig. Hospital- und Armenfonds Lahr hier: Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr 2004 Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital-und Armendfonds Lahr fasst den Beschluss über das Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr 2004 nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr 2004, Seite 1, Ziffern 1 bis 4“. Abstimmungsergebnis: 4. Einstimmig. Jahresabschluss 2004 des Eigenbetriebs Bäderbetrieb der Stadt Lahr Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Bäderbetrieb der Stadt Lahr zum 31.12.2004 mit einer Bilanzsumme von € 5.538.353,96 und einem Jahresverlust von € 950.100,46 auf der Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest. 2. Der Jahresverlust in Höhe von € 950.100,46 wird auf neue Rechnungen vorgetragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5- 5. Ferienheim Falkau Sachstandsbericht und beabsichtigte weitere Vorgehensweise zur betrieblichen Sozialeinrichtung Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Sachstandsbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die betrieblichen Sozialeinrichtung „Ferienheim Falkau“ wird zum 31.12.2005 aufgelöst. 2. Der Verein der Freunde des Ferienheims Falkau e.V. ist entsprechend in Kenntnis zu setzen. Eine Defizitabdeckung der Bewirtschaftungskosten des Vereines durch die Stadt Lahr erfolgt nach Vorlage der Jahresrechnung 2005 und entsprechendem Beschluss des Haupt- und Personalausschusses. 3. Die Verwaltung wird im Zuge der weiteren Objektverwendung beauftragt, mit dem Vorstand des Jugendwerkes im Ortenaukreis e.V. die Möglichkeiten eines Mietverhältnisses/ einer Kaufoption auszuloten und die Ergebnisse dem Haupt- und Personalausschuss vorzutragen. Abstimmungsergebnis: 6. Einstimmig. Neustrukturierung des Zweiten Bildungsweges an der VHS Lahr Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Das Angebot des Zweiten Bildungsweges an der VHS Lahr soll – genügende Nachfrage vorausgesetzt – aufrecht erhalten werden. 2. Aus arbeits- und tarifrechtlichen Gründen wird eine „Ausgründung“ des Zweiten Bildungsweges vorgenommen. Die Wahl der Rechtsform – „e.V.“ oder „gemeinnützigen GmbH“ – wird (unter Verwendung von Mustersatzungen bzw. Erfahrungen anderer Bildungsträger) einer späteren Beschlussfassung vorbehalten. Die Umwandlung soll zum 1.1.2006 vollzogen werden. Die Mitglieds-Kommunen der VHS werden zur Beteiligung eingeladen 3. Die Lehrkräfte des Zweiten Bildungsweges werden – entsprechend ihrer Arbeitnehmereigenschaft und den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts folgend – nach der Ausgründung mit Arbeitsverträgen angestellt. 4. Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 wird ein monatliches Schulgeld erhoben: für > das Abendgymnasium 49,-- €, > für die Abendrealschule 31,-- € . 5. Die Gebührensätze gelten für die Laufzeit des Kurses (AbGym. 3 Jahre; AbReal. 2 Jahre). Die Gebührenhöhe ist hinsichtlich der Fehlbetragsdeckung jährlich zu prüfen und im Bedarfsfall bei neu beginnenden Kursen anzupassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -6- 7. Weiterentwicklung von Ganztagsschulen in Lahr hier: Zwischenbericht Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der in Aussicht gestellten Landesförderung von Ganztagsschulen gemeinsam mit den betroffenen Schulen (MaxPlanck-Gymnasium, Scheffel-Gymnasium, Otto-Hahn-Realschule und TheodorHeuss-Schule) die vorliegenden Ganztagsschulkonzepte und die hieraus resultierende Raum- und Ausstattungsplanung zu überarbeiten. 3. Die finanziellen Festlegungen von Windenreute sollen beibehalten werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 8. Ausbau der Schutterlindenbergschule zur Ganztagesschule - Genehmigung der Planung und Kostenberechnung Stadtrat Ackermann verlässt die Sitzung. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat genehmigt die Planung und Kostenberechung zum Ausbau der Schutterlindenbergschule zur Ganztagesschule. Die nachfolgenden Leistungsphasen (Ausführungsplanung und Ausschreibung) können auf dieser Grundlage erstellt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 9. Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs (HLF 20/16) Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Auftrag wird in Losen an folgende Firmen vergeben: Los 1: Fahrgestell und Aufbau: Fa. Lentner zum Preis von Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung: Fa. IVECO zum Preis von Los 3. Funktechnische Beladung: Fa. Esser zum Preis von Gesamtsumme: Abstimmungsergebnis: 253.690,61 € 66.319,40 € 7.034,70 € 327.044,71 € Einstimmig 10. Sanierung des ehemaligen Gaswerks in Lahr Bau und Gartenbetrieb der Grundwassersanierungsanlage über 3 Jahre -Auftragserteilung Es wird folgender Beschluss gefasst: -7- 1. Die Firma Sax & Klee GmbH aus Mannheim wird beauftragt, die o.g. Sanierungsanlage zu erstellen und auf dem Gelände zu installieren und zu betreiben. Die Auftragssumme beträgt brutto 340.355,81 €. 2. Um einen sicheren Betrieb über die 3 Jahre hinaus zu gewährleisten und die Austauschintervalle der Aktivkohle zu erhöhen, wird bei entsprechendem Bedarf ein zusätzlicher Auftrag an die o.g. Firma in Höhe von brutto 15.073,74 € erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 11. Anordnung der Umlegung „Heubühl“ auf Gemarkung Reichenbach nach § 46 Baugesetzbuch (BauBG) Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Zur Neugestaltung der Grundstücke nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Heubühl“ wird innerhalb dieses Planungsbereichs die Umlegung von Grundstücken gemäß § 46 BauBG angeordnet. Die Umlegung erhält die Bezeichnung „Heubühl“ und ist vom ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Lahr/Schwarzwald durchzuführen. Um nach Abschluss der Baulanderschließung auch von Seiten der Stadt Lahr Baugrundstücke beispielsweise junge Familien anbieten zu können, wird die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beauftragt den Eigentümern alternativ zu der Landabfindung auch eine Geldabfindung bis zur Höhe des gesamten Umlegungsvorteils anzubieten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 11. Teilfortschreibung-Regionalplan 1995, Kapital Windenergie - Beteiligung der Planungsträger gemäß § 12 Abs.2 Landesplanungsgesetz (LplG) Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Der Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans 1995 der Region Südlicher Oberrhein, Kapitel Windenergie, wird zur Kenntnis genommen. 2. Im Erläuterungsbericht ist unter Vorranggebiet 7, Schloßbühl/Kempfenbühl die Darstellung – Windkraftanlagen im genehmigten FNP – auf Lahrer Gemarkung heraus zu nehmen und der Text auf der Seite 70 entsprechend anzupassen. Abstimmungsergebnis: 29 Ja Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung -8- 12. Städtebauliche Sanierungmaßnahme „Innenstadt Südwest I“ - Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Dem Bericht über die städtebaulichen Untersuchungen und Überlegungen zum Gebiet Innenstadt Südwest I wird zugestimmt. 2. Auf weitere vorbereitende Untersuchungen wird verzichtet, da die städtbauliche Analyse zusammen mit den vorhandenen, aktuellen und abgestimmten Planwerken Rahmenplan Innenstadt (2003), Gewässerentwicklungsplan (2004) und Gartenschaukonzeption (2002) hinreichende Beurteilungsunterlagen i.S.v. § 141 BauGB für die Festsetzung eines Sanierungsgebietes darstellen. 3. Die Satzung übe die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „ Innenstadt Südwest I“ wird beschlossen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Eigentümerin des Gebiets eine Sanierungsvereinbarung abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 11. Juli 2005 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 25. Juli 2005 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin