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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 09/2005

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 25.07.2005

Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 21:00 Uhr

Teilnehmer/-innen:

Vorsitzender:

Oberbürgermeister Dr. Müller

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Haller
Kronawitter
Müller
Rompel
Schwarz
Schweickhardt
Straubmüller

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Baum
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kalt
Kleinschmidt
Schmidt

Fraktion Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Girstl
Hilberer
Mauch
Roth
Wagenmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat

Kronauer-Dietsche
Vollmer

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FDP-Fraktion:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Neumeister
Uffelmann

beratende Mitglieder:

Erste Bürgermeisterin
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Kaufmann
Langensteiner-Schönborn
Baum
(als Stadtrat)
Benz
Deusch
Haller
(als Stadtrat)
Kleinschmidt (als Stadtrat)
Roth
(als Stadtrat)

entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Stadtrat

Dr. Kremling
Täubert

Schriftführerin:

Stadtinspektor Weber

Zuhörer:

20

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird
vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

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I. BEKANNTGABE

Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 11. Juli 2005
gefassten Beschlusses

Der Gemeinderat hat vom Papier der Städtischen Musikschule Lahr Kenntnis
genommen und hat dieses zur Vorberatung in die Kommission Musikschule und im weiteren Verfahren in den Haupt- und Personalausschuss verwiesen.

Informationen außerhalb der Tagesordnung

Oberbürgermeister Dr. Müller berichtet über den Großbrand auf dem Kasernenareal,
bei dem die ehemalige Eishalle vollständig abgebrand sei. Der Hauptamtliche Feuerwehrkommandant der Feuerwehr Lahr, Herr Thomas Happersberger, erläutert anhand
von verschiedenen Folien den Ablauf und die Probleme bei der Brandbekämpfung. Er
erläutert, das es noch nicht abschließend bekannt sei, wie es zu diesem Brand gekommen sei. Oberbürgermeister Dr. Müller macht in diesem Zusammenhang nochmals
deutlich, dass die Forderung der Stadt Lahr gegenüber dem Bund nach einem kompletten Abriss auf diesem Gelände richtig war und die Minimalforderung die jetzt erhoben
werden muss, ist die Schaffung eines Sicherheitsbereichs um die Herzklinik. Im Anschluss an die Ausführung des Oberbürgermeisters so wie von Herrn Happersberger
erkundigen sich verschiedene Gemeinderät nach dem Ablauf der Löscharbeiten sowie
den Problemen bei der Wasserversorgung.

II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN

1.

Rechenschaftbericht für das Rechnungsjahr 2004
(wurde in der Gemeinderatssitzung am 11. Juli 2005 verteilt)

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Aufgrund des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes auf € 70.400.211,42 festgesetzt. Die
Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt beträgt € 3.619.633,88.
2. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden auf
€ 13.964.406,50 festgesetzt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wird ein Betrag von € 1.346.265,18 der allgemeinen Rücklage entnommen.
3. Die in das Rechnungsjahr 2005 übertragenen Ausgabe-Haushaltsreste betragen im
Verwaltungshaushalt € 1.300.700,--; im Vermögenshaushalt € 1.899.200,--, die
Einnahme-Haushaltsreste im Vermögenshaushalt € 2.963.000,--, sie sind vom Gemeinderat am 04.04.2005 bereits beschlossen worden.
4. Die Jahresrechnung 2004 ist nach erfolgter örtlicher Prüfung durch das Städtische
Rechnungsprüfungsamt gemäß § 110 GemO dem Regierungspräsidium Freiburg
als Rechtsaufsichtsbehörde zur überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg als prüfungsbereit zu melden.

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5. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 GemO soll nach
Abschluss der örtlichen Prüfung erfolgen. Danach ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Stadtrat Uffelmann erscheint zur Sitzung

2.

Hospital- und Armenfonds Lahr
Hier: Jahresabschluss des Eigenbetriebs Alten und Pflegeheim Spital für 2004

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds
Lahr stellt den Jahresabschluss des Alten- und Pflegeheims Spital zum 31.12.2004
mit einer Bilanzsumme von € 2.720.341,45 und einem Jahresfehlbetrag von
€ 75.160,29 auf der Grundlage der in der angeschlossenen Anlage enthaltenen
Angaben fest.
2. Der Jahesfehlbetrag wird durch eine Auflösung der Betriebsmittellrücklage in
gleicher Höhe gedeckt.
Abstimmungsergebnis:

3.

Einstimmig.

Hospital- und Armenfonds Lahr
hier: Rechnungsergebnis für das Rechnungsjahr 2004

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital-und
Armendfonds Lahr fasst den Beschluss über das Rechnungsergebnis für das
Rechnungsjahr 2004 nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechnungsergebnis
für das Rechnungsjahr 2004, Seite 1, Ziffern 1 bis 4“.
Abstimmungsergebnis:

4.

Einstimmig.

Jahresabschluss 2004 des Eigenbetriebs Bäderbetrieb der Stadt Lahr

Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Bäderbetrieb der
Stadt Lahr zum 31.12.2004 mit einer Bilanzsumme von € 5.538.353,96 und einem
Jahresverlust von € 950.100,46 auf der Grundlage der in den beigefügten Anlagen
enthaltenen Angaben fest.
2. Der Jahresverlust in Höhe von € 950.100,46 wird auf neue Rechnungen
vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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5.

Ferienheim Falkau
Sachstandsbericht und beabsichtigte weitere Vorgehensweise zur
betrieblichen Sozialeinrichtung

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Sachstandsbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die betrieblichen
Sozialeinrichtung „Ferienheim Falkau“ wird zum 31.12.2005 aufgelöst.
2. Der Verein der Freunde des Ferienheims Falkau e.V. ist entsprechend in Kenntnis
zu setzen. Eine Defizitabdeckung der Bewirtschaftungskosten des Vereines durch
die Stadt Lahr erfolgt nach Vorlage der Jahresrechnung 2005 und entsprechendem
Beschluss des Haupt- und Personalausschusses.
3. Die Verwaltung wird im Zuge der weiteren Objektverwendung beauftragt, mit dem
Vorstand des Jugendwerkes im Ortenaukreis e.V. die Möglichkeiten eines Mietverhältnisses/ einer Kaufoption auszuloten und die Ergebnisse dem Haupt- und
Personalausschuss vorzutragen.

Abstimmungsergebnis:

6.

Einstimmig.

Neustrukturierung des Zweiten Bildungsweges an der VHS Lahr

Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Das Angebot des Zweiten Bildungsweges an der VHS Lahr soll – genügende
Nachfrage vorausgesetzt – aufrecht erhalten werden.
2. Aus arbeits- und tarifrechtlichen Gründen wird eine „Ausgründung“ des Zweiten
Bildungsweges vorgenommen. Die Wahl der Rechtsform – „e.V.“ oder „gemeinnützigen GmbH“ – wird (unter Verwendung von Mustersatzungen bzw. Erfahrungen
anderer Bildungsträger) einer späteren Beschlussfassung vorbehalten. Die Umwandlung soll zum 1.1.2006 vollzogen werden. Die Mitglieds-Kommunen der VHS
werden zur Beteiligung eingeladen
3. Die Lehrkräfte des Zweiten Bildungsweges werden – entsprechend ihrer Arbeitnehmereigenschaft und den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts folgend
– nach der Ausgründung mit Arbeitsverträgen angestellt.
4. Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 wird ein monatliches Schulgeld erhoben: für
> das Abendgymnasium 49,-- €,
> für die Abendrealschule 31,-- € .
5. Die Gebührensätze gelten für die Laufzeit des Kurses (AbGym. 3 Jahre; AbReal. 2
Jahre). Die Gebührenhöhe ist hinsichtlich der Fehlbetragsdeckung jährlich zu prüfen und im Bedarfsfall bei neu beginnenden Kursen anzupassen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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7. Weiterentwicklung von Ganztagsschulen in Lahr
hier: Zwischenbericht
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der in Aussicht gestellten Landesförderung von Ganztagsschulen gemeinsam mit den betroffenen Schulen (MaxPlanck-Gymnasium, Scheffel-Gymnasium, Otto-Hahn-Realschule und TheodorHeuss-Schule) die vorliegenden Ganztagsschulkonzepte und die hieraus resultierende Raum- und Ausstattungsplanung zu überarbeiten.
3. Die finanziellen Festlegungen von Windenreute sollen beibehalten werden.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

8. Ausbau der Schutterlindenbergschule zur Ganztagesschule
- Genehmigung der Planung und Kostenberechnung
Stadtrat Ackermann verlässt die Sitzung.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat genehmigt die Planung und Kostenberechung zum Ausbau der Schutterlindenbergschule zur Ganztagesschule.
Die nachfolgenden Leistungsphasen (Ausführungsplanung und Ausschreibung) können
auf dieser Grundlage erstellt werden.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

9. Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs (HLF 20/16)
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Auftrag wird in Losen an folgende Firmen vergeben:
Los 1: Fahrgestell und Aufbau: Fa. Lentner zum Preis von
Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung: Fa. IVECO zum Preis von
Los 3. Funktechnische Beladung: Fa. Esser zum Preis von
Gesamtsumme:
Abstimmungsergebnis:

253.690,61 €
66.319,40 €
7.034,70 €
327.044,71 €

Einstimmig

10. Sanierung des ehemaligen Gaswerks in Lahr
Bau und Gartenbetrieb der Grundwassersanierungsanlage über 3 Jahre
-Auftragserteilung
Es wird folgender Beschluss gefasst:

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1. Die Firma Sax & Klee GmbH aus Mannheim wird beauftragt, die o.g. Sanierungsanlage zu erstellen und auf dem Gelände zu installieren und zu betreiben. Die
Auftragssumme beträgt brutto 340.355,81 €.
2. Um einen sicheren Betrieb über die 3 Jahre hinaus zu gewährleisten und die Austauschintervalle der Aktivkohle zu erhöhen, wird bei entsprechendem Bedarf ein
zusätzlicher Auftrag an die o.g. Firma in Höhe von brutto 15.073,74 € erteilt.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

11. Anordnung der Umlegung „Heubühl“ auf Gemarkung Reichenbach nach § 46 Baugesetzbuch (BauBG)
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Zur Neugestaltung der Grundstücke nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Heubühl“ wird innerhalb dieses Planungsbereichs die Umlegung von Grundstücken
gemäß § 46 BauBG angeordnet.
Die Umlegung erhält die Bezeichnung „Heubühl“ und ist vom ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Lahr/Schwarzwald durchzuführen.
Um nach Abschluss der Baulanderschließung auch von Seiten der Stadt Lahr Baugrundstücke beispielsweise junge Familien anbieten zu können, wird die
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beauftragt den Eigentümern alternativ zu
der Landabfindung auch eine Geldabfindung bis zur Höhe des gesamten Umlegungsvorteils anzubieten.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

11. Teilfortschreibung-Regionalplan 1995, Kapital Windenergie
- Beteiligung der Planungsträger gemäß § 12 Abs.2 Landesplanungsgesetz (LplG)
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans 1995 der Region Südlicher
Oberrhein, Kapitel Windenergie, wird zur Kenntnis genommen.
2. Im Erläuterungsbericht ist unter Vorranggebiet 7, Schloßbühl/Kempfenbühl die
Darstellung – Windkraftanlagen im genehmigten FNP – auf Lahrer Gemarkung heraus zu nehmen und der Text auf der Seite 70 entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:

29 Ja Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

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12. Städtebauliche Sanierungmaßnahme „Innenstadt Südwest I“
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung)
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Dem Bericht über die städtebaulichen Untersuchungen und Überlegungen zum
Gebiet Innenstadt Südwest I wird zugestimmt.
2. Auf weitere vorbereitende Untersuchungen wird verzichtet, da die städtbauliche
Analyse zusammen mit den vorhandenen, aktuellen und abgestimmten Planwerken
Rahmenplan Innenstadt (2003), Gewässerentwicklungsplan (2004) und Gartenschaukonzeption (2002) hinreichende Beurteilungsunterlagen i.S.v. § 141 BauGB
für die Festsetzung eines Sanierungsgebietes darstellen.
3. Die Satzung übe die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „ Innenstadt
Südwest I“ wird beschlossen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Eigentümerin des Gebiets eine Sanierungsvereinbarung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 11. Juli 2005
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.

Lahr/Schwarzwald, 25. Juli 2005

Vorsitzender

Schriftführer

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin