Beschlussvorlage (Umbau der Einmündung des Hohbergweges in die B415 mit Erneuerung/Verbreitung des Brückenbauwerkes über die Schutter Vergabe der Erd-, Beton und Straßenbauarbeiten)
6. Mai 2013
Beschlussvorlage Amt: 605 Misic Datum: 25.03.2013 Az.: 60/605 Mi/Kl Drucksache Nr.: 70/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 06.05.2013 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Umbau der Einmündung des Hohbergweges in die B415 mit Erneuerung/Verbreitung des Brückenbauwerkes über die Schutter Vergabe der Erd-, Beton und Straßenbauarbeiten Beschlussvorschlag: Die Bietergemeinschaft Meuerer-Bau GmbH & Co. KG / Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird aufgrund ihres Angebotes vom 16.04.2013 beauftragt, die erforderlichen Erd-, Beton-, und Straßenbauarbeiten im Zuge des Umbaus der Einmündung des Hohbergweges in die B415 mit Erneuerung/Verbreitung des Brückenbauwerkes über die Schutter, durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt inklusiv 19 % Mehrwertsteuer: 1.176.844,56 € Die Beauftragung erfolgt durch die Stadt Lahr in Vertretung für die Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Land Baden-Württemberg, dieses vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg. Anlage(n): Ausbauplan Einmündung, Brückendraufsicht Ansicht Längsschnitt BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 70/2013 Seite - 2 - Begründung: Allgemein Die Einmündung des Hohbergweges in die B 415 (Geroldsecker Vorstadt) beim Deutschen Herzzentrum in Lahr ist dem heutigen und erst recht dem künftigen Verkehrsaufkommen nahezu ganztägig nicht mehr gewachsen. Der Knotenpunkt ist daher leistungsfähig auszubauen bzw. umzugestalten. Die bestehende dringend sanierungsbedürftige Brücke über die Schutter im Einmündungsbereich ist dabei durch einen Neubau zu ersetzen. Beim Hohbergweg handelt es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße über den Langenhard zum Stadtteil Sulz. Gleichzeitig stellt der Hohbergweg eine wichtige Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz für das Deutsche Herzzentrum, insbesondere aber auch für das ehemalige Kasernenareal der jetzigen Wohnbebauung beim Hohbergsee dar. Beschreibung der Maßnahme Die Ausgestaltung als kanalisierte Einmündung ist die Standardlösung und erfolgt unter weitgehender Beibehaltung der bestehenden Geometrie. Der Knotenpunkt wird so gestaltet, dass eine künftige Signalisierung bereits berücksichtigt ist. Zunächst soll aber keine Signalisierung ausgeführt werden. Wesentliche Änderungen gegenüber dem heutigen Zustand sind der Einbau eines Fahrbahnteilers im Einmündungsbereich des Hohbergweges (einschließlich zweier Spuren in der Zufahrt auf ca. 20 m Länge, entsprechend vier PKW), sowie der Einbau eines Fahrbahnteilers in der B 415 in der westlichen Knotenpunktzufahrt. Die Inseln dienen insbesondere als Überquerungshilfen für Fußgänger und Radfahrer. Ein wesentlicher Kostenfaktor zur Umgestaltung des Knotenpunktes ist der notwendige Neubau der Schutterbrücke. Das bestehende Brückenbauwerk ist in seiner Bauform der heutigen Verkehrsbelastung nicht mehr gewachsen und muss erneuert werden. Die neue Brücke über die Schutter wird mit ca. 222 m² Brückenfläche größer als das bestehende Bauwerk. Der Durchfluss für die Schutter soll das Bemessungshochwasser HQ 100 berücksichtigen. Das neue Brückenbauwerk wird nach Abbruch des bestehenden Bauwerkes etwa an der gleichen Stelle erstellt. Die lichte Weite der Widerlager wird in Anlehnung an den Bestand und den Verlauf der Schutter optimiert. Vorgesehen ist eine Rahmenkonstruktion aus Stahlbeton mit einer lichten Weite von 8,30 m und einer lichten Höhe von 3,90 m. Durch die Anhebung der Gradiente liegt die Unterkante des neuen Überbaues gegenüber dem Bestand etwa 70 cm höher, so dass sich trotz etwas geringerer Stützweite der Durchflussquerschnitt erhöht (Sicherstellung eines HQ 100). Die Nutzbreite ist durch die Aufweitung zur B 415 variabel und beträgt i.M. etwa 16,00 m. An den Rahmenenden sind Flügelwände parallel zum Hohbergweg angeordnet, um die Böschungen an das Bauwerk bzw. an die Stützwände der Schutter anzuschließen. Als Absturzsicherung sind 1,20 m hohe Füllstabgeländer vorgesehen. Auf Rückfragen aus dem Technischen Ausschuss vom 26.09.2011 zum Bauvorhaben, sowie im Ergebnis des aktuellen Radwegekonzeptes der Stadt Lahr wurden in der weiteren Entwurfsplanung noch zwei Gestaltungsvarianten untersucht: 1. Markierung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn (B 415) für die Radfahrer: Drucksache 70/2013 Seite - 3 - Diese Empfehlung aus dem Radwegekonzept sollte sinnvoll nur im Gesamtzusammenhang beurteilt und angeordnet werden. Beim Knotenpunktausbau wird eine künftige Markierung bei der Festlegung der Spurbreiten berücksichtigt. Unter Beachtung der Mindestbreiten für die Fahrbahn neben dem Schutzstreifen war an der ursprünglichen Planung der südliche Fahrbahnrand zu verschieben. Im Lageplan sind die Schutzstreifen farbig dargestellt, sie werden aber beim Ausbau zunächst nicht markiert (separate verkehrsrechtliche Anordnung). 2. Innenliegender Einfädelungsstreifen: Ein markierter innenliegender Einfädelungsstreifen Richtung Innenstadt Lahr (in Verlängerung der Linksabbiegespur) schließt eine künftige Signalisierung des Knotenpunktes praktisch aus. Zudem wäre die Mittelinsel als Überquerungshilfe für Fußgänger und Radfahrer nicht realisierbar (Verkehrssicherheit). Des Weiteren ist die Markierung bzw. bauliche Ausbildung (3 Fahrstreifen und baulich abgesetzter Trennstreifen) aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite als auch der Nebenräume unter Einbeziehung des Schutterbettes nicht realisierbar. Beide Lösungsansätze wurden mit den Fachbehörden und der Polizeidirektion Offenburg, Einsatzstab Verkehr, abgestimmt. Danach wird ein innenliegender Einfädelungsstreifen insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt. Die Berücksichtigung von Radfahrschutzstreifen, wie auch die gesamte Knotenpunktgestaltung wird insgesamt uneingeschränkt begrüßt. Kostenträgerschaft Im Rahmen der Prüfung zur Entbehrlichkeit der Planfeststellung und des Zuwendungsverfahrens wurde im Benehmen mit dem Regierungspräsidium Freiburg nochmals eine Verkehrszählung mit nachfolgendem Ergebnis durchgeführt: Baulastträger für die B 415 ist die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), für den Hohbergweg die Stadt Lahr. Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um die Änderung einer höhengleichen Kreuzung gemäß § 12 (3a) Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Danach sind bei gemeinsamer Veranlassung die Kosten der Kreuzungsanlage von den Trägern der Straßenbaulast im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste zu tragen. Beträgt der durchschnittliche tägliche Verkehr mit Kraftfahrzeugen auf einem der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste jedoch nicht mehr als 20 v. H. des Verkehrs auf den anderen beteiligten Straßenästen, so haben diese die anteiligen Änderungskosten mitzutragen. Von der Stadt Lahr wurde daher am Dienstag, 23.10.2012 zwischen 6:00 und 10:00 Uhr sowie 15:00 und 19:00 Uhr eine repräsentative Zählung am Knotenpunkt durchgeführt. Danach beträgt im Zählzeitraum das Verkehrsaufkommen mit ca. 15 – 16 % weniger als 20 % des Aufkommens auf den beiden Ästen der B 415 (getrennt ermittelt). Damit ist die sogenannte Bagatellklausel anzuwenden. Kostenträger für die Gesamtmaßnahme ist daher der Bund. Die Stadt Lahr übernimmt Planung und Bauleitung und stellt die benötigten Grundstücksflächen zur Verfügung. Nähere Einzelheiten regelt die noch abzuschließende Durchführungsvereinbarung. Drucksache 70/2013 Seite - 4 - Ausschreibung / Submission Nachdem mit Schreiben des Regierungspräsidiums Freiburg vom 12.03.2013, sowie dem Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 19.03.2013 die Genehmigung bzw. Kostenübernahmeerklärung zum Bauvorhaben vorlag, wurden die erforderlichen Erd-,Beton- und Straßenbauarbeiten am 23.03.2013 öffentlich ausgeschrieben. 5 Baufirmen bzw. Bietergemeinschaften hatten die Angebotsunterlagen aufgefordert. Zum Submisionstermin am 16.04.2013 um 11:00 Uhr lagen 2 Angebote vor. Nach rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote ergab sich folgendes Ergebnis: 1. Bietergemeinschaft Meuerer-Bau GmbH & Co. KG / Vogel-Bau GmbH, Lahr Angebotssumme (Brutto): 1.176.844,56 € 2. Bietergemeinschaft Ernst Schwarz GmbH / Johann Joos GmbH & Co. KG, Lahr Angebotssumme (Brutto): 1.236.927,86 € Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an die Bietergemeinschaft Meuerer-Bau GmbH & Co. KG / Vogel-Bau GmbH aus Lahr zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt: 1.176.844,56 € einschließlich 19,00% MwSt. Mittelverfügung Die für das Bauvorhaben anfallenden Kosten teilen sich unter den Kreuzungsbeteiligten Stadt Lahr und Straßenbauverwaltung des Bundes nach den geltenden Straßen-Kreuzungsrichtlinien (StraKR) auf. Gemäß den Ergebnissen einer Verkehrszählung am 23.10.2012 greift hier die Bagatellklausel, da das Verkehrsaufkommen auf dem gemeindlichen Hohbergweg weniger als 20 % vom Verkehrsaufkommen der beiden Äste der B 415 beträgt. Damit sind, gemäß dem Schreiben des Regierungspräsidiums Freiburg vom 12.03.2013, sowie dem Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 19.03.2013, eine finanzielle Beteiligung der Stadt Lahr und eine Bezuschussung nach dem LGVFG nicht erforderlich. Der Bund als Baulastträger übernimmt die Gesamtkosten für den Umbau der Einmündung des Hohbergweges in die B415. Zur Kostenteilungsmasse gehören dabei auch die Kosten für den Neubau der Brücke über die Schutter im Zuge des Hohbergweges. Die Planungs- und Bauleitungskosten (inkl. Prüfingenieurleistungen, Bodenuntersuchungen, Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination auf der Baustelle) in Höhe von ca. 169.000,00 € sind von der Stadt Lahr zu tragen. Haushaltsmittel stehen hierfür auf der Haushaltstelle VM 2.6300 950000/074 Umbau Einmündung Hohbergweg / B 415 mit Schutterbrücke zur Verfügung. Da die Stadt für die Straßenbauverwaltung die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Abrechnung der Maßnahme übernimmt, wird der Stadt Lahr wiederum dieser Aufwand in Höhe von 8% zu den auf dem Bund entfallenden Baukosten einschließlich Mehrwertsteuer vergütet. Dies entspricht einer Summe von ca. 94.000,00 €. Drucksache 70/2013 Seite - 5 - Durchführung der Baumaßnahme Die Baumaßnahme wird in einem Zuge durchgeführt. Zunächst wird die neue Brücke über die Schutter nach Abbruch des alten Bauwerks unter weitgehender Vollsperrung des Anschlussbereichs des Hohbergweges erstellt. Danach erfolgt der Ausbau des Knotenpunktbereichs mit Umverlegung von Versorgungsleitungen. In beiden Bauphasen ist der Verkehr auf der Bundesstraße aufrecht zu erhalten, wobei teilweise Einschränkungen (LSA-Regelung, einspurige Verkehrsführung) erforderlich werden. Zur Aufrechterhaltung des Fußgängerverkehrs wird eine Baustellenbrücke installiert. Die reine Bauzeit wird mit ca. 7 bis 8 Monaten abgeschätzt. Frühestmöglicher Baubeginn ist nach Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel. Derzeit vorgesehen ist die Durchführung im Jahr 2013 (ca. Mai – November). Die Bauerlaubnisse für die tangierten Grundstücke, bei denen Grunderwerb erforderlich wird bzw. eine vorübergehende Inanspruchnahme (Angleichungen etc.) notwendig ist, liegen vor. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen Karl Langensteiner-Schönborn Michael Kleinthomä