Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
19. September 2005
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 10/2005 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 19.09.2005 Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 19:15 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Müller CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Ackermann Benz Burger Dörfler Haller Kronawitter Dr. Moritz Müller Rompel Schwarz Schweickhardt SPD-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt Kleinschmidt Fraktion Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Girstl Hilberer Roth Wagenmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dr. Kremling Kronauer-Dietsche Täubert Vollmer FDP-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Neumeister Uffelmann -2- beratende Mitglieder: Erste Bürgermeisterin Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteherin Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Kaufmann Langensteiner-Schönborn Baum (als Stadtrat) Benz Deusch Haller (als Stadtrat) Kleinschmidt (als Stadtrat) Roth (als Stadtrat) entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Mauch Schmidt Straubmüller Schriftführerin: Stadtoberinspektor Weber Zuhörer: 10 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Von den Zuhörern werden keine Fragen gestellt. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 25. Juli 2005 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Abteilung Vermessung als Organisationseinheit mit dem bisherigen Aufgabenspektrum aufrechtzuerhalten. Spätestens im Jahr 2010 überprüft der Gemeinderat den Erfolg der Maßnahmen unter grundsätzlichen Erwägungen. 2. Weiter befürwortet der Gemeinderat die Fortsetzung des Zweckverbands IGP nachdem er die Beschlüsse der Gemeinderäte Rust und Friesenheim zur Kenntnis genommen hat. Die Auflösung des Zweckverbands ist nur denkbar auf der Grundlage der Zweckverbandssatzung und unter Berücksichtigung der Verpflichtungen der Belegenheitsgemeinden aus dem Bundvertrag. 3. Der Gemeinderat hat beschlossen, ein Grundstück auf der Gemarkung Reichenbach, Gewerbegebiet Hexenmatt zu erwerben, sofern es völlig frei von Belastungen ist. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Ausscheiden von Frau Dr. Verena Kremling aus dem Gemeinderat hier: Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 083/2005 vom 02.09.2005; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling ihre Wählbarkeit verloren hat und somit aus dem Gemeinderat ausscheiden muss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -4- 2. Nachfolge im Gemeinderat für Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling hier: Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch Herrn Dr. Ulrich Kettner nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO; Entscheidung des Gemeinderats Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 084/2005 vom 02.09.2005; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat stellt fest, dass für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch Herrn Dr. Ulrich Kettner (Nachrücken für Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling) ein wichtiger Grund (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO) vorliegt. Abstimmungsergebnis: 3. Einstimmig. Nachfolge im Gemeinderat für Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling hier: Feststellung, ob Hinderungsgründe für Frau Dorothee Granderath vorliegen Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 085/2005 vom 02.09.2005; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass für den Eintritt von Frau Dorothee Granderath als Nachfolgerin für Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling in den Gemeinderat kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben ist. Abstimmungsergebnis: 4. Einstimmig. Verabschiedung von Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling aus dem Gemeinderat Oberbürgermeister Dr. Müller dankt Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling für ihre geleistete Arbeit im Gemeinderat und wünscht ihr auf dem weiteren Weg alles Gute. 5. Verpflichtung von Frau Dorothee Granderath als Stadträtin für die ausgeschiedene Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling Oberbürgermeister Dr. Müller verpflichtet Frau Stadträtin Dorothee Granderath gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 32 GemO mit den Worten: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Frau Stadträtin Dorothee Granderath antwortet: „Ich gelobe es.“ -5- 6. Nachwahl in gemeinderätliche Ausschüsse für Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 092/2005 vom 02.09.2005; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Stadtrat Hilberer kommt zur Sitzung. Der Gemeinderat wählt folgende Personen in die beschließenden und beratenden Ausschüsse: VertreterIn 1. StellvertreterIn 2. StellvertreterIn Vollmer Kronauer-Dietsche Täubert Granderath Beschließende Ausschüsse Hauptausschuß Technischer Ausschuß Täubert Granderath Vollmer Kronauer-Dietsche Beratende Ausschüsse Stadtmarketing Granderath Vollmer Täubert Verkehrsausschuß Kronauer-Dietsche Granderath Vollmer Kulturausschuß Granderath Täubert Kronauer-Dietsche Kronauer-Dietsche Täubert Kronauer-Dietsche Vollmer Granderath Haushaltsstrukturkommission Täubert Vollmer Kronauer-Dietsche Feuerwehrstrukturkommission Kronauer-Dietsche Täubert Vollmer Kommission Musikschule Täubert Kronauer-Dietsche Granderath Ausschuß für Soziales, Schulen und Sport Umweltausschuß Vollmer Granderath Kommissionen Ausschüsse, deren Tätigkeit außerhalb der Zuständigkeit des Gemeinderats liegt Umlegungsausschuß Kronauer-Dietsche Täubert Granderath Gemeinsamer Ausschuß Täubert Granderath Kronauer-Dietsche Pädagogischer Beirat der VHS Lahr Granderath Kronauer-Dietsche Vollmer Frauenbeirat Kronauer-Dietsche Granderath Ingeborg Vollmer Jugendgemeinderat Täubert Granderath Vollmer Seniorenbeirat Vollmer Kronauer-Dietsche Granderath Interkultureller Beirat Granderath Kronauer-Dietsche Vollmer Partnerschaftskomitee Granderath Kronauer-Dietsche Vollmer Gemeindewahlausschuss (OB-Wahl) Täubert Granderath Ferienheim Falkau Kronauer-Dietsche Täubert xxxxxxxxxxxxxxx Abwasserverband Kronauer-Dietsche Täubert xxxxxxxxxxxxxxx Zweckverband “Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ Vollmer Täubert xxxxxxxxxxxxxxx IGZ Vollmer Täubert xxxxxxxxxxxxxxx Zweckverband „Vis-á-Vis“ Granderath Vollmer xxxxxxxxxxxxxxx Sonstige Gremien (Beiräte u.a.) Verbandsversammlungen,... -6- Wahlergebnis: 7. Einstimmig. Neu- und Ausbaustrecke der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Basel Resolution an die Bundes- und Landesregierung Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 086/2005 vom 31.08.2005; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Resolution mit den Forderungen an die Bundes- und Landesregierung wie folgt: Resolution des Gemeinderates der Stadt Lahr an die Bundes- und Landesregierung zum Ausbau der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Basel Der Gemeinderat der Stadt Lahr bekennt sich erneut zum vorrangigen 4-gleisigen Ausbau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel und setzt sich weiterhin für eine sehr zügige Realisierung des Gesamtprojektes ein. Der Gemeinderat der Stadt Lahr setzt sich gleichermaßen für einen menschen- und umweltgerechten Bahnverkehr ein und stellt folgende Forderungen an die Bundes- bzw. Landesregierung: Forderungen an die Bundesregierung Der Gemeinderat der Stadt Lahr fordert die Bundesregierung auf, alle für die Planung von neuen Schienenwegen einschlägigen Gesetze und Rechtsverordnungen entsprechend nachfolgenden Anforderungen zu novellieren. Dabei muss aus Gründen des Gesundheitsschutzes insbesondere die 16. BlmSchV modernisiert werden. Nur über die Änderungen der gesetzlichen Grundlagen zur Planung und zum Bau von Schienenwegen kann eine regionale Akzeptanz für das Schienenbauprojekt ABS / NBS Karlsruhe - Basel herbeigeführt werden. Anforderungen 1. Den Planungen zum Bau von Schienenwegen ist ein Betriebskonzept zugrunde zu legen, welches die wesentlichen Annahmen u. a. zum Zugmix und zur Geschwindigkeit enthält. Planungen ohne Betriebskonzept müssen auf die maximale Auslastungsfähigkeit der Strecke abgestimmt sein. 2. Bei der Bemessung von Schallschutzmaßnahmen entlang von hochbelasteten Schienenwegen ist der sog. Schienenbonus von -5 dB(A) abzuschaffen. 3. Die Grenzwerte zur Bemessung von Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen müssen denen der Bauleitplanung gleichgestellt werden. 4. Aktiver Lärmschutz erfordert die rasche Umsetzung eines nationalen und EUweiten Sanierungskonzeptes für das rollende Material nach schweizerischem Vorbild. Nach dem Stand der Technik ist dadurch eine Lärmreduktion um bis zu 70% möglich. -7- Begründung zu 1. Nach derzeitiger Rechtslage werden den Planungen von Schienenwegen die im Bundesverkehrswegeplan festgeschriebenen Prognosezahlen zugrunde gelegt. Auf diesen Prognosen basieren ebenfalls die Berechnungen zum Schallschutz und zum Erschütterungsschutz. Unbeachtet bleibt durch diese relativ vagen und kurzfristigen Prognosen der tatsächlich geplante Betrieb einer neuen oder auszubauenden Strecke. Die Deutsche Bahn AG wird als privates Wirtschaftsunternehmen bei jeder Maßnahme bestrebt sein, die vorhandene Streckenkapazität aus betriebswirtschaftlicher Sicht maximal auszulasten. Daher reichen Prognosen gerade zur Berechnung der tatsächlich zu erwartenden Lärmpegel und Erschütterungen im Schienenverkehr bei Weitem nicht aus. Berechnungsgrundlage muss entweder ein detailliertes Betriebskonzept oder die maximale Kapazität einer Strecke sein. zu 2. In aktuellen Schienenbau- und -ausbauprojekten wird gemäß 16. BlmSchV bei der Bemessung von Schallschutzmaßnahmen noch der sog. Schienenbonus von -5 dB(A) angewendet. Der Schienenbonus wurde bislang von der Rechtsprechung anerkannt. Er wird jedoch sowohl in der Literatur als auch in der Praxis zutreffend kritisiert. Nach der Rechtsprechung ist der Verordnungsgeber jedoch verpflichtet, die Fortentwicklung der Lärmwirkungsforschung zu beobachten und ggf. entstehende Neuerkenntnisse zu bewerten und zu gewichten. Nach dem Stand der Lärmwirkungsforschung ist nicht nachvollziehbar, warum beim Schienenverkehrslärm von einer geringeren Störwirkung ausgegangen wird, als dies beim Straßenverkehrslärm der Fall ist. Daher sollte entsprechend der tatsächlichen Lärmwirkung der sog. Schienenbonus abgeschafft werden. zu 3. Die Grenzwerte der 16. BlmSchV, die derzeit beim Schallschutz entlang von Schienenwegen angewendet werden, unterscheiden sich von den Orientierungswerten der DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau -, die von den Kommunen bei der Bauleitplanung zugrunde gelegt werden müssen. Nicht nachvollziehbar ist, warum Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer städtebaulichen Planungen deutlich strengere Werte im Lärmschutz zugrunde legen müssen, um gesunde Lebensverhältnisse zu sichern, als dies von Seiten der Deutschen Bahn AG als Wirtschaftsunternehmen bei den Planungen von Schienenwegen verlangt wird. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes ist es geboten, die Vorsorgewerte der DIN 18005 auch der Bemessung von Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen zugrunde zu legen. zu 4. Gemäß § 41 Abs. 1 BlmSchG ist beim Bau von Eisenbahnen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Nach dem aktuellen Stand der Technik ist mittels der Sanierung des Rollmaterials eine Lärmreduktion um bis zu 70% gegenüber älteren Zügen möglich. In der Schweiz gibt es bereits eine Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen. Für das Jahr 2015 wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der schweizerischen Güterwagen saniert wurde. In Deutschland muss die bislang ausschließlich auf bauliche Schutzanlagen ausgerichtete Förderpolitik aus Gründen des Gesundheitsschutzes dahingehend geändert werden, dass ein nationales -8- und EU-weites Aktionsprogramm zur Sanierung des rollenden Materials ausgearbeitet und umgesetzt werden kann. Forderungen an die Landesregierung Der Gemeinderat fordert die Landesregierung auf, die oben genannten Forderungen an die Bundesregierung zu unterstützen und ggf. über eine Bundesratsinitiative auf die Änderungen der o.g. Normen - insbesondere die Anpassung der 16. BlmSchVhinzuwirken. Abstimmungsergebnis: 8. Einstimmig. Bau eines Regenüberlaufbeckens im Stadtteil Mietersheim, westlich der B 3 - Vergabe der Erd-, Beton- und Kanalisationsarbeiten Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 081/2005 vom 08.08.2005; Stadtbauamt, Abt. Tiefbau Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Die Firma Meurer Bau GmbH; Lahr, wird aufgrund ihres Angebots vom 27.07.2005 beauftragt, die Erd-, Stahlbeton- und Kanalisationsarbeiten auszuführen. Die Auftragssumme beträgt inkl. 16 % MwSt. 322.495,45 Euro. Abstimmungsergebnis: 9. Einstimmig. Ausbau der Schutterlindenbergschule zur Ganztagesschule - Vergabe der Abbruch-, Kanalisations-, Erd-, Beton- und Mauerarbeiten Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 87/2005 vom 01.09.2005; Stadtbauamt, Abt. Hochbau Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Auftrag für die Abbruch-, Kanalisations-, Erd-, Beton- und Mauerarbeiten in Höhe von 747.157,73 Euro wird an die Firma Karl Wacker GmbH & Co. KG aus Offenburg vergeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -9- 10. Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Nutzungskonzepts - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 088/2005 vom 31.08.2005; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Für den Bereich zwischen Tiergartenstraße, Alte Bahnhofstraße, Schutter und Bädleweg wird ein qualifizierter Bebauungsplan mit der Bezeichnung INNENSTADT SÜDWEST aufgestellt. 2. Auf Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs wird gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 11. Bebauungsplan AREAL TRAMPLERSTRASSE - Fortführung des Verfahrens und Namensänderung von SOLARSIEDLUNG in AREAL TRAMPLERSTRASSE Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 089/2005 vom 30.08.2005; Stadtplanungsamt Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Der Entwurf zur Bebauung des Areals Tramplerstraße vom 02.09.2005 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Der Bebauungsplan SOLARSIEDLUNG TRAMPLERSTRASSE umbenannt. wird in AREAL 3. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans AREAL TRAMPLERSTRASSE wird gemäß § 244 BauGB nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung fortgeführt. 4. Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende städtebauliche Verträge mit dem Investor abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. - 10 - 12. Bebauungsplan HOSENMATTEN II - Änderung der Ausgleichskonzeption Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 090/2005 vom 01.09.2005; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Auf eine Realisierung der Ausgleichskonzeption im Bereich zwischen dem Baugebiet und dem Wald durch ein Umlegungsverfahren wird verzichtet. 2. Es sind Ersatzausgleichsmaßnahmen (auf städtischen Grundstücken) auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen und in Abhängigkeit der Zustimmung durch das Landratsamt und der evtl. betroffenen Ortschaftsräte in das Ökokonto einzustellen. Hierbei soll das „blaue Band der Schutter“ besondere Bedeutung haben. 3. Zur rechtlichen Sicherung wird die Verwaltung beauftragt, einen Vertrag mit dem Landratsamt abzuschließen, der Umfang und Zeitpunkt der Ausgleichsmaßnahmen festlegt. 4. Das Umlegungsverfahren zur Realisierung HOSENMATTEN II ist unmittelbar einzuleiten. Abstimmungsergebnis: des Baugebiets Einstimmig. 13. Rechtsverordnung nach § 14 Ladenschlussgesetz über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der „Chrysanthema 2005“ an den Sonntagen 23. Oktober und 6. November 2005 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 091/2005 vom 09.09.2005; Rechts- und Ordnungsamt, Abt. Rechtswesen Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen: RECHTSVERORDNUNG über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Lahr/Schwarzwald vom 19. September 2005 Aufgrund von § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) in der Fassung vom 02.06.2003 (BGBl I S. 744) i.V.m. § 8 der Verordnung der Landesregierung über den Ladenschluss vom 16.10.1996 (GBl. S. 658) i.d.F. der Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Änderung von arbeitszeit- und ladenschlussrechtlichen Vorschriften vom 08.02.1999 (GBl. S. 86) wird verordnet: - 11 - §1 In der Stadt Lahr/Schwarzwald dürfen die Verkaufsstellen aus Anlass der „Chrysanthema 2005“ am 23. Oktober 2005 und am 06. November 2005, jeweils in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, geöffnet sein. §2 Der Sonntagsverkauf am letzten Sonntag im Monat Oktober findet abweichend von der Rechtsverordnung der Stadt Lahr Schwarzwald über verkaufsoffene Sonntage vom 07.03.1995 im Jahr 2005 nicht statt. §3 Die Regelungen über besondere Verkaufsstellen i.S. der §§ 4 – 9 des Gesetzes über den Ladenschluss sowie über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen bleiben unberührt. §4 1. Arbeitnehmer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ausgenommen die unter § 17 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes genannten, dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. 2. Den Arbeitnehmern ab 18 Jahren sind Pausen entsprechend den Forderungen nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu gewähren. 3. Alle Arbeitnehmer sind für die Sonntagsarbeit entsprechend der Regelung in § 17 Abs. 3 des Gesetzes über den Ladenschluss von der Arbeit freizustellen (Ersatzruhetag). 4. Werdende Mütter, ausgenommen die in § 8 Abs. 4 des Mutterschutzgesetzes genannten, dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. §5 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe in Kraft. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 14. Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Lahr (Neufassung) ab dem 01.11.2005 hier: Neufestsetzung des Orchestertarifes und Einführung eines Entgelts für instrumentalen Partnerunterricht (Fördertarif) in Verbindung mit einem Quotenmodell Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 082/2005 vom 12.08.2005; Kulturamt, Städtische Musikschule - 12 - Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat beschließt die Anhebung des Entgelttarifes (Orchestertarif) für die ausschließliche Teilnahme von Musikschülern in einem Orchester der Städtischen Musikschule Lahr von derzeit 10,00 Euro monatlich auf 35,00 Euro monatlich. 2. Des Weiteren beschließt er die Einführung eines Entgelttarifes (Fördertarif) für den instrumentalen Partnerunterricht (2 Schüler) für Kinder bis einschl. 12 Jahre in Höhe von 50,00 Euro monatlich (Unterrichtsdauer 25 Minuten) auf der Grundlage des in der Neukonzeption der Städtischen Musikschule vom Mai 2005 beschriebenen Quotenmodells. 3. Entsprechend der Neukonzeption wird bezüglich des Bereichs Instrumentunterricht die Belegungsquote 1,4 Schüler pro Unterrichtsstunde für alle Fächer verbindlich eingeführt. Dies geschieht in folgenden Schritten: bis zum Schuljahresbeginn 2007/2008 soll die Quote 1,3 erreicht werden und bis zum Schuljahresbeginn 2008/2009 die Quote 1,4. 4. Ziffer 1 und 2 treten ab dem 01.11.2005 in Kraft und erfolgen im Vorgriff auf die in ihrer Gesamtheit noch durch den Gemeinderat zu beschließende Neukonzeption. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 25. Juli 2005 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 19. September 2005 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin