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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

19. September 2005
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 10/2005

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 19.09.2005

Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 19:15 Uhr

Teilnehmer/-innen:

Vorsitzender:

Oberbürgermeister Dr. Müller

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Haller
Kronawitter
Dr. Moritz
Müller
Rompel
Schwarz
Schweickhardt

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Baum
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kalt
Kleinschmidt

Fraktion Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Girstl
Hilberer
Roth
Wagenmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Kremling
Kronauer-Dietsche
Täubert
Vollmer

FDP-Fraktion:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Neumeister
Uffelmann

-2-

beratende Mitglieder:

Erste Bürgermeisterin
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Kaufmann
Langensteiner-Schönborn
Baum
(als Stadtrat)
Benz
Deusch
Haller
(als Stadtrat)
Kleinschmidt (als Stadtrat)
Roth
(als Stadtrat)

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Mauch
Schmidt
Straubmüller

Schriftführerin:

Stadtoberinspektor Weber

Zuhörer:

10

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird
vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

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I. FRAGESTUNDE

Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Von den Zuhörern werden keine Fragen gestellt.

II. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 25. Juli 2005
gefassten Beschlüsse

1. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Abteilung Vermessung als
Organisationseinheit mit dem bisherigen Aufgabenspektrum aufrechtzuerhalten. Spätestens im Jahr 2010 überprüft der Gemeinderat den
Erfolg der Maßnahmen unter grundsätzlichen Erwägungen.
2. Weiter befürwortet der Gemeinderat die Fortsetzung des Zweckverbands IGP nachdem er die Beschlüsse der Gemeinderäte Rust und
Friesenheim zur Kenntnis genommen hat. Die Auflösung des Zweckverbands
ist
nur
denkbar
auf
der
Grundlage
der
Zweckverbandssatzung und unter Berücksichtigung der Verpflichtungen der Belegenheitsgemeinden aus dem Bundvertrag.
3. Der Gemeinderat hat beschlossen, ein Grundstück auf der Gemarkung
Reichenbach, Gewerbegebiet Hexenmatt zu erwerben, sofern es völlig
frei von Belastungen ist.

III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN

1.

Ausscheiden von Frau Dr. Verena Kremling aus dem Gemeinderat
hier: Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 16 Abs. 1
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 083/2005 vom 02.09.2005;
Haupt- und Personalamt,
Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling ihre
Wählbarkeit verloren hat und somit aus dem Gemeinderat ausscheiden
muss.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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2.

Nachfolge im Gemeinderat für Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling
hier: Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch Herrn Dr. Ulrich Kettner nach
§ 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO;
Entscheidung des Gemeinderats

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 084/2005 vom 02.09.2005;
Haupt- und Personalamt,
Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für die Ablehnung der ehrenamtlichen
Tätigkeit durch Herrn Dr. Ulrich Kettner (Nachrücken für Frau Stadträtin
Dr. Verena Kremling) ein wichtiger Grund (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO)
vorliegt.
Abstimmungsergebnis:

3.

Einstimmig.

Nachfolge im Gemeinderat für Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling
hier: Feststellung, ob Hinderungsgründe für Frau Dorothee Granderath vorliegen

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 085/2005 vom 02.09.2005;
Haupt- und Personalamt,
Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für den Eintritt von Frau Dorothee Granderath als Nachfolgerin für Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling in den
Gemeinderat kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben
ist.
Abstimmungsergebnis:

4.

Einstimmig.

Verabschiedung von Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling aus dem Gemeinderat

Oberbürgermeister Dr. Müller dankt Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling für ihre geleistete Arbeit im Gemeinderat und wünscht ihr auf dem weiteren Weg alles Gute.

5.

Verpflichtung von Frau Dorothee Granderath als Stadträtin für die ausgeschiedene
Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling

Oberbürgermeister Dr. Müller verpflichtet Frau Stadträtin Dorothee Granderath gemäß
Verwaltungsvorschrift zu § 32 GemO mit den Worten:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft
zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Frau Stadträtin Dorothee Granderath antwortet: „Ich gelobe es.“

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6.

Nachwahl in gemeinderätliche Ausschüsse für
Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 092/2005 vom 02.09.2005;
Haupt- und Personalamt,
Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
Stadtrat Hilberer kommt zur Sitzung.
Der Gemeinderat wählt folgende Personen in die beschließenden und beratenden
Ausschüsse:
VertreterIn

1. StellvertreterIn

2. StellvertreterIn

Vollmer

Kronauer-Dietsche

Täubert

Granderath

Beschließende Ausschüsse
Hauptausschuß
Technischer Ausschuß

Täubert
Granderath
Vollmer
Kronauer-Dietsche

Beratende Ausschüsse
Stadtmarketing

Granderath

Vollmer

Täubert

Verkehrsausschuß

Kronauer-Dietsche

Granderath

Vollmer

Kulturausschuß

Granderath

Täubert

Kronauer-Dietsche

Kronauer-Dietsche

Täubert

Kronauer-Dietsche

Vollmer

Granderath

Haushaltsstrukturkommission

Täubert

Vollmer

Kronauer-Dietsche

Feuerwehrstrukturkommission

Kronauer-Dietsche

Täubert

Vollmer

Kommission Musikschule

Täubert

Kronauer-Dietsche

Granderath

Ausschuß für Soziales, Schulen und Sport
Umweltausschuß

Vollmer
Granderath

Kommissionen

Ausschüsse, deren Tätigkeit außerhalb der Zuständigkeit des Gemeinderats liegt
Umlegungsausschuß

Kronauer-Dietsche

Täubert

Granderath

Gemeinsamer Ausschuß

Täubert

Granderath

Kronauer-Dietsche

Pädagogischer Beirat der VHS Lahr

Granderath

Kronauer-Dietsche

Vollmer

Frauenbeirat

Kronauer-Dietsche

Granderath

Ingeborg Vollmer

Jugendgemeinderat

Täubert

Granderath

Vollmer

Seniorenbeirat

Vollmer

Kronauer-Dietsche

Granderath

Interkultureller Beirat

Granderath

Kronauer-Dietsche

Vollmer

Partnerschaftskomitee

Granderath

Kronauer-Dietsche

Vollmer

Gemeindewahlausschuss (OB-Wahl)

Täubert

Granderath

Ferienheim Falkau

Kronauer-Dietsche

Täubert

xxxxxxxxxxxxxxx

Abwasserverband

Kronauer-Dietsche

Täubert

xxxxxxxxxxxxxxx

Zweckverband
“Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“

Vollmer

Täubert

xxxxxxxxxxxxxxx

IGZ

Vollmer

Täubert

xxxxxxxxxxxxxxx

Zweckverband „Vis-á-Vis“

Granderath

Vollmer

xxxxxxxxxxxxxxx

Sonstige Gremien (Beiräte u.a.)

Verbandsversammlungen,...

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Wahlergebnis:

7.

Einstimmig.

Neu- und Ausbaustrecke der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Basel
Resolution an die Bundes- und Landesregierung

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 086/2005 vom 31.08.2005;
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Resolution mit den Forderungen an die Bundes- und
Landesregierung wie folgt:
Resolution des Gemeinderates der Stadt Lahr an die Bundes- und Landesregierung zum Ausbau der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Basel
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bekennt sich erneut zum vorrangigen 4-gleisigen Ausbau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel und setzt sich weiterhin für eine
sehr zügige Realisierung des Gesamtprojektes ein.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr setzt sich gleichermaßen für einen menschen- und
umweltgerechten Bahnverkehr ein und stellt folgende Forderungen an die Bundes- bzw.
Landesregierung:
Forderungen an die Bundesregierung
Der Gemeinderat der Stadt Lahr fordert die Bundesregierung auf, alle für die Planung
von neuen Schienenwegen einschlägigen Gesetze und Rechtsverordnungen entsprechend nachfolgenden Anforderungen zu novellieren.
Dabei muss aus Gründen des Gesundheitsschutzes insbesondere die 16. BlmSchV
modernisiert werden. Nur über die Änderungen der gesetzlichen Grundlagen zur Planung und zum Bau von Schienenwegen kann eine regionale Akzeptanz für das
Schienenbauprojekt ABS / NBS Karlsruhe - Basel herbeigeführt werden.
Anforderungen
1. Den Planungen zum Bau von Schienenwegen ist ein Betriebskonzept zugrunde
zu legen, welches die wesentlichen Annahmen u. a. zum Zugmix und zur Geschwindigkeit enthält. Planungen ohne Betriebskonzept müssen auf die
maximale Auslastungsfähigkeit der Strecke abgestimmt sein.
2. Bei der Bemessung von Schallschutzmaßnahmen entlang von hochbelasteten
Schienenwegen ist der sog. Schienenbonus von -5 dB(A) abzuschaffen.
3. Die Grenzwerte zur Bemessung von Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen müssen denen der Bauleitplanung gleichgestellt werden.
4. Aktiver Lärmschutz erfordert die rasche Umsetzung eines nationalen und EUweiten Sanierungskonzeptes für das rollende Material nach schweizerischem
Vorbild. Nach dem Stand der Technik ist dadurch eine Lärmreduktion um bis zu
70% möglich.

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Begründung
zu 1. Nach derzeitiger Rechtslage werden den Planungen von Schienenwegen die im
Bundesverkehrswegeplan festgeschriebenen Prognosezahlen zugrunde gelegt.
Auf diesen Prognosen basieren ebenfalls die Berechnungen zum Schallschutz
und zum Erschütterungsschutz. Unbeachtet bleibt durch diese relativ vagen und
kurzfristigen Prognosen der tatsächlich geplante Betrieb einer neuen oder auszubauenden Strecke.
Die Deutsche Bahn AG wird als privates Wirtschaftsunternehmen bei jeder Maßnahme
bestrebt
sein,
die
vorhandene
Streckenkapazität
aus
betriebswirtschaftlicher Sicht maximal auszulasten. Daher reichen Prognosen gerade zur Berechnung der tatsächlich zu erwartenden Lärmpegel und
Erschütterungen im Schienenverkehr bei Weitem nicht aus. Berechnungsgrundlage muss entweder ein detailliertes Betriebskonzept oder die maximale Kapazität
einer Strecke sein.
zu 2. In aktuellen Schienenbau- und -ausbauprojekten wird gemäß 16. BlmSchV bei
der Bemessung von Schallschutzmaßnahmen noch der sog. Schienenbonus von
-5 dB(A) angewendet. Der Schienenbonus wurde bislang von der Rechtsprechung anerkannt. Er wird jedoch sowohl in der Literatur als auch in der Praxis
zutreffend kritisiert. Nach der Rechtsprechung ist der Verordnungsgeber jedoch
verpflichtet, die Fortentwicklung der Lärmwirkungsforschung zu beobachten und
ggf. entstehende Neuerkenntnisse zu bewerten und zu gewichten.
Nach dem Stand der Lärmwirkungsforschung ist nicht nachvollziehbar, warum
beim Schienenverkehrslärm von einer geringeren Störwirkung ausgegangen wird,
als dies beim Straßenverkehrslärm der Fall ist. Daher sollte entsprechend der tatsächlichen Lärmwirkung der sog. Schienenbonus abgeschafft werden.
zu 3. Die Grenzwerte der 16. BlmSchV, die derzeit beim Schallschutz entlang von
Schienenwegen angewendet werden, unterscheiden sich von den Orientierungswerten der DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau -, die von den Kommunen bei
der Bauleitplanung zugrunde gelegt werden müssen.
Nicht nachvollziehbar ist, warum Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer städtebaulichen Planungen deutlich strengere Werte im Lärmschutz zugrunde legen
müssen, um gesunde Lebensverhältnisse zu sichern, als dies von Seiten der
Deutschen Bahn AG als Wirtschaftsunternehmen bei den Planungen von Schienenwegen verlangt wird. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes ist es geboten,
die Vorsorgewerte der DIN 18005 auch der Bemessung von Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen zugrunde zu legen.
zu 4. Gemäß § 41 Abs. 1 BlmSchG ist beim Bau von Eisenbahnen sicherzustellen,
dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
Nach dem aktuellen Stand der Technik ist mittels der Sanierung des Rollmaterials
eine Lärmreduktion um bis zu 70% gegenüber älteren Zügen möglich.
In der Schweiz gibt es bereits eine Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen. Für das Jahr 2015 wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der
schweizerischen Güterwagen saniert wurde. In Deutschland muss die bislang
ausschließlich auf bauliche Schutzanlagen ausgerichtete Förderpolitik aus Gründen des Gesundheitsschutzes dahingehend geändert werden, dass ein nationales

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und EU-weites Aktionsprogramm zur Sanierung des rollenden Materials ausgearbeitet und umgesetzt werden kann.
Forderungen an die Landesregierung
Der Gemeinderat fordert die Landesregierung auf, die oben genannten Forderungen an
die Bundesregierung zu unterstützen und ggf. über eine Bundesratsinitiative auf die Änderungen der o.g. Normen - insbesondere die Anpassung der 16. BlmSchVhinzuwirken.
Abstimmungsergebnis:

8.

Einstimmig.

Bau eines Regenüberlaufbeckens im Stadtteil Mietersheim, westlich der B 3
- Vergabe der Erd-, Beton- und Kanalisationsarbeiten

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 081/2005 vom 08.08.2005;
Stadtbauamt, Abt. Tiefbau
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Die Firma Meurer Bau GmbH; Lahr, wird aufgrund ihres Angebots vom
27.07.2005 beauftragt, die Erd-, Stahlbeton- und Kanalisationsarbeiten
auszuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 16 % MwSt. 322.495,45 Euro.
Abstimmungsergebnis:

9.

Einstimmig.

Ausbau der Schutterlindenbergschule zur Ganztagesschule
- Vergabe der Abbruch-, Kanalisations-, Erd-, Beton- und Mauerarbeiten

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 87/2005 vom 01.09.2005;
Stadtbauamt, Abt. Hochbau
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Auftrag für die Abbruch-, Kanalisations-, Erd-, Beton- und Mauerarbeiten in Höhe von 747.157,73 Euro wird an die Firma Karl Wacker GmbH &
Co. KG aus Offenburg vergeben.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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10. Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Nutzungskonzepts
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 088/2005 vom 31.08.2005;
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Für den Bereich zwischen Tiergartenstraße, Alte Bahnhofstraße, Schutter und Bädleweg wird ein qualifizierter Bebauungsplan mit der
Bezeichnung INNENSTADT SÜDWEST aufgestellt.
2. Auf Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs wird gemäß § 3 (1) und
§ 4 (1) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

11. Bebauungsplan AREAL TRAMPLERSTRASSE
- Fortführung des Verfahrens und Namensänderung von SOLARSIEDLUNG in
AREAL TRAMPLERSTRASSE
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 089/2005 vom 30.08.2005;
Stadtplanungsamt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Entwurf zur Bebauung des Areals Tramplerstraße vom 02.09.2005
wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der
Bebauungsplan
SOLARSIEDLUNG
TRAMPLERSTRASSE umbenannt.

wird

in

AREAL

3. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans AREAL
TRAMPLERSTRASSE wird gemäß § 244 BauGB nach den Vorschriften
des Baugesetzbuchs in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung
fortgeführt.
4. Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität wird
die Verwaltung beauftragt, entsprechende städtebauliche Verträge mit
dem Investor abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

- 10 -

12. Bebauungsplan HOSENMATTEN II
- Änderung der Ausgleichskonzeption
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 090/2005 vom 01.09.2005;
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Auf eine Realisierung der Ausgleichskonzeption im Bereich zwischen
dem Baugebiet und dem Wald durch ein Umlegungsverfahren wird verzichtet.
2. Es sind Ersatzausgleichsmaßnahmen (auf städtischen Grundstücken)
auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen und in Abhängigkeit der Zustimmung
durch das Landratsamt und der evtl. betroffenen Ortschaftsräte in das
Ökokonto einzustellen. Hierbei soll das „blaue Band der Schutter“ besondere Bedeutung haben.
3. Zur rechtlichen Sicherung wird die Verwaltung beauftragt, einen Vertrag
mit dem Landratsamt abzuschließen, der Umfang und Zeitpunkt der
Ausgleichsmaßnahmen festlegt.
4. Das Umlegungsverfahren zur Realisierung
HOSENMATTEN II ist unmittelbar einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:

des

Baugebiets

Einstimmig.

13. Rechtsverordnung nach § 14 Ladenschlussgesetz über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass der „Chrysanthema 2005“ an den Sonntagen
23. Oktober und 6. November 2005
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 091/2005 vom 09.09.2005;
Rechts- und Ordnungsamt, Abt. Rechtswesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Rechtsverordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen:
RECHTSVERORDNUNG
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
in der Stadt Lahr/Schwarzwald vom 19. September 2005

Aufgrund von § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) in der Fassung vom
02.06.2003 (BGBl I S. 744) i.V.m. § 8 der Verordnung der Landesregierung über den
Ladenschluss vom 16.10.1996 (GBl. S. 658) i.d.F. der Verordnung der Landesregierung
und des Sozialministeriums zur Änderung von arbeitszeit- und ladenschlussrechtlichen
Vorschriften vom 08.02.1999 (GBl. S. 86) wird verordnet:

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§1
In der Stadt Lahr/Schwarzwald dürfen die Verkaufsstellen aus Anlass der „Chrysanthema 2005“ am 23. Oktober 2005 und am 06. November 2005, jeweils in der Zeit von
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, geöffnet sein.
§2
Der Sonntagsverkauf am letzten Sonntag im Monat Oktober findet abweichend von der
Rechtsverordnung der Stadt Lahr Schwarzwald über verkaufsoffene Sonntage vom
07.03.1995 im Jahr 2005 nicht statt.
§3
Die Regelungen über besondere Verkaufsstellen i.S. der §§ 4 – 9 des Gesetzes über
den Ladenschluss sowie über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
bleiben unberührt.
§4
1. Arbeitnehmer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ausgenommen die unter § 17 Abs. 2
des Jugendarbeitsschutzgesetzes genannten, dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht
beschäftigt werden.
2. Den Arbeitnehmern ab 18 Jahren sind Pausen entsprechend den Forderungen nach
§ 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu gewähren.
3. Alle Arbeitnehmer sind für die Sonntagsarbeit entsprechend der Regelung in § 17
Abs. 3 des Gesetzes über den Ladenschluss von der Arbeit freizustellen (Ersatzruhetag).
4. Werdende Mütter, ausgenommen die in § 8 Abs. 4 des Mutterschutzgesetzes genannten, dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden.
§5
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe in Kraft.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

14. Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Lahr (Neufassung)
ab dem 01.11.2005
hier: Neufestsetzung des Orchestertarifes und Einführung eines Entgelts für
instrumentalen Partnerunterricht (Fördertarif) in Verbindung mit einem
Quotenmodell
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 082/2005 vom 12.08.2005;
Kulturamt, Städtische Musikschule

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Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Gemeinderat beschließt die Anhebung des Entgelttarifes (Orchestertarif) für die ausschließliche Teilnahme von Musikschülern in einem
Orchester der Städtischen Musikschule Lahr von derzeit 10,00 Euro
monatlich auf 35,00 Euro monatlich.
2. Des Weiteren beschließt er die Einführung eines Entgelttarifes (Fördertarif) für den instrumentalen Partnerunterricht (2 Schüler) für Kinder
bis einschl. 12 Jahre in Höhe von 50,00 Euro monatlich (Unterrichtsdauer 25 Minuten) auf der Grundlage des in der Neukonzeption der
Städtischen Musikschule vom Mai 2005 beschriebenen Quotenmodells.
3. Entsprechend der Neukonzeption wird bezüglich des Bereichs Instrumentunterricht die Belegungsquote 1,4 Schüler pro Unterrichtsstunde
für alle Fächer verbindlich eingeführt. Dies geschieht in folgenden
Schritten: bis zum Schuljahresbeginn 2007/2008 soll die Quote 1,3 erreicht werden und bis zum Schuljahresbeginn 2008/2009 die Quote 1,4.
4. Ziffer 1 und 2 treten ab dem 01.11.2005 in Kraft und erfolgen im Vorgriff
auf die in ihrer Gesamtheit noch durch den Gemeinderat zu beschließende Neukonzeption.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 25. Juli 2005
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.

Lahr/Schwarzwald, 19. September 2005

Vorsitzender

Schriftführer

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin