Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
18. Dezember 2006
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 16/2006 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 18.12.2006 Dauer der Sitzung: 17:40 Uhr bis 18:20 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Ackermann Benz Burger Dörfler Rompel Schweickhardt Wössner SPD-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt Kleinschmidt Schmidt Fraktion Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Girstl Mauch Pfütze Roth Wagenmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Granderath Kaiser-Munz Täubert Vollmer FDP-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Neumeister Uffelmann Fraktionslos Stadträtin Kronawitter -2- beratende Mitglieder: Erste Bürgermeisterin Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteherin Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Kaufmann Langensteiner-Schönborn Baum (als Stadtrat) Benz Deusch Kleinschmidt (als Stadtrat) Roth (als Stadtrat) Schweickhardt (als Stadtrat) entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Straubmüller Schwarz Haller Dr. Moritz Schriftführer: Stadtoberinspektor Pascal Weber Zuhörer: 5 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. II. BEKANNTGABE Sanierung der Trennvorhänge im Hallensportzentrum - Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gem. § 43 Abs. 4 GemO zur Vergabe der Sanierungsarbeiten. Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 168/2005 vom 05.12.2006; Stadtbauamt, Abt. Hochbau Oberbürgermeister Dr. Müller gibt folgende Eilentscheidung bekannt, die er gem. § 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung getroffen hat: Gem. § 84 der Gemeindeordnung werden zur Durchführung der Sanierung der Trennvorhänge im Hallensportzentrum bei der Finanzposition 1.6512.500000 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 43.200, 00 Euro bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 1.9000.003000 (Gewerbesteuer). III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Gedenktafeln für drei ausgewählte Lahrer Frauen Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 147/2006 vom 02.11.2006; Gleichstellungsbüro Stadträtin Kmitta und Stadträtin Kronawitter kommen zur Sitzung. Stadtrat Uffelmann beantragt, dass über die Ehrung der drei Frauen durch Gedenktafeln getrennt abgestimmt werden soll. 1. Der Gemeinderat nimmt das Votum des Frauenbeirates zur Kenntnis und beschließt, Frau Hildegard Kattermann durch eine Gedenktafel zu ehren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -4- 2. Der Gemeinderat nimmt das Votum des Frauenbeirates zur Kenntnis und beschließt, Frau Frida Sauer durch eine Gedenktafel zu ehren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 3. Der Gemeinderat nimmt das Votum des Frauenbeirates zur Kenntnis und beschließt, Frau Frieda Unger durch eine Gedenktafel zu ehren. Abstimmungsergebnis: 16 12 1 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung 4. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.250,00 Euro sollen im Haushaltsplan 2007 bei Finanzposition 2.3660.940000/999 bereitgestellt werden. Abstimmungsergebnis: 2. Einstimmig. Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde und der unteren Baurechtsbehörde - Verwaltungsgebührensatzung - Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 156/2006 vom 01.12.2006; Stadtkämmerei Der Gemeinderat fasst folgenden Beschlussvorschlag: 1. Die Gebührenkalkulation mit den dort genannten Gebührenvorschlägen nach Maßgabe der dieser Drucksache beigefügten Anlage 4 werden beschlossen. 2. Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation nach Ziffer 1 wird die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde und der unteren Baurechtsbehörde -Verwaltungsgebührensatzung- einschl. dem Gebühren-verzeichnis nach Maßgabe der dieser Drucksache beigefügten Anlagen 1 und 2 beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -5- 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung - Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 167/2006 vom 04.12.2006; Stadtkämmerei Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung - vom 21. Februar 1994 in der Änderungsfassung vom 15. Oktober 2001 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs (Anlage 1). Abstimmungsergebnis: 4. Einstimmig. Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 166/2006 vom 30.11.2006; BGL Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt vorbehaltlich des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) zum 31.12.2005 mit einer Bilanzsumme von € 4.123.548,42 und einem Jahresgewinn von € 111.666,60 auf der Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest. 2. Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Bau- und Grünbereich in Höhe von € 96.879,55 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Stadtwald in Höhe von € 14.787,05 wird an den Haushalt der Gemeinde abgeführt. Abstimmungsergebnis: 5. Einstimmig. Aufnahme von Kindern aus anderen Kommunen in Lahrer Kindertageseinrichtungen Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 162/2006 vom 28.11.2006; Amt für Soziales, Schulen und Sport Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Die Aufnahme von Kindern, die ihren Hauptwohnsitz in Lahr haben, hat Vorrang. Die Aufnahme von Kindern aus anderen Kommunen in Lahrer Kindertageseinrichtungen ist nach Genehmigung durch das Amt für Soziales, Schulen und Sport nachrangig möglich. Die so belegten Plätze werden in der Kindergartenbedarfsplanung als aktuell nicht von Lahrer Kindern belegbare Plätze mit überörtlichem Einzugsgebiet ausgewiesen. -6- 2. Für auswärtige Kinder, deren Aufnahme genehmigt wurde, wird der Personalkostenzuschuss um das Betreuungsentgelt und mindestens den platzbezogenen Zuschuss nach der KitaGVO gekürzt, unabhängig davon, ob die Wohnsitzgemeinde des Kindes oder ein Dritter diesen Zuschuss übernimmt. 3. Bei den Mietzuschüssen wird ab dem 01.01.2007 für auswärtige Kinder, deren Aufnahme genehmigt wurde, kein Abzug mehr vorgenommen. 4. Sofern die Aufnahme von Kindern, welche ihren Hauptwohnsitz nicht in Lahr haben, nicht genehmigt wurde, wird der Personalkostenzuschuss und der Mietkostenzuschuss für die Einrichtung um den Anteil der auswärtigen Kinder an der Gesamtzahl aller aufgenommen Kinder zum Stichtag 15. Januar eines Kalenderjahres gekürzt. Abstimmungsergebnis: 6. Einstimmig. Bebauungsplan EICHGARTEN-OST - Beratung des Entwurfs - Offenlegungsbeschluss Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 164/2006 vom 30.11.2006; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan EICHGARTEN-OST vom 23.11.2006 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemeäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 7. Einstimmig. Eigenbetrieb Versorgung und Verkehr Lahr; Jahresabschluss 2005 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 169/2006 vom 12.12.2006; Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Versorgung und Verkehr Lahr zum 31.12.2005 mit einer Bilanzsumme von € 43.457.998,84 und einem Jahresgewinn von € 3.752.455,38 auf der Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest. 2. Der Jahresgewinn in Höhe von € 3.752.455,38 sowie ein Teilbetrag des vorgetragenen Gewinns aus dem Vorjahr in Höhe von € 48.550,77, zusammen € 3.801.006,15, wird zum 21.12.2006 an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -7- IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 27. November 2006 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses am 26. Oktober 2006 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 18. Dezember 2006 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin