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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

18. Dezember 2006
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 16/2006
Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 18.12.2006
Dauer der Sitzung:

17:40 Uhr bis 18:20 Uhr

Teilnehmer/-innen:

Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Rompel
Schweickhardt
Wössner

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Baum
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kalt
Kleinschmidt
Schmidt

Fraktion Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Girstl
Mauch
Pfütze
Roth
Wagenmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Kaiser-Munz
Täubert
Vollmer

FDP-Fraktion:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Neumeister
Uffelmann

Fraktionslos

Stadträtin

Kronawitter

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beratende Mitglieder:

Erste Bürgermeisterin
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Kaufmann
Langensteiner-Schönborn
Baum
(als Stadtrat)
Benz
Deusch
Kleinschmidt (als Stadtrat)
Roth
(als Stadtrat)
Schweickhardt (als Stadtrat)

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Straubmüller
Schwarz
Haller
Dr. Moritz

Schriftführer:

Stadtoberinspektor

Pascal Weber

Zuhörer:

5

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird
vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

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I. FRAGESTUNDE

Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates.

Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.

II. BEKANNTGABE

Sanierung der Trennvorhänge im Hallensportzentrum
- Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gem. § 43 Abs. 4 GemO
zur Vergabe der Sanierungsarbeiten.
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 168/2005 vom 05.12.2006;
Stadtbauamt, Abt. Hochbau
Oberbürgermeister Dr. Müller gibt folgende Eilentscheidung bekannt, die er gem.
§ 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung getroffen hat:
Gem. § 84 der Gemeindeordnung werden zur Durchführung der Sanierung der Trennvorhänge im Hallensportzentrum bei der Finanzposition
1.6512.500000 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 43.200, 00 Euro
bewilligt.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 1.9000.003000 (Gewerbesteuer).

III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN

1.

Gedenktafeln für drei ausgewählte Lahrer Frauen

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 147/2006 vom 02.11.2006;
Gleichstellungsbüro
Stadträtin Kmitta und Stadträtin Kronawitter kommen zur Sitzung.
Stadtrat Uffelmann beantragt, dass über die Ehrung der drei Frauen durch Gedenktafeln getrennt abgestimmt werden soll.
1. Der Gemeinderat nimmt das Votum des Frauenbeirates zur Kenntnis und
beschließt,
Frau Hildegard Kattermann
durch eine Gedenktafel zu ehren.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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2. Der Gemeinderat nimmt das Votum des Frauenbeirates zur Kenntnis und
beschließt,
Frau Frida Sauer
durch eine Gedenktafel zu ehren.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

3. Der Gemeinderat nimmt das Votum des Frauenbeirates zur Kenntnis und
beschließt,
Frau Frieda Unger
durch eine Gedenktafel zu ehren.
Abstimmungsergebnis: 16
12
1

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltung

4. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.250,00 Euro sollen im Haushaltsplan 2007 bei Finanzposition 2.3660.940000/999 bereitgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:

2.

Einstimmig.

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von
Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde und der unteren Baurechtsbehörde
- Verwaltungsgebührensatzung -

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 156/2006 vom 01.12.2006;
Stadtkämmerei

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschlussvorschlag:
1. Die Gebührenkalkulation mit den dort genannten Gebührenvorschlägen
nach Maßgabe der dieser Drucksache beigefügten Anlage 4 werden beschlossen.
2. Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation nach Ziffer 1 wird die Satzung
über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von
Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde und der unteren Baurechtsbehörde -Verwaltungsgebührensatzung- einschl. dem Gebühren-verzeichnis
nach Maßgabe der dieser Drucksache beigefügten Anlagen 1 und 2 beschlossen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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3.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr
über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
- Verwaltungsgebührensatzung -

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 167/2006 vom 04.12.2006;
Stadtkämmerei
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung der
Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung von Verwaltungsgebühren –
Verwaltungsgebührenordnung - vom 21. Februar 1994 in der Änderungsfassung vom 15. Oktober 2001 nach Maßgabe des angeschlossenen
Entwurfs (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:

4.

Einstimmig.

Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 166/2006 vom 30.11.2006;
BGL
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat stellt vorbehaltlich des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Bau- und
Gartenbetrieb Lahr (BGL) zum 31.12.2005 mit einer Bilanzsumme von €
4.123.548,42 und einem Jahresgewinn von € 111.666,60 auf der Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest.
2. Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Bau- und Grünbereich in Höhe
von € 96.879,55 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresgewinn
des Betriebszweiges Stadtwald in Höhe von € 14.787,05 wird an den
Haushalt der Gemeinde abgeführt.
Abstimmungsergebnis:

5.

Einstimmig.

Aufnahme von Kindern aus anderen Kommunen in
Lahrer Kindertageseinrichtungen

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 162/2006 vom 28.11.2006;
Amt für Soziales, Schulen und Sport
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Die Aufnahme von Kindern, die ihren Hauptwohnsitz in Lahr haben, hat
Vorrang. Die Aufnahme von Kindern aus anderen Kommunen in Lahrer
Kindertageseinrichtungen ist nach Genehmigung durch das Amt für Soziales, Schulen und Sport nachrangig möglich. Die so belegten Plätze
werden in der Kindergartenbedarfsplanung als aktuell nicht von Lahrer
Kindern belegbare Plätze mit überörtlichem Einzugsgebiet ausgewiesen.

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2. Für auswärtige Kinder, deren Aufnahme genehmigt wurde, wird der Personalkostenzuschuss um das Betreuungsentgelt und mindestens den
platzbezogenen Zuschuss nach der KitaGVO gekürzt, unabhängig davon,
ob die Wohnsitzgemeinde des Kindes oder ein Dritter diesen Zuschuss
übernimmt.
3. Bei den Mietzuschüssen wird ab dem 01.01.2007 für auswärtige Kinder,
deren Aufnahme genehmigt wurde, kein Abzug mehr vorgenommen.
4. Sofern die Aufnahme von Kindern, welche ihren Hauptwohnsitz nicht in
Lahr haben, nicht genehmigt wurde, wird der Personalkostenzuschuss
und der Mietkostenzuschuss für die Einrichtung um den Anteil der auswärtigen Kinder an der Gesamtzahl aller aufgenommen Kinder zum Stichtag
15. Januar eines Kalenderjahres gekürzt.
Abstimmungsergebnis:
6.

Einstimmig.

Bebauungsplan EICHGARTEN-OST
- Beratung des Entwurfs
- Offenlegungsbeschluss

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 164/2006 vom 30.11.2006;
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan EICHGARTEN-OST vom 23.11.2006
wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemeäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
7.

Einstimmig.

Eigenbetrieb Versorgung und Verkehr Lahr;
Jahresabschluss 2005

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 169/2006 vom 12.12.2006;
Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Versorgung und Verkehr Lahr zum 31.12.2005 mit einer Bilanzsumme von €
43.457.998,84 und einem Jahresgewinn von € 3.752.455,38 auf der
Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von € 3.752.455,38 sowie ein Teilbetrag des
vorgetragenen Gewinns aus dem Vorjahr in Höhe von € 48.550,77, zusammen € 3.801.006,15, wird zum 21.12.2006 an den Haushalt der Stadt
Lahr abgeführt.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 27. November 2006
2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses
am 26. Oktober 2006
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.

Lahr/Schwarzwald, 18. Dezember 2006

Vorsitzender

Schriftführer

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin