Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
28. Februar 2005
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 03/2005 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 28.02.2005 Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis Uhr 19:30 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Müller CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Ackermann Benz Burger Dörfler Haller Kronawitter Dr. Moritz Rompel Schwarz Schweickhardt Straubmüller SPD-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt Kleinschmidt Schmidt Fraktion Freie Wähler: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Girstl Hilberer Mauch Roth Wagenmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kronauer-Dietsche Täubert Vollmer FDP-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Neumeister Uffelmann -2- beratende Mitglieder: Erste Bürgermeisterin Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteherin Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Kaufmann Langensteiner-Schönborn Baum (als Stadtrat) Deusch Haller (als Stadtrat) Kleinschmidt (als Stadtrat) Roth (als Stadtrat) entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Bothor Dr. Kremling Müller Schriftführer: Stadtoberinspektor Weber Zuhörer: 10 (Urlaub) (berufl.) (berufl.) Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtet Oberbürgermeister Dr. Müller über die Verhandlung über die Passagierfluglizenz vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Hierzu sei am heutigen Tage eine für Lahr positive Entscheidung getroffen worden. Oberbürgermeister Dr. Müller fasst die Entscheidung des 8. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wie folgt kurz zusammen: Das Gericht habe die Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg aufgehoben. Eine Revision sei nicht zugelassen, allerdings könne gegen die Nichtzulassung Beschwerde eingelegt werden. Die Kostenverteilung sei festgelegt worden im Verhältnis ¾ zu ¼ zu Lasten des Landes Baden-Württemberg. Die Planung (Landesverkehrswegeplan) stehe Passagierflügen in Lahr nicht entgegen. Die positiven Argumente der Antragsstellerin, aber auch im weitesten Sinne der Region, seien laut der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht hinreichend in den Blick genommen und gewichtet worden. Deshalb ist die Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg rechtswidrig. Das Land habe keine tragfähige Begründung zum Themenfeld „Bedarf“ vorgelegt bzw. warum der Bedarf in Lahr eine Gefährdung der Luftverkehrsinfrastruktur darstellen soll. Nur bei schwerwiegenden Gefahren für die gesamte Luftverkehrsinfrastruktur sei Lahr nicht zu genehmigen. Eine mögliche Lärmbelästigung falle nicht schwerwiegend ins Gewicht, da der entstehende Lärm wahrscheinlich im bestehenden Verkehrslärm der Autobahn A 5 untergehen werde. Die Kosten für das Land Baden-Württemberg seien (auch im Vergleich mit anderen Standorten) zu vernachlässigen. Oberbürgermeister Dr. Müller resümiert, dass demnach alle von der Stadt Lahr sowie der Region vorgebrachten Argumente in die Entscheidung des Gerichts eingeflossen seien und auch in die neue Entscheidung des Regierungspräsidiums einzufließen haben. Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg hat allerdings auch entschieden, dass das Regierungspräsidium Freiburg auch bei der neuerlichen Entscheidung einen Ermessensspielraum habe. Das Ermessen sei nicht auf null reduziert. Für die Stadt Lahr bedeute dieses Urteil, dass auf dem juristischen Felde ein Sieg errungen worden sei. Allerdings bedarf es weiterhin der politischen Unterstützung aller Gruppierungen, Mandatsträger und politischen Kräfte sowie aller regionalen Akteure. Oberbürgermeister Dr. Müller kündigt für Freitag, 04.03.2005, eine Pressekonferenz zum weiteren Vorgehen an. An dieser nehmen auch Vertreter des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein, der Wirtschaftsregion Ortenau sowie der Industrie- und Handelskammer teil. Ziel aller Befürworter eines Passagierflugs auf dem Lahrer Flughafen müsse es nun sein, dass die Landesregierung keine Beschwerde gegen das getroffene Urteil einlege bzw. dass das Regierungspräsidium Freiburg schnellstmöglich die Passagierfluggenehmigung erteilt. -4- I. BEKANNTGABE Stadträtin Kronawitter kommt zur Sitzung. Sanierung des Kunstrasenplatzes durch den Hockey-Club Lahr e. V. hier: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 01.02.2005 gem. § 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 005/2005 vom 16.02.2005; Amt für Soziales, Schulen und Sport Oberbürgermeister Dr. Müller hat am 01.02.2005 folgende Eilentscheidung vom 31.01.2005 vollzogen: 1. Die Stadt Lahr gewährt dem Hockey-Club Lahr e. V. eine Soforthilfe in Höhe von € 42.000,-- um dem vorliegenden Vergleichsvorschlag der Firma polytan zuzustimmen. Über Modalitäten und Höhe einer Rückzahlung wird nach Eingang des Zuschussbescheides des Badischen Sportbundes entschieden. 2. Die bei Haushaltsstelle 2.5620.962000-003 (Bauliche Verbesserung Hockey-Platz) entstehenden außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von € 42.000,-- werden gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.0300.261000 (Zinseinnahmen Gewerbesteuer Vollverzinsung). 3. Der Oberbürgermeister wird den Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung am 31.01.2005 über die Eilentscheidung entsprechend unterrichten. Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Kenntnis. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin a) Festsetzung des Wahltages b) Bildung des Gemeindewahlausschusses c) Stellenausschreibung d) Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Bewerber/-innen (Terminfestlegung) Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 013/2005 vom 09.02.2005; Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Oberbürgermeister Dr. Müller ist zu diesem gesamten Tagesordnungspunkt befangen und begibt sich in den Zuhörerraum. Die Sitzungsleitung übernimmt Frau Erste Bürgermeisterin Kaufmann. -5- Stadträtin Kronauer-Dietsche kommt zur Sitzung. a) Festsetzung des Wahltages Stadträtin Rompel teilt für die CDU-Fraktion mit, dass der von der Verwaltung vorgeschlagene Termin für sie nicht akzeptabel sei. Sie möchte aufgrund der Nähe zu den Sommerferien einen späteren Termin und schlägt für den ersten Wahlgang den 09.10.2005 sowie für eine evtl. notwendige Neuwahl den 23.10.2005 vor. Stadtrat Uffelmann unterbreitet anschließend einen Kompromissvorschlag. Er stellt den Antrag, den Termin für den ersten Wahlgang auf Sonntag, 02.10.2005 und für eine evtl. notwendige Neuwahl auf den 16.10.2005 festzusetzen. Abstimmungsergebnis: 3 25 0 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Damit ist der Antrag abgelehnt. Stadträtin Rompel stellt den Antrag, den Termin für den ersten Wahlgang auf den 09.10.2005 sowie für eine evtl. notwendige Neuwahl auf den 23.10.2005 festzusetzen. Abstimmungsergebnis: 13 12 3 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Der Antrag ist damit angenommen. Der Termin für den ersten Wahlgang wird auf den 09.10.2005, für eine evtl. notwendige Neuwahl auf den 23.10.2005 festgesetzt. b) Bildung des Gemeindewahlausschusses Zu b)1) „Bildung des Gemeindewahlausschusses (Wahl der Vorsitzenden )“ ist Frau Erste Bürgermeisterin Kaufmann befangen und begibt sich in den Zuhörerraum. Die Sitzungsleitung übernimmt Herr Bürgermeister Langensteiner-Schönborn. Zu b)2) „Bildung des Gemeindewahlausschusses (Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden)“ ist Frau Stadtoberamtsrätin Friederike Ohnemus befangen und begibt sich ebenfalls in den Zuhörerraum. -6- Aus der Mitte des Gemeinderats werden folgende Personen für den Gemeindewahlausschuss vorgeschlagen: 1) Vorsitzende: Erste Bürgermeisterin Brigitte Kaufmann 2) stellv. Vorsitzende: Stadtoberamtsrätin Friederike Ohnemus 3) Beisitzer: Stadtrat Rudolf Dörfler (ordentliches Mitglied) Stadtrat Johannes Haller (stellv. Mitglied) Stadträtin Uta Dreyer (ordentliches Mitglied) Stadtrat Otto Kalt (stellv. Mitglied) Stadträtin Traudel Bothor (ordentliches Mitglied) Stadtrat Roland Wagenmann (stellv. Mitglied) Stadtrat Sven Täubert (ordentliches Mitglied) Stadträtin Dr. Verena Kremling (stellv. Mitglied) Stadträtin Sonia Kmitta (ordentliches Mitglied) Stadtrat Manfred Neumeister (stellv. Mitglied) Der Gemeinderat wählt Frau Erste Bürgermeisterin Kaufmann zur Vorsitzenden des Gemeindewahlausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Der Gemeinderat wählt Frau Stadtoberamtsrätin Friederike Ohnemus zur stellvertretenden Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Frau Erste Bürgermeisterin Kaufmann übernimmt wieder die Sitzungsleitung. Der Gemeinderat wählt die unter b)3) aufgeführten Personen zu Beisitzern und Stellvertretern im Gemeindewahlausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. c) Stellenausschreibung Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Die Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin ist am Montag, 04.07.2005, öffentlich auszuschreiben, und zwar im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in den beiden Lahrer Tageszeitungen. Das Ende der Frist für Bewerbungen wird auf Mittwoch, 14.09.2005, im Falle einer notwendigen Neuwahl auf Mittwoch, 12.10.2005, festgesetzt. Für die Ausschreibung gilt der Text gemäß der Anlage zur Beschlussvorlage mit den abgeänderten Daten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -7- d) Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Bewerber/-innen (Terminfestlegung) Zur Vorstellung der Bewerber/-innen ist eine öffentliche Versammlung auf Mittwoch, 28.09.2005, in die Stadthalle einzuberufen. Abstimmungsergebnis: 2. Einstimmig. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Rechnungsjahr 2003 des Bäderbetriebes Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 009/2005 vom 10.12.2004; Rechnungsprüfungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Bäderbetriebes der Stadt Lahr/Schwarzwald zum 31.12.2003 mit einer Bilanzsumme von € 42.036.621,98 und einen Jahresgewinn von € 704.169,48 auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn in Höhe von € 704.169,48 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: 3. Einstimmig. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH, Geschäftsführerbestellung – Nachträgliche Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 11/2005 vom 03.02.2005; Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Oberbürgermeister Dr. Müller ist zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und begibt sich in den Zuhörerraum. Es wird folgender Beschluss gefasst: Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller bei der Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH am 07.12.2004 hinsichtlich der Wahl seiner Person zum Geschäftsführer nachträglich von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -8- 4. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben hier: Erwerb von Grundstücken Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 14/2005 vom 15.02.2005; Stadtkämmerei, Abt. Finanzverwaltung und Haushalt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 GemO überplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 2.8800.932000-999 (Erwerb von Grundstücken) in Höhe von € 648.140,--. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 2.6140.352000-001 (Mehrzuteilungen aus Umlegungsmaßnahmen) in Höhe von € 379.400,-- und durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 1.9000.00300 (Gewerbesteuer) von € 268.740,--. Abstimmungsergebnis: 5. Einstimmig. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben hier: Kostenerstattungen an den BGL für Straßenunterhaltung Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 015/2005 vom 15.02.2005; Stadtkämmerei, Abt. Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 GemO überplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 1.6300.675500 (BGL-Leistungen Gemeindestraßen) in Höhe von € 158.130,--. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei Haushaltsstelle 1.6750.67550 (BGL-Leistungen Straßenreinigung und Winterdienst) in Höhe von € 114.080,-- und bei Haushaltsstelle 1.7810.67550 (BGL-Leistungen für Feldwege) von € 44.050,--. Abstimmungsergebnis: 6. Einstimmig. Bebauungsplan HAGENBÜCHLE-NORD im Stadtteil Reichenbach hier: Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 004/2004 vom 14.01.2005; Stadtplanungsamt Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Die Stellungnahmen vom 14.01.2005 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans HAGENBÜCHLE-NORD und den hierzu erlassenen örtlichen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften werden beschlossen. 2. Der Bebauungsplan HAGENBÜCHLE-NORD und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 14.01.2005 als Satzungen beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -9- 7. Familien- und Freizeitbad Reichenbach - Bericht über die weitere Entwicklung - Betriebskostenzuschuss der Stadt Lahr für das Jahr 2005 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 006/2004 vom 25.01.2005; Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat nimmt vom Bericht über die weitere Entwicklung des Familien- und Freizeitbades Reichenbach Kenntnis. 2. Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse: 2.1 Der Gemeinderat stimmt der Gewährung eines Betriebskostenzuschusses gemäß § 11 Abs. 1 des Überlassungsvertrages seitens der Stadt an den Verein Familien- und Freizeitbad Reichenbach e. V. für das Betriebsjahr 2005 zu; die Zuschusshöhe wird für das Jahr 2005 auf € 25.500,-- festgesetzt. 2.2 Nach Ablauf der Badesaison 2005 ist im Gemeinderat über die weitere Entwicklung erneut Bericht zu erstatten und die Zuschüsse für das darauf folgende Haushaltsjahr neu festzusetzen. Abstimmungsergebnis: 8. Einstimmig. Naturbad Sulz - Bericht über die Entwicklung in der Saison 2004 - Betriebskostenzuschuss der Stadt Lahr für das Jahr 2005 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 007/2005 vom 18.02.2005; Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. 2. Der Gemeinderat nimmt vom Bericht über die Entwicklung des Naturbades Sulz in der Saison 2004 Kenntnis. Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse: 2. 1 Der Gemeinderat stimmt der Gewährung eines Betriebkostenzuschusses gemäß des Überlassungsvertrages seitens der Stadt an den Verein Naturbad Sulz e.V. für das Betriebsjahr 2005 zu; die Zuschusshöhe wird für das Jahr 2005 auf 27.500,- € festgesetzt. 2. 2. Nach Ablauf der Badesaison 2005 ist im Gemeinderat über die weitere Entwicklung erneut Bericht zu erstatten und die Zuschusshöhe für das darauf folgende Haushaltsjahr neu festzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. - 10 - III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 31.01.2005. Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 28.02.2005 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin