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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 03/2005

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 28.02.2005

Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis Uhr 19:30 Uhr

Teilnehmer/-innen:

Vorsitzender:

Oberbürgermeister Dr. Müller

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Haller
Kronawitter
Dr. Moritz
Rompel
Schwarz
Schweickhardt
Straubmüller

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Baum
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kalt
Kleinschmidt
Schmidt

Fraktion Freie Wähler:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Girstl
Hilberer
Mauch
Roth
Wagenmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kronauer-Dietsche
Täubert
Vollmer

FDP-Fraktion:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Neumeister
Uffelmann

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beratende Mitglieder:

Erste Bürgermeisterin
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Kaufmann
Langensteiner-Schönborn
Baum
(als Stadtrat)
Deusch
Haller
(als Stadtrat)
Kleinschmidt (als Stadtrat)
Roth
(als Stadtrat)

entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Bothor
Dr. Kremling
Müller

Schriftführer:

Stadtoberinspektor Weber

Zuhörer:

10

(Urlaub)
(berufl.)
(berufl.)

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird
vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

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Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtet Oberbürgermeister Dr. Müller über die Verhandlung über die Passagierfluglizenz vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim.
Hierzu sei am heutigen Tage eine für Lahr positive Entscheidung getroffen worden.
Oberbürgermeister Dr. Müller fasst die Entscheidung des 8. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wie folgt kurz zusammen:











Das Gericht habe die Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg
aufgehoben.
Eine Revision sei nicht zugelassen, allerdings könne gegen die Nichtzulassung
Beschwerde eingelegt werden.
Die Kostenverteilung sei festgelegt worden im Verhältnis ¾ zu ¼ zu Lasten des
Landes Baden-Württemberg.
Die Planung (Landesverkehrswegeplan) stehe Passagierflügen in Lahr nicht
entgegen.
Die positiven Argumente der Antragsstellerin, aber auch im weitesten Sinne der
Region, seien laut der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs
Baden-Württemberg nicht hinreichend in den Blick genommen und gewichtet
worden. Deshalb ist die Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg
rechtswidrig.
Das Land habe keine tragfähige Begründung zum Themenfeld „Bedarf“ vorgelegt
bzw. warum der Bedarf in Lahr eine Gefährdung der Luftverkehrsinfrastruktur
darstellen soll. Nur bei schwerwiegenden Gefahren für die gesamte Luftverkehrsinfrastruktur sei Lahr nicht zu genehmigen.
Eine mögliche Lärmbelästigung falle nicht schwerwiegend ins Gewicht, da der
entstehende Lärm wahrscheinlich im bestehenden Verkehrslärm der Autobahn A 5
untergehen werde.
Die Kosten für das Land Baden-Württemberg seien (auch im Vergleich mit anderen
Standorten) zu vernachlässigen.

Oberbürgermeister Dr. Müller resümiert, dass demnach alle von der Stadt Lahr sowie
der Region vorgebrachten Argumente in die Entscheidung des Gerichts eingeflossen
seien und auch in die neue Entscheidung des Regierungspräsidiums einzufließen
haben.
Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg hat allerdings auch entschieden, dass das
Regierungspräsidium Freiburg auch bei der neuerlichen Entscheidung einen
Ermessensspielraum habe. Das Ermessen sei nicht auf null reduziert.
Für die Stadt Lahr bedeute dieses Urteil, dass auf dem juristischen Felde ein Sieg
errungen worden sei. Allerdings bedarf es weiterhin der politischen Unterstützung aller
Gruppierungen, Mandatsträger und politischen Kräfte sowie aller regionalen Akteure.
Oberbürgermeister Dr. Müller kündigt für Freitag, 04.03.2005, eine Pressekonferenz
zum weiteren Vorgehen an. An dieser nehmen auch Vertreter des Regionalverbandes
Südlicher Oberrhein, der Wirtschaftsregion Ortenau sowie der Industrie- und
Handelskammer teil. Ziel aller Befürworter eines Passagierflugs auf dem Lahrer
Flughafen müsse es nun sein, dass die Landesregierung keine Beschwerde gegen das
getroffene Urteil einlege bzw. dass das Regierungspräsidium Freiburg schnellstmöglich
die Passagierfluggenehmigung erteilt.

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I. BEKANNTGABE

Stadträtin Kronawitter kommt zur Sitzung.
Sanierung des Kunstrasenplatzes durch den Hockey-Club Lahr e. V.
hier: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 01.02.2005
gem. § 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 005/2005 vom 16.02.2005;
Amt für Soziales, Schulen und Sport
Oberbürgermeister Dr. Müller hat am 01.02.2005 folgende Eilentscheidung vom
31.01.2005 vollzogen:
1. Die Stadt Lahr gewährt dem Hockey-Club Lahr e. V. eine Soforthilfe in
Höhe von € 42.000,-- um dem vorliegenden Vergleichsvorschlag der
Firma polytan zuzustimmen. Über Modalitäten und Höhe einer
Rückzahlung wird nach Eingang des Zuschussbescheides des
Badischen Sportbundes entschieden.
2. Die bei Haushaltsstelle 2.5620.962000-003 (Bauliche Verbesserung
Hockey-Platz) entstehenden außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
€ 42.000,-- werden gemäß § 84 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg
bewilligt.
Die
Deckung
erfolgt
durch
Mehreinnahmen
bei
der
Haushaltsstelle
1.0300.261000
(Zinseinnahmen Gewerbesteuer Vollverzinsung).
3. Der Oberbürgermeister wird den Gemeinderat in der nichtöffentlichen
Sitzung am 31.01.2005 über die Eilentscheidung entsprechend
unterrichten.
Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Kenntnis.

II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN

1. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin
a) Festsetzung des Wahltages
b) Bildung des Gemeindewahlausschusses
c) Stellenausschreibung
d) Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Bewerber/-innen
(Terminfestlegung)
Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 013/2005 vom 09.02.2005;
Haupt- und Personalamt,
Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
Oberbürgermeister Dr. Müller ist zu diesem gesamten Tagesordnungspunkt befangen
und begibt sich in den Zuhörerraum. Die Sitzungsleitung übernimmt Frau Erste Bürgermeisterin Kaufmann.

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Stadträtin Kronauer-Dietsche kommt zur Sitzung.
a) Festsetzung des Wahltages
Stadträtin Rompel teilt für die CDU-Fraktion mit, dass der von der Verwaltung
vorgeschlagene Termin für sie nicht akzeptabel sei. Sie möchte aufgrund der Nähe zu
den Sommerferien einen späteren Termin und schlägt für den ersten Wahlgang den
09.10.2005 sowie für eine evtl. notwendige Neuwahl den 23.10.2005 vor.
Stadtrat Uffelmann unterbreitet anschließend einen Kompromissvorschlag.
Er stellt den Antrag, den Termin für den ersten Wahlgang auf Sonntag, 02.10.2005 und
für eine evtl. notwendige Neuwahl auf den 16.10.2005 festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:

3
25
0

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen

Damit ist der Antrag abgelehnt.
Stadträtin Rompel stellt den Antrag, den Termin für den ersten Wahlgang auf den
09.10.2005 sowie für eine evtl. notwendige Neuwahl auf den 23.10.2005 festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: 13
12
3

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen

Der Antrag ist damit angenommen. Der Termin für den ersten Wahlgang wird auf den
09.10.2005, für eine evtl. notwendige Neuwahl auf den 23.10.2005 festgesetzt.

b) Bildung des Gemeindewahlausschusses
Zu b)1) „Bildung des Gemeindewahlausschusses (Wahl der Vorsitzenden )“ ist Frau
Erste Bürgermeisterin Kaufmann befangen und begibt sich in den Zuhörerraum.
Die Sitzungsleitung übernimmt Herr Bürgermeister Langensteiner-Schönborn.
Zu b)2) „Bildung des Gemeindewahlausschusses (Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden)“ ist Frau Stadtoberamtsrätin Friederike Ohnemus befangen und begibt sich
ebenfalls in den Zuhörerraum.

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Aus der Mitte des Gemeinderats werden folgende Personen für den Gemeindewahlausschuss vorgeschlagen:
1) Vorsitzende:

Erste Bürgermeisterin Brigitte Kaufmann

2) stellv. Vorsitzende:

Stadtoberamtsrätin Friederike Ohnemus

3) Beisitzer:

Stadtrat Rudolf Dörfler (ordentliches Mitglied)
Stadtrat Johannes Haller (stellv. Mitglied)
Stadträtin Uta Dreyer (ordentliches Mitglied)
Stadtrat Otto Kalt (stellv. Mitglied)
Stadträtin Traudel Bothor (ordentliches Mitglied)
Stadtrat Roland Wagenmann (stellv. Mitglied)
Stadtrat Sven Täubert (ordentliches Mitglied)
Stadträtin Dr. Verena Kremling (stellv. Mitglied)
Stadträtin Sonia Kmitta (ordentliches Mitglied)
Stadtrat Manfred Neumeister (stellv. Mitglied)

Der Gemeinderat wählt Frau Erste Bürgermeisterin Kaufmann zur Vorsitzenden des
Gemeindewahlausschuss.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Der Gemeinderat wählt Frau Stadtoberamtsrätin Friederike Ohnemus zur stellvertretenden Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Frau Erste Bürgermeisterin Kaufmann übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
Der Gemeinderat wählt die unter b)3) aufgeführten Personen zu Beisitzern und Stellvertretern im Gemeindewahlausschuss.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

c) Stellenausschreibung
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Die Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin ist am
Montag, 04.07.2005, öffentlich auszuschreiben, und zwar im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in den beiden Lahrer Tageszeitungen.
Das Ende der Frist für Bewerbungen wird auf Mittwoch, 14.09.2005, im
Falle einer notwendigen Neuwahl auf Mittwoch, 12.10.2005, festgesetzt.
Für die Ausschreibung gilt der Text gemäß der Anlage zur Beschlussvorlage mit den abgeänderten Daten.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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d) Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung
der Bewerber/-innen (Terminfestlegung)
Zur Vorstellung der Bewerber/-innen ist eine öffentliche Versammlung auf
Mittwoch, 28.09.2005, in die Stadthalle einzuberufen.
Abstimmungsergebnis:

2.

Einstimmig.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses für das Rechnungsjahr 2003 des Bäderbetriebes

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 009/2005 vom 10.12.2004;
Rechnungsprüfungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Bäderbetriebes der
Stadt Lahr/Schwarzwald zum 31.12.2003 mit einer Bilanzsumme von
€ 42.036.621,98 und einen Jahresgewinn von € 704.169,48 auf der
Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von € 704.169,48 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:

3.

Einstimmig.

Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH,
Geschäftsführerbestellung – Nachträgliche Befreiung von den Beschränkungen
des § 181 BGB

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 11/2005 vom 03.02.2005;
Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Oberbürgermeister Dr. Müller ist zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und begibt
sich in den Zuhörerraum.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller bei der Vertretung der Stadt Lahr in
der Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbezentrum
Raum Lahr GmbH am 07.12.2004 hinsichtlich der Wahl seiner Person
zum Geschäftsführer nachträglich von den Beschränkungen des
§ 181 BGB zu befreien.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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4.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben
hier: Erwerb von Grundstücken

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 14/2005 vom 15.02.2005;
Stadtkämmerei, Abt. Finanzverwaltung und Haushalt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 GemO überplanmäßige Ausgaben
bei Haushaltsstelle 2.8800.932000-999 (Erwerb von Grundstücken) in
Höhe von € 648.140,--. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei
Haushaltsstelle 2.6140.352000-001 (Mehrzuteilungen aus Umlegungsmaßnahmen) in Höhe von € 379.400,-- und durch Mehreinnahmen bei
Haushaltsstelle 1.9000.00300 (Gewerbesteuer) von € 268.740,--.
Abstimmungsergebnis:

5.

Einstimmig.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben
hier: Kostenerstattungen an den BGL für Straßenunterhaltung

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 015/2005 vom 15.02.2005;
Stadtkämmerei, Abt. Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 GemO überplanmäßige Ausgaben
bei Haushaltsstelle 1.6300.675500 (BGL-Leistungen Gemeindestraßen) in
Höhe von € 158.130,--. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei
Haushaltsstelle 1.6750.67550 (BGL-Leistungen Straßenreinigung und
Winterdienst) in Höhe von € 114.080,-- und bei Haushaltsstelle
1.7810.67550 (BGL-Leistungen für Feldwege) von € 44.050,--.
Abstimmungsergebnis:

6.

Einstimmig.

Bebauungsplan HAGENBÜCHLE-NORD im Stadtteil Reichenbach
hier: Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 004/2004 vom 14.01.2005;
Stadtplanungsamt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Die Stellungnahmen vom 14.01.2005 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans
HAGENBÜCHLE-NORD und den hierzu erlassenen örtlichen bau- und
planungsrechtlichen Vorschriften werden beschlossen.
2. Der Bebauungsplan HAGENBÜCHLE-NORD und die hierzu erlassenen
örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen
vom 14.01.2005 als Satzungen beschlossen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

-9-

7.

Familien- und Freizeitbad Reichenbach
- Bericht über die weitere Entwicklung
- Betriebskostenzuschuss der Stadt Lahr für das Jahr 2005

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 006/2004 vom 25.01.2005;
Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1.

Der Gemeinderat nimmt vom Bericht über die weitere Entwicklung
des Familien- und Freizeitbades Reichenbach Kenntnis.

2.

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

2.1 Der Gemeinderat stimmt der Gewährung eines Betriebskostenzuschusses gemäß § 11 Abs. 1 des Überlassungsvertrages seitens der
Stadt an den Verein Familien- und Freizeitbad Reichenbach e. V. für
das Betriebsjahr 2005 zu; die Zuschusshöhe wird für das Jahr 2005
auf € 25.500,-- festgesetzt.
2.2 Nach Ablauf der Badesaison 2005 ist im Gemeinderat über die
weitere Entwicklung erneut Bericht zu erstatten und die Zuschüsse
für das darauf folgende Haushaltsjahr neu festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:

8.

Einstimmig.

Naturbad Sulz
- Bericht über die Entwicklung in der Saison 2004
- Betriebskostenzuschuss der Stadt Lahr für das Jahr 2005

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 007/2005 vom 18.02.2005;
Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1.

2.

Der Gemeinderat nimmt vom Bericht über die Entwicklung des
Naturbades Sulz in der Saison 2004 Kenntnis.
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

2. 1 Der Gemeinderat stimmt der Gewährung eines Betriebkostenzuschusses gemäß des Überlassungsvertrages seitens der Stadt an
den Verein Naturbad Sulz e.V. für das Betriebsjahr 2005 zu; die
Zuschusshöhe wird für das Jahr 2005 auf 27.500,- € festgesetzt.
2. 2. Nach Ablauf der Badesaison 2005 ist im Gemeinderat über die
weitere Entwicklung erneut Bericht zu erstatten und die Zuschusshöhe für das darauf folgende Haushaltsjahr neu festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

- 10 -

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 31.01.2005.
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.

Lahr/Schwarzwald, 28.02.2005

Vorsitzender

Schriftführer

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin