Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
31. Januar 2005
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 02/2005 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 31.01.2005 Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis Uhr 18:15 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Müller CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Ackermann Benz Burger Dörfler Haller Kronawitter Dr. Moritz Müller Rompel Schwarz Schweickhardt Straubmüller SPD-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt Kleinschmidt Schmidt Fraktion Freie Wähler: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Girstl Hilberer Mauch Roth Wagenmann Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kremling Kronauer-Dietsche Täubert Vollmer -2- FDP-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Neumeister Uffelmann beratende Mitglieder: Erste Bürgermeisterin Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteherin Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Kaufmann Langensteiner-Schönborn Baum (als Stadtrat) Benz Deusch Haller (als Stadtrat) Kleinschmidt (als Stadtrat) Roth (als Stadtrat) entschuldigt fehlen: Stadtrat Bothor Schriftführer: Stadtoberinspektor Weber Zuhörer: 5 (Urlaub) Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert Oberbürgermeister Dr. Müller Frau Stadträtin Dr. Verena Kremling zur Promovierung. Weiter begrüßt er Frau Ohnemus, die ab sofort an Stelle von Herrn Paul den Gemeinderatssitzungen beiwohnen wird. I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Bebauungsplan HEUBÜHL im Stadtteil Reichenbach hier: - Bebauung angrenzend an die Grundstücke entlang der Heubühlstraße - Stellungnahme zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss zur 2. Offenlage Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 002/2005 vom 08.12.2004; Stadtplanungsamt Stadtrat Neumeister verlässt die Sitzung. Stadtrat Hilberer stellt den Antrag, dass der Beschlussvorschlag um eine Ziffer 4 ergänzt wird, die wie folgt lauten soll: Eine Anbindung des Baugebiets HEUBÜHL an die B 415 soll weiterhin verfolgt werden. Er beantragt hierüber getrennte Abstimmung. Abstimmungsergebnis: 13 18 0 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Der Gemeinderat fasst anschießend folgenden Beschluss: 1. Die Stellungnahmen vom 8.12.2004 zu den Anregungen aus der Offenlage zum Entwurf des Bebauungsplanes HEUBÜHL in der Fassung vom 05.11.2003 und den hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden beschlossen. 2. Die Änderungen (Erweiterungen des Geltungsbereiches im Norden und Süden, 12 statt 11 Reihenhäuser) gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplans HEUBÜHL in der Fassung vom 5.11.2003 und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes IM MESSMERSGRUND (Überlagerungsfläche) werden beschlossen. 3. Aufgrund der unter 2. benannten Änderungen wird die 2. Offenlage gemäß § 3 Abs. 3 BauGB beschlossen. Es wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen innerhalb einer Dauer von 2 Wochen vorgebracht werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. -4- 2. Anordnung der Umlegung KÄHNERMATT auf Gemarkung Sulz nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 003/2005 vom 22.12.2004; Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Bodenordnung Stadträtin Kronauer-Dietsche ist zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und begibt sich in den Zuhörerraum. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Zur Neugestaltung der Grundstücke nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes KÄHNERMATT wird innerhalb dieses Planungsbereichs die Umlegung von Grundstücken gemäß § 46 BauGB angeordnet. Die Umlegung erhält die Bezeichnung KÄHNERMATT und ist vom ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Lahr/Schwarzwald durchzuführen. Um nach Abschluss der Baulanderschließung auch von Seiten der Stadt Lahr Baugrundstücke beispielsweise jungen Familien anbieten zu können, wird die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beauftragt den Eigentümern alternativ zu der Landabfindung auch eine Geldabfindung bis zur Höhe des gesamten Umlegungsvorteils anzubieten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 17.01.2005. Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 31.01.2005 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin