Navigation überspringen

Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 02/2005

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 31.01.2005

Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis Uhr 18:15 Uhr

Teilnehmer/-innen:

Vorsitzender:

Oberbürgermeister Dr. Müller

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Haller
Kronawitter
Dr. Moritz
Müller
Rompel
Schwarz
Schweickhardt
Straubmüller

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Baum
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kalt
Kleinschmidt
Schmidt

Fraktion Freie Wähler:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Girstl
Hilberer
Mauch
Roth
Wagenmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kremling
Kronauer-Dietsche
Täubert
Vollmer

-2-

FDP-Fraktion:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Neumeister
Uffelmann

beratende Mitglieder:

Erste Bürgermeisterin
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Kaufmann
Langensteiner-Schönborn
Baum
(als Stadtrat)
Benz
Deusch
Haller
(als Stadtrat)
Kleinschmidt (als Stadtrat)
Roth
(als Stadtrat)

entschuldigt fehlen:

Stadtrat

Bothor

Schriftführer:

Stadtoberinspektor Weber

Zuhörer:

5

(Urlaub)

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird
vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert Oberbürgermeister Dr. Müller Frau Stadträtin
Dr. Verena Kremling zur Promovierung. Weiter begrüßt er Frau Ohnemus, die ab sofort
an Stelle von Herrn Paul den Gemeinderatssitzungen beiwohnen wird.

I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN

1.

Bebauungsplan HEUBÜHL im Stadtteil Reichenbach
hier: - Bebauung angrenzend an die Grundstücke entlang der Heubühlstraße
- Stellungnahme zu den Anregungen aus der Offenlage
- Beschluss zur 2. Offenlage

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 002/2005 vom 08.12.2004;
Stadtplanungsamt
Stadtrat Neumeister verlässt die Sitzung.
Stadtrat Hilberer stellt den Antrag, dass der Beschlussvorschlag um eine Ziffer 4
ergänzt wird, die wie folgt lauten soll:
Eine Anbindung des Baugebiets HEUBÜHL an die B 415 soll
weiterhin verfolgt werden.
Er beantragt hierüber getrennte Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: 13
18
0

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen

Der Gemeinderat fasst anschießend folgenden Beschluss:
1. Die Stellungnahmen vom 8.12.2004 zu den Anregungen aus der
Offenlage zum Entwurf des Bebauungsplanes HEUBÜHL in der
Fassung vom 05.11.2003 und den hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden beschlossen.
2. Die Änderungen (Erweiterungen des Geltungsbereiches im Norden
und Süden, 12 statt 11 Reihenhäuser) gegenüber dem Entwurf des
Bebauungsplans HEUBÜHL in der Fassung vom 5.11.2003 und die
Teilaufhebung des Bebauungsplanes IM MESSMERSGRUND
(Überlagerungsfläche) werden beschlossen.
3. Aufgrund der unter 2. benannten Änderungen wird die 2. Offenlage
gemäß § 3 Abs. 3 BauGB beschlossen. Es wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen innerhalb einer Dauer von
2 Wochen vorgebracht werden können.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

-4-

2.

Anordnung der Umlegung KÄHNERMATT auf Gemarkung Sulz nach
§ 46 Baugesetzbuch (BauGB)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 003/2005 vom 22.12.2004;
Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Bodenordnung
Stadträtin Kronauer-Dietsche ist zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und begibt
sich in den Zuhörerraum.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Zur Neugestaltung der Grundstücke nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes KÄHNERMATT wird innerhalb dieses Planungsbereichs die
Umlegung von Grundstücken gemäß § 46 BauGB angeordnet.
Die Umlegung erhält die Bezeichnung KÄHNERMATT und ist vom ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Lahr/Schwarzwald durchzuführen.
Um nach Abschluss der Baulanderschließung auch von Seiten der Stadt
Lahr Baugrundstücke beispielsweise jungen Familien anbieten zu können,
wird die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beauftragt den
Eigentümern alternativ zu der Landabfindung auch eine Geldabfindung bis
zur Höhe des gesamten Umlegungsvorteils anzubieten.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 17.01.2005.
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.

Lahr/Schwarzwald, 31.01.2005

Vorsitzender

Schriftführer

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin