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Beschlussvorlage (Beteiligungsbericht 2011 der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 07.03.2013 Az.: 922.2011

Drucksache Nr.: 63/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

15.04.2013

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

06.05.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Beteiligungsbericht 2011 der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2011 der Stadt Lahr zur Kenntnis.

Anlage(n):
Beteiligungsbericht 2011

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 63/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer
Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des
privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, zu erstellen.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der Beteiligungsbericht auch als Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der Beteiligungsbericht in einigen Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch über die folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände und die
folgende Stiftung berichtet:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP)
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“
Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital
Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände
und die Stiftung zur Abrundung mit einzubeziehen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer