Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler
Datum: 07.03.2013 Az.: 922.2011
Drucksache Nr.: 63/2013
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
15.04.2013
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
06.05.2013
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Stabsstelle
Recht
Betreff:
Beteiligungsbericht 2011 der Stadt Lahr
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2011 der Stadt Lahr zur Kenntnis.
Anlage(n):
Beteiligungsbericht 2011
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 63/2013
Seite - 2 -
Begründung:
Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer
Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des
privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, zu erstellen.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der Beteiligungsbericht auch als Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der Beteiligungsbericht in einigen Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch über die folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände und die
folgende Stiftung berichtet:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP)
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“
Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital
Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände
und die Stiftung zur Abrundung mit einzubeziehen.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer