Beschlussvorlage (Grünflächenleitplan für den Kernbereich der Stadt Lahr)
29. Juni 2015
Beschlussvorlage Amt: 602 Volz Datum: 10.06.2015 Az.: 60/602 Drucksache Nr.: 121/2015 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umweltausschuss 30.04.2015 vorberatend öffentlich Nicht beschlussfähig Technischer Ausschuss 06.05.2015 vorberatend öffentlich einstimmig Gemeinderat 29.06.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Grünflächenleitplan für den Kernbereich der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Dem Grünflächenleitplan für den Kernbereich der Stadt Lahr wird zugestimmt. Er versteht sich als Leitfaden und soll Entscheidungshilfen geben für die künftige Bauleitplanung. Der Grünflächenleitplan formuliert drei wesentliche Ziele, deren Realisierung anzustreben ist. 1. Verbesserung der Grünflächenversorgung in den Defizitgebieten 2. Herstellung eines durchgängigen Grünflächenverbunds für die gesamte Kernstadt (Y-Grünzug und Nord-Süd-Verbindungen) 3. Verbesserung der Versorgung der Grünflächen mit Sonderfunktion (Spielplätze, Kleingärten, Sportflächen etc.) Ergänzung aus dem Umweltausschuss vom 30.04.2015: 4. Aus dem Grünflächenleitplan sollen konkrete Maßnahmen abgeleitet werden, die auch die biologische Vielfalt in der Stadt berücksichtigen. Anlagen: Broschüre zum Grünflächenleitplan mit Lageplan BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 121/2015 1. Ergänzung Seite - 2 - Begründung: Den Auftakt für die Erstellung eines Grünflächenleitplans bildete der Antrag der SPD-Fraktion vom 22. Januar 2009. Im Mai 2011 wurde das Landschaftsarchitekturbüro faktorgrün aus Freiburg mit der Konzeption eines Grünflächenleitplans beauftragt. Ein Zwischenbericht erfolgte im Umweltausschuss am 18. Juli 2013. Die Kernstadt Lahr erlebt in den letzten Jahren eine dynamische bauliche Entwicklung und Erneuerung. Dieser gewünschte Prozess soll von einer Steigerung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums begleitet werden. Dabei kommt der Ausstattung mit Grünflächen eine zentrale Bedeutung zu. Der hier vorliegende Grünflächenleitplan hat die Aufgabe, für den Bereich der Kernstadt Lahr den Grünflächenbestand zu erfassen und ihn hinsichtlich Flächenumfang, Flächenfunktion, Lage und räumlichem Verbund zu bewerten. Auf Grundlage dieser Bestandsanalyse wird eine Konzeption zur Sicherung und Fortentwicklung der Grünflächenversorgung der Kernstadt in mehreren Schritten erstellt. Analyse der Ausgangssituation Bestand Der Grünflächenleitplan beginnt mit einer Bestandsaufnahme aller Grünflächen im öffentlichen Raum. Unterschieden werden allgemeine Grünflächen – das heißt vielseitig nutzbare Grünflächen von Grünflächen mit Sonderfunktionen wie Spielplätze, Friedhöfe, Sportanlagen etc.. Berücksichtigt werden auch die Zugangsbereiche zu den stadtangrenzenden Erholungsgebieten. Bewertung Es folgt die Bewertung der Grünflächen, wobei allgemeine Grünflächen, Spielplätze und Kleingärten im Mittelpunkt stehen. Diese Grünflächentypen werden zunächst nach den Kriterien Größe, Ausstattung, Erhaltungszustand bewertet. Danach werden die wohnungsnahe Erreichbarkeit und die Verbundsituation zwischen den grünen Freiräumen beurteilt. Grünflächenbedarf Aus der Gegenüberstellung von Grünflächenbedarf einerseits und der tatsächlich gegebenen Grünflächenversorgung andererseits ergeben sich Defizitbereiche, in denen hinsichtlich der Grünversorgung Handlungsbedarf besteht. Dabei handelt es sich um die Bereiche: - Burgheim - historische Altstadt - das Gebiet südwestlich der Altstadt (Umfeld Alte Bahnhofstraße) - nordwestliche Kernstadt - Dinglinger Hauptstraße Entwicklungsziele und Maßnahmen Die künftige Grünflächenentwicklung der Kernstadt Lahr sollte vier Leitzielen folgen: 1. Verbesserung der Grünflächenversorgung in den Defizitgebieten In den genannten Defizitbereichen kann ohne die Entwicklung neuer Grünflächen keine hinreichende Grünflächenversorgung erreicht werden. Daneben ist die Aufwertung der kleinflächig vorhandenen Grünbereiche anzustreben. Drucksache 121/2015 1. Ergänzung Seite - 3 - 2. Herstellung eines durchgängigen Grünflächenverbunds für die gesamte Kernstadt Y-Grünzug Als Weiterentwicklung des „Blauen Bands“ entlang der Schutter besitzt der „Y-Grünzug“ (ergibt sich aus dem Verlauf der Schutter und der ehem. Bahntrasse) eine zentrale Erholungs- und Verbindungsfunktion für die gesamte Kernstadt. Er knüpft ein fast durchgehend zusammenhängendes Band von wohnungsnahen Erholungsflächen und verbindet dabei den Osten der Kernstadt mit dem Landesgartenschaugelände im Westen und mit der „Kruttenau“ im Nordwesten. Eine Achillesferse des „Y-Grünzugs“ stellt die Lücke im Bereich zwischen Max-PlanckStraße und Arena-Areal dar. Hier ist ein Lückenschluss herzustellen, der qualitätsvoll nur entlang der Schutter verlaufen kann. Bis dieses langfristige Ziel erreicht wird, kann durch den beabsichtigten gestaltenden Ausbau der Lotzbeck- und Bismarckstraße eine Alternative zur Tiergartenstraße angeboten werden. Nord-Süd-Verbindungen Der zentrale „Y-Grünzug“ soll durch Nord-Süd-verlaufende Grünachsen ergänzt werden. Beispielhaft für diese Grünachsen bieten sich an: Verbindung zwischen dem Defizitbereich „Kruttenau“ mit dem Landesgartenschaugelände im Westen, im Osten die Verbindung von stadtnahen Erholungsgebieten nördlich der „Hosenmatten“ hin zum Erholungsgebiet „Ernetstraße“. Dabei könnten die Defizitbereiche Burgheim, Altstadt und Umfeld Alte Bahnhofstraße angeschlossen werden. 3. Verbesserung der Versorgung der Grünflächen mit Sonderfunktion Darüber hinaus zeigt der Grünflächenleitplan auf, in welchen Gebieten eine Verbesserung des Angebots an Kinderspielplätzen und Kleingärten anzustreben ist. Ergänzung aus dem Umweltausschuss vom 30.04.2015: 4. Biologische Vielfalt Aus dem Grünflächenleitplan sollen konkrete Maßnahmen abgeleitet werden, die auch die biologische Vielfalt in der Stadt berücksichtigen. Tilman Petters Richard Sottru Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.