Beschlussvorlage
Amt: 602
Volz
Datum: 06.05.2015 Az.:
Drucksache Nr.: 142/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Technischer Ausschuss
15.07.2015
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
------------
Betreff:
Kleinfeld Süd - Vergabe der Teichsanierungsarbeiten
Beschlussvorschlag:
Die Firma Knobel Bau GmbH aus Hartheim erhält den Auftrag zur Durchführung der
Teichsanierungsarbeiten in Höhe von 236.777,76 € brutto.
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 142/2015
Seite - 2 -
Begründung:
Am 30.05.2015 wurden die Teichsanierungsarbeiten öffentlich ausgeschrieben.
In der Kostenberechnung wurden hierfür 244.741,35 € brutto vorgesehen.
Die Arbeiten umfassen:
-Teichschlamm ausbaggern, trocknen, entsorgen ca. 800 m³
- Bodenaushub und –einbau ca. 480 m³
- Ufersicherung aus Wasserbausteinen umbauen ca. 185 lfm
- Asphaltwege herstellen ca. 700 m²
- Erneuerung der Verrohrung Teichbefüllung
Zur Angebotseröffnung am 25.06.2015 lagen vier Angebote vor.
Ergebnisse nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung:
Knobel Bau GmbH, Hartheim
Lässle GmbH Garten- und Landschaftsbau, Schwanau
Kala Erdbau GmbH, Appenweier
236.777,76 €
304.637,07 €
343.364,39 €
Das Angebot der Fa. Tiefbau Schöpf GmbH aus Oberharmersbach über 279.820,65 € musste
ausgeschlossen werden, da mehrere Positionen „Nullpreise“ enthielten. Es entsprach daher
nicht den Bestimmungen des §13 Absatz 1 Nummer 3 VOB/A.
Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt schlägt vor, den Auftrag an den
preisgünstigsten Bieter, die Fa. Knobel Bau GmbH aus Hartheim, zum Bruttoangebotspreis
in Höhe von 236.777,76 € zu erteilen.
Tilman Petters
Bürgermeister
Richard Sottru
Abteilungsleitung
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.