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Beschlussvorlage (- Abwägung)

                                    
                                        Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 21.05. – 22.06.2015)
OZ

Beteiligter
Landratsamt
Ortenaukreis
Abfallwirtschaft
19.05.2015

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Deutsche Bahn
AG
21.05.2015

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Bereitstellung der Abfallbehälter/Gelbe Säcke
Die Abfälle werden an der Otto-Hahn- Die Anregung wird zur
Die Bereitstellung der Abfälle, soweit diese im Straße bereitgestellt. Der Anforderung Kenntnis genommen.
Rahmen der kommunalen Abfallabfuhr entsorgt kann somit entsprochen werden.
werden, muss an einer für 3-achsige Abfallsammelfahrzeuge (bis 10,30 m Länge) erreichbaren Stelle
am Rand öffentlicher Erschließungsstraßen erfolgen.
Abfallwirtschaftssatzung
Die speziellen Regelungen der Abfallentsorgung im
Ortenaukreis enthält die Abfallwirtschaftssatzung
des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis in
der jeweils geltenden Fassung.
Folgende Hinweise und Bedingungen sind einzuhal- Hinweis wird unter Punkt 6.2 in den Hinweis wird in den Beten und zu beachten.
planungsrechtlichen Festsetzungen auf- bauungsplan aufgenomLahr liegt im Planfeststellungsabschnitt 7.3 des genommen.
men.
Großprojekts der Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe – Basel.
Gegenüber der DB Netz AG werden keine Schutz-,
Entschädigungs- oder sonstige Ansprüche aus Immissionen oder sonstigen Auswirkungen des Vorhabens und des Betriebes der Eisenbahnstrecke
begründet, die über das Schutzniveau hinausgehen,
das zum Zeitpunkt der Offenlage der Unterlagen im
Planfeststellungsverfahren (vgl. BVerwG NVwZ-RR
2002, 178) bzw. bei einem gestuften Planungsvorgang zum Zeitpunkt der raumordnerischen Bestätigung der Trassenführung (vgl. BVerwG NVwZ 2003
207, 208) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren ist. Die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen erfolgte zwischen dem
03.11. und 02.12.2008.
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Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 21.05. – 22.06.2015)
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Beteiligter

Telekom
21.05.2015

Netze Mittelbaden GmbH
26.05.2015

Polizeipräsidium
Offenburg
Führungs- und
Einsatzstab
27.05.2015

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Die Telekom ist nach dem Grundstück-Nutzvertrag
(GNV) gemäß § 45a Telekommunikationsgesetz
(TKG) bzw. nach der Grundstückseigentümererklärung (GEE) berechtigt, das Grundstück für die Unterbringung von Haushaltsleitungen zu nutzen.
Nach diesen Regelungen ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Kosten für die in seinem Interesse erforderliche Änderung an der Hauszuführung
zu tragen. Dies gilt auch für die Herstellung weiterer
Hausanschlüsse auf einem bereits erschlossenen
Grundstück.
Die Stromversorgung des geplanten Gebäudes ist
durch das dort vorhandene 0,4-kV-Netz sichergestellt. Der Neuanschluss ist rechtzeitig von einer
Elektrofachfirma zu beantragen.
Nachrichtlich soll die im Lageplan dargestellte
20-kV-Versorgungstrasse in den Bebauungsplan
aufgenommen werden. Die Leitungen sind bei
Baumaßnahmen entsprechend zu beachten.
Bei diversen sportlichen Events wird der überplante
Bereich derzeit bereits „illegal“ beparkt. Ohne entsprechende bauliche Barrieren entlang der Verkehrsflächen dürfte sich dieser Umstand nach Errichten des Vereinsheims möglicherweise noch verstärken. Zudem wird eine Prüfung der Sichtbeziehungen für einbiegende Kfz auf die Otto-HahnStraße für erforderlich gehalten.

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Beschluss

Eine Abstimmung mit den Versorgungs- Anregung wird zur Kenntträgern wird im Zuge des Baugenehmi- nis genommen.
gungsverfahrens und der Erschließungsplanung rechtzeitig erfolgen.

Eine Abstimmung mit den Versorgungsträgern wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens und der Erschließungsplanung rechtzeitig erfolgen.
Die nachrichtliche Aufnahme der Versorgungstrasse erfolgt unter 6.3 in den
planungsrechtlichen Festsetzungen.

Hinweis wird zur Kenntnis
genommen und in den Bebauungsplan aufgenommen.

Aufgrund des geringen zu erwartenden Anregungen werden zur
Fahrzeugverkehrs kann die Freigabe des Kenntnis genommen.
öffentlichen Fuß- und Radweges für die
Andienung des künftigen Vereinsheims
durch ein ZZ 1020-30 (Anlieger frei) erfolgen. Sollte nach Inbetriebnahme ein illegales Parken stattfinden dann müssten
Poller aufgestellt werden, um dieses zu
verhindern. Dies ist abzuwarten. Der
Sachverhalt ist aber auch nicht durch den
Bebauungsplan zu lösen.

Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 21.05. – 22.06.2015)
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Im Planbereich befinden sich Versorgungsanlagen
der Kabel BW GmbH. Die Kabelschutzanweisungen
Kabel BW GmbH müssen beachtet werden. Sollten Änderungen am
01.06.2015
Bestandsnetz der Kabel BW GmbH notwendig werden, wird um schnellstmögliche Kontaktaufnahme
gebeten.
Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden,
sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder
Gemeinde umgehend zu benachrichtigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) sind bis zum Ablauf des
RP Stuttgart
vierten Werktages nach der Anzeige in unveränderAbt. 8 Landestem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalamt für Denkschutzbehörde oder das Regierungspräsidium
malpflege
Stuttgart, Referat 84 - Archäologische Denkmal08.06.2015
pflege mit einer Verkürzung einverstanden ist. Auf
die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gem. § 27
DSchG wird hingewiesen. Bei der Sicherung und
Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu
rechnen.
Geotechnik
RP Freiburg
Landesamt für
Geologie, Rohstoffe und Bergbau
16.06.2015

Beschluss

Eine Abstimmung mit den Versorgungs- Anregung wird zur Kenntträgern wird im Zuge des Baugenehmi- nis genommen.
gungsverfahrens und der Erschließungsplanung rechtzeitig erfolgen.
Der Hinweis wird unter Punkt 6.1 in den Hinweis wird in den Beplanungsrechtlichen Festsetzungen auf- bauungsplan aufgenomgenommen.
men.

Der Hinweis wird unter Punkt 6.4 in den Hinweis wird in den Beplanungsrechtlichen Festsetzungen auf- bauungsplan aufgenomMit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen genommen.
men.
Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu
zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein.

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Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 21.05. – 22.06.2015)
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der
weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z.B. zum
genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten,
zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründunghorizontes, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung)
werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen
gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein
privates Ingenieurbüro empfohlen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass im Anhörungsverfahren des
LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von
Auszügen daraus erfolgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück Flst. Nr. 25400 eine Fernwärme-Versorgungsleitung verläuft, welche es bei der weiteren Planung
zu berücksichtigen gilt. Einflüsse, die den Betrieb
oder die bestimmungsmäßige Nutzung der Leitung
gefährden oder beeinträchtigen, sind nicht zulässig.
Bei Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen FernwärmeleitunBadenova
gen vermieden werden und aus betrieblichen GrünWÄRMEPLUS
den (z.B. im Falle von Störungen) der ungehinderte
GmbH & Co. KG
Zugang zu den Fernwärmeleitungen jeder Zeit mög15.06.2015
lich ist.
Es ist erforderlich, dass sich die Bauausführung vor
Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Fernwärmeleitungen informiert. Eine Bebauung in der Nähe der
Leitung ist mit der zuständigen Fachabteilung der
badenova WÄRMEPLUS GmbH & Co.KG einvernehmlich abzustimmen.

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Beschluss

Eine Abstimmung mit den Versorgungs- Anregungen werden zur
trägern wird im Zuge des Baugenehmi- Kenntnis genommen.
gungsverfahrens und der Erschließungsplanung rechtzeitig erfolgen.

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Beteiligter

Landratsamt
Ortenaukreis
10 Amt für Umweltschutz
18.06.2015

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Grundsätzlich bestehen gegen das Bauvorhaben
keine Bedenken, jedoch muss eine artenschutzfachliche Einschätzung (Fledermäuse, Vögel) vorgenommen werden, um mögliche Verstöße gegen
artenschutzfachliche Verbote (§ 44 BNatSchG) auszuschließen. Bäume sind möglichst zu erhalten.
Rodungen sollten außerhalb der Vegetationszeit
vom 1. Oktober bis Ende Februar vorgenommen
werden.

Durch die Baumaßnahme wird ein Baum
sowie die eingegrabene Garage mit der
Begrünung gerodet und entfernt. Die Fläche ist mit Spielrasen gärtnerisch angelegt und wird intensiv genutzt. In dem
noch jüngeren zu entfernenden Baum
finden sich keine Höhlungen oder Nester,
die auf Besatz mit Vögeln bzw. Fledermäuse hindeuten. Die Gebüschfläche
wird so intensiv durch Kinder frequentiert,
dass auch dort keine Nester o.Ä. festgestellt wurden. Zum Erhalt möglichst vieler
Bäume im Umfeld wurde die Lage des
Gebäudes mehrfach angepasst.

Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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Beschluss