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Beschlussvorlage (Dinglich gesichertes Vorkaufsrecht auf dem ehemaligen Roth-Händle-Areal (Flurstück Nr. 4668/3, Gemarkung Lahr) - Nichtausübung der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 622
Brucker

Datum: 10.05.2013 Az.: 62/622/Br

Drucksache Nr.: 103/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

10.06.2013

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Stadtpl.amt

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Dinglich gesichertes Vorkaufsrecht auf dem ehemaligen Roth-Händle-Areal (Flurstück Nr. 4668/3, Gemarkung Lahr)
- Nichtausübung der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Lahr übt bei weiteren Verkaufsfällen der Fa. Reemtsma Cigarettenfabrik
GmbH, Hamburg an Herrn Eckehard Ficht und seine Firma Zeit.areal das zu ihren
Gunsten eingetragene dingliche Vorkaufsrecht an dem Grundstück Flurst. Nr. 4668/3,
Gemarkung Lahr nicht aus.

Anlage(n):
Lageplan

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 103/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Nach der Aufgabe der Nutzung des Areals durch die Fa. Reemtsma, soll die danach entstandene Industriebrache Stück für Stück einer anderen Nutzung zugeführt werden. Als Hauptinvestor für dieses Gelände ist Herr Eckehard Ficht mit der Firma Reemtsma in Verhandlungen. Teilbereiche dieses Grundstückes (nördl. Gebäudeteil bei der ehemaligen Pforte und
ehemaliges Kantinengebäude), sowie weitere Grundstücke im Gesamtkomplex der ehemaligen Betriebsgebäude der Fa. Reemtsma wurden bereits veräußert.
Herr Ficht hat seine Entwicklungskonzeption für das Gelände bei einem Termin am
08.04.2013 dem Gemeinderat vor Ort vorgestellt und bat um den Verzicht auf das im Grundbuch eingetragene Vorkaufsrecht zu Gunsten der Stadt Lahr. Die Stadt Lahr soll im Vorgriff
auf die weiteren Grunderwerbe auf dem o.g. Flurstück auf die Ausübung des dinglich gesicherten Vorkaufsrechts verzichten.
Bei diesem Vorkaufsrecht handelt es sich um ein am 21.11.1922 bewilligtes Recht zu Gunsten der Stadt Lahr, um im Verkaufsfall evtl. die Fläche erwerben zu können. Da die Stadt
Lahr derzeit keine Ambitionen hat, die mit dem Weggang der Fa. Reemtsma entstandene Industriebrache selbst umnutzen zu wollen und die Konzeption des jetzigen Investors, Herrn
Ficht, beim Gemeinderat guten Anklang fand, kann nach Auffassung der Verwaltung die Erklärung zum Verzicht auf die Ausübung des dinglich gesicherten Vorkaufsrechts bei weiteren
Verkaufsfällen der Fa. Reemtsma an Herrn Ficht in Aussicht gestellt werden. Die Eintragung
im Grundbuch würde allerdings für weitere Verkaufsfälle an Dritte bestehen bleiben.
Aus städtebaulicher Sicht ist die Entwicklung auf dem ehemaligen Rothändleareal zu begrüßen. Die ersten Umnutzungen der denkmalgeschützten früheren Kasernengebäude zeigen,
dass das Areal ein großes Potenzial für hochwertige innenstadtnahe Nutzungen bietet. Derzeit liegen weitere Planungen und Bauanträge für großzügige Wohnungen und Dienstleistungseinrichtungen vor.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Flächennutzungsplan das Areal
als gewerbliche Baufläche darstellt. Ein Gesamtnutzungskonzept ist seitens des Investors
bisher noch nicht erarbeitet. Bauanträge sind nach § 34 Baugesetzbuch, Zulässigkeit innerhalb der bebauten Ortsteile, zu beurteilen. Sollte sich der absehbare Trend hin zu einer weiteren Verschiebung in Richtung Wohnnutzung fortsetzen, ist aus Sicht der Verwaltung zu
prüfen, inwiefern der Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern ist. Daher hat die
Verwaltung um frühzeitige Einbindung in beginnende Projektentwicklungen gebeten.

Karl Langensteiner

Ralph Brucker