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Informationsvorlage (Haushalt 2015 - Bericht über die Haushaltsentwicklung)

                                    
                                        Information
Amt: 201
Wurth

Datum: 26.06.2015

Az.: 913.60 - Wu

Drucksache Nummer:
193/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

13.07.2015

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

27.07.2015

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Haushalt 2015
- Bericht über die Haushaltsentwicklung

Mitteilung:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die
Haushaltsentwicklung 2015.

Anlage(n):
Bericht über die Haushaltsentwicklung des Haushaltsjahres 2015
Anlage -Übersicht Verwaltungshaushalt

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 193/2015

Seite - 2 -

Begründung:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 umfasst ein Gesamtvolumen von
€ 122.810.000,--. Hiervon entfallen € 104.360.000,-- auf den Verwaltungshaushalt
und € 18.450.000,-- auf den Vermögenshaushalt. Im Planwerk 2015 ist eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 6.760.000,-- ausgewiesen.
Für den Gesamthaushalt 2015 zeichnet sich derzeit basierend auf dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 26.06.2015 saldiert eine Verbesserung gegenüber der
Planung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 5,1 Mio. € ab.
Die Verbesserung resultiert dabei neben verschiedenen sonstigen Veränderungen in
beiden Haushaltsteilen im Wesentlichen aus Gewerbesteuermehreinnahmen in Höhe
von derzeit rd. 4,6 Mio. € (abzüglich rd. 0,8 Mio. € an Gewerbesteuerumlage verblieben rd. 3,8 Mio. €) und aus erwarteten Mehreinnahmen bei den Grundstücksveräußerungserlösen in Höhe von rd. 1,4 Mio. €.
Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen
bis zum Jahresende 2015 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen aufgrund der
guten konjunkturellen Lage bei der Gewerbesteuer und den Finanzzuweisungen)
sowie den in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungswerten beim Haushaltsvollzug könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung aber auch
noch weiter erhöhen.
Hierbei bestehen aber noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl
ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich der Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2015, bei
der Ausgabenentwicklung im Sachkosten- und Investitionsbereich), so dass im
weiteren Jahresverlauf noch (deutliche) ergebnisrelevante Veränderungen eintreten
können.
Die aktuell veröffentlichten Informationen über die Ausschüttungen zusätzlicher Fördermittel für Investitionen in die Bereiche Infrastruktur und Bildung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2015 bis 2018 des Bundes, wonach die Stadt
Lahr nach Berechnungen des Finanz- und Wirtschaftsministeriums BadenWürttemberg eine pauschale Zuweisung in Höhe von rd. 2,6 Mio. € erhalten wird,
sind im vorliegenden Bericht unberücksichtigt geblieben, da mit dem Eingang der
Fördergelder nach derzeitigem Sach- und Kenntnisstand frühestens ab dem Jahr
2016 zu rechnen sein wird.
Im Haushaltsplan 2015 ist zur Erreichung des Haushaltsausgleichs eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 4.315.000,-- veranschlagt. Die derzeit erkennbare
Haushaltsentwicklung für 2015 lässt (unter den vorgenannten Vorbehalten) die
grundsätzliche Einschätzung zu, dass die planmäßig vorgesehene Entnahme aus
der allgemeinen Rücklage in voller Höhe entbehrlich bzw. eine Rücklagenzuführung
möglich werden könnte.

Drucksache 193/2015

Seite - 3 -

Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2014 einen Bestand von rd. 24,02 Mio. €
aus, wobei sich der einsetzbare Anteil (nach Abzug der Mindestrücklage und gebundener Rücklagenmittel) auf rd. 16,4 Mio. € beläuft.
Der bisherige Haushaltsvollzug 2015 hat den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung bzw. eine diesbezügliche formalrechtliche (Vor-)Prüfung nicht notwendig
gemacht.
Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Bericht über die Haushaltsentwicklung
2015 verwiesen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer